Was wird behauptet?
Der Bundesaccount der AfD veröffentlichte am 15. Juli 2026 ein Sharepic, das in Großbuchstaben verkündet: "307.000 Arbeitslose eingebürgert!" Darüber steht ein verkürztes Zitat von Arbeitsministerin Bärbel Bas: "Niemand wandert in Sozialsysteme ein." Der Begleittext behauptet, "über 300.000 Eingebürgerte leben von Sozialleistungen", nennt das eine "Belastung für die Steuerzahler" und fordert einen "sofortigen Einbürgerungsstopp". Die Grafik trägt oben rechts den Vermerk "Erstellt mit KI-Unterstützung".

Die Zahl ist nicht erfunden. Sie steht in einer amtlichen Auswertung. Nur bedeutet sie etwas anderes als das, was auf der Grafik steht.
Faktencheck
Woher die Zahl stammt
Grundlage ist eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit, die der AfD-Abgeordnete René Springer angefragt hat und die Nius am 15. Juli 2026 exklusiv veröffentlichte. Sie weist für den Stichmonat Dezember 2025 exakt 307.601 arbeitslos gemeldete deutsche Staatsbürger mit eigener Migrationserfahrung aus, also Menschen, die selbst nach Deutschland zugewandert und später eingebürgert worden sind.
Diese Zahl ist korrekt wiedergegeben. Der Fehler liegt nicht in der Statistik, sondern in dem Satz, den die AfD daraus formt.
Eine Momentaufnahme ist kein Vorgang
Die Auswertung ist eine Bestandsaufnahme zu einem Stichtag. Sie beantwortet die Frage: Wie viele Menschen waren im Dezember 2025 arbeitslos gemeldet und sind irgendwann zuvor eingebürgert worden? Wann diese Einbürgerung stattfand, erfasst sie nicht.
"307.000 Arbeitslose eingebürgert" liest sich dagegen wie die Beschreibung eines Vorgangs: als seien 307.000 Menschen als Arbeitslose eingebürgert worden, als habe der Staat also Arbeitslose zu Deutschen gemacht. Das sind zwei völlig verschiedene Aussagen. Die erste beschreibt, wo diese Menschen heute stehen. Die zweite behauptet etwas über den Zeitpunkt der Einbürgerung, und dazu schweigt die Statistik.
Der Abstand zwischen beiden Lesarten ist erheblich: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 12,4 Jahren, bei türkischen Staatsangehörigen sogar bei 24,1 Jahren. Wer heute arbeitslos ist, kann vor zwei Jahren eingebürgert worden sein oder vor dreißig, damals in Arbeit und inzwischen entlassen, wie jeder andere Beschäftigte auch.
Der Nenner, der fehlt
Eine absolute Zahl ohne Bezugsgröße lässt sich in jede Richtung deuten. Deshalb ist entscheidend, worauf sich die 307.601 beziehen.
In Deutschland leben laut Mikrozensus 2024 rund 3,0 Millionen Eingebürgerte. Dieser Bestand ist über Jahrzehnte gewachsen. Die 307.601 sind also gut ein Zehntel dieser Gruppe.
Die Grafik legt einen ganz anderen Vergleich nahe. Im selben Jahr, auf das sich die Debatte bezieht, wurden 332.500 Menschen eingebürgert. Wer "307.000 Arbeitslose eingebürgert" liest, landet fast zwangsläufig bei dem Eindruck, nahezu jeder frisch Eingebürgerte sei arbeitslos. Dieser Vergleich wäre schlicht unzulässig: Er setzt einen Bestand aus Jahrzehnten gegen den Zufluss eines einzigen Jahres. Zwei Zahlen, die zufällig ähnlich groß sind, aber Verschiedenes messen.
Das Gesetz verlangt das Gegenteil
Springers Schlussfolgerung geht weiter als die Grafik. Der hohe Anteil unter den Arbeitslosen zeige, so sagt er NIUS, "dass im großen Stil Sozialfälle eingebürgert wurden".
Dem steht das Gesetz entgegen. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt, dass Einbürgerungswillige "den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten" können, also ohne Bürgergeld und ohne Sozialhilfe. Ausnahmen sind eng begrenzt, im Wesentlichen auf die Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration sowie auf Menschen, die in den vorangegangenen 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben.
Wer eingebürgert wird, musste zu diesem Zeitpunkt also in aller Regel für sich selbst sorgen können. Genau das schließt aus, was Springer behauptet. Bemerkenswert ist dabei, dass NIUS diese Rechtslage im eigenen Artikel wörtlich zitiert, die Schlussfolgerung aber unwidersprochen danebenstellt.
Aus den Daten ließe sich allenfalls eine ganz andere Frage ableiten: ob Eingebürgerte nach der Einbürgerung überdurchschnittlich oft ihren Arbeitsplatz verlieren. Das wäre eine Frage an den Arbeitsmarkt, nicht an das Einbürgerungsrecht.
Arbeitslos gemeldet heißt nicht "lebt von Sozialleistungen"
Der Begleittext des Posts vollzieht eine zweite Verschiebung, die auf der Grafik gar nicht steht: Aus "arbeitslos gemeldet" wird "leben von Sozialleistungen", und daraus eine "Belastung für die Steuerzahler".
Die Statistik der Bundesagentur erfasst Arbeitslosmeldungen, nicht Leistungsbezug. Das ist nicht dasselbe. Von rund 2,9 Millionen Arbeitslosen entfielen im Dezember 2025 etwa 1,1 Millionen auf den Rechtskreis SGB III. Dort greift das Arbeitslosengeld I, eine Versicherungsleistung, die aus den eigenen Beiträgen der Versicherten finanziert wird und nicht aus Steuern. Wer nach Jahren der Beitragszahlung seinen Job verliert, lebt nicht auf Kosten der Steuerzahler, sondern bekommt, wofür er eingezahlt hat. Hinzu kommt: Im Rechtskreis SGB III bezieht rund ein Fünftel der Arbeitslosen überhaupt keine Leistung.
Für einen erheblichen Teil der 307.601 Menschen ist die Behauptung, sie lebten auf Kosten der Steuerzahler, damit gleich doppelt unzutreffend.
Was an dem Post stimmt
Nicht alles im Post ist falsch, und das gehört dazu.
Die dritte Zahl trifft zu: Laut derselben Auswertung haben 52,6 Prozent der Arbeitslosen einen Migrationshintergrund. Und die Arbeitslosenquote unter Eingebürgerten liegt mit über 10 Prozent tatsächlich deutlich höher als unter Deutschen ohne Migrationshintergrund, wo sie 3,8 Prozent beträgt.
Das ist ein reales Problem und eine legitime politische Debatte. Erschwerter Arbeitsmarktzugang, nicht anerkannte Abschlüsse, Sprachhürden und Diskriminierung schlagen sich in diesen Quoten nieder, und sie verschwinden nicht dadurch, dass man sie ungern liest. Nur belegen sie etwas anderes als das, was die AfD daraus macht: Sie zeigen Hürden beim Zugang zu Arbeit, nicht eine Einbürgerungspraxis, die Sozialfälle einbürgert.
Einordnung
Der Post ist die vorläufig letzte Stufe einer Kampagne, die im Mai begann, und die Chronologie erklärt, warum die Zahlen genau jetzt auftauchen.
Auslöser war die Regierungsbefragung am 6. Mai 2026. Auf die Frage des AfD-Abgeordneten René Springer, warum die Bundesregierung nicht bei der "Einwanderung in die Sozialsysteme" spare, antwortete Bas: "Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein, sondern wir brauchen das." Die AfD-Fraktion beantragte daraufhin ihre Entlassung, der Bundestag lehnte am 11. Juni mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die Sonderauswertung liefert die Munition für denselben Streit nach: Derselbe Abgeordnete, der die Frage gestellt hat, bestellt die Zahlen, mit denen die Antwort widerlegt werden soll. Das Sharepic verkürzt Bas' Satz dabei um den zweiten Halbsatz, in dem sie auf den Fachkräftebedarf verweist.
Das Muster selbst ist bei Springer wiederkehrend. Sein René Springer beschreibt es als selektive Verwendung amtlicher Statistiken: rechnerisch korrekt, in der Schlussfolgerung systematisch irreführend. Dieselbe Konstruktion aus richtiger Zahl und unbelegtem Kausalschluss zeigen unsere Faktenchecks Weidel: Bürgergeld hält Syrer von der Rückkehr ab? und Ist die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger ausländisch?.
Warum diese Machart wirkt, liegt auf der Hand: Jede Einzelzahl hält der Prüfung stand. Wer nachrechnet, findet die 307.601 in einer echten Auswertung einer Bundesbehörde. Falsch ist nicht die Zahl, sondern der Satz, in den sie gestellt wird. Das ist schwerer zu widerlegen als eine glatte Lüge, und genau deshalb ist es wirkungsvoller.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Die 307.601 sind eine amtliche Momentaufnahme: so viele Eingebürgerte waren im Dezember 2025 arbeitslos gemeldet, gemessen an rund 3,0 Millionen Eingebürgerten insgesamt. Die AfD macht daraus einen Vorgang ("Arbeitslose eingebürgert") und einen Leistungsbezug ("leben von Sozialleistungen"), den die Statistik nicht erfasst. Beides deckt die Datenlage nicht, und der unterstellte Einbürgerungsgrund widerspricht sogar der gesetzlichen Voraussetzung, die diese Menschen erfüllen mussten. Die erhöhte Arbeitslosenquote unter Eingebürgerten bleibt ein reales Problem. Als Beleg für eine Einbürgerung von Sozialfällen taugt sie nicht.