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Haben Seenotretter eine Nähe zu Schlepperbanden?

Dobrindt erhebt einen pauschalen Vorwurf, den sein eigenes Ministerium nicht belegen kann. Was italienische Gerichte und die Forschung dazu sagen

Irreführend
Inhalt

Was wird behauptet?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte am 26. September 2026 zum zweiten "Munich Migration Meeting" nach München eingeladen, 17 europäische Innenminister kamen (ZDFheute). Im Nachgang sprach er laut taz mit der Welt über die Seenotrettung im Mittelmeer. Durch die "vermeintlichen Seenotretter" habe Italien "eine besondere Last zu tragen". Die ehrenamtlichen Retter hätten "offensichtlich eine zu große Nähe zu Schlepperbanden". Das belaste Italien und "ehrlicherweise belastet das auch uns und mich, weil ich natürlich sehe, dass hier illegale Migration noch befördert wird".

Das Interview ist derzeit nicht einsehbar, die Zitate folgen deshalb der taz. Unsere Einordnung ihres Berichts steht im Quellenlink zu Dobrindts Äußerung. Im Vorspann bezieht die taz den Vorwurf auf Sea-Watch, in den wiedergegebenen Zitaten nennt Dobrindt keine Organisation.

Die Aussage hat zwei Teile. Der erste unterstellt den Seenotrettern eine "offensichtliche" Nähe zu Schlepperbanden. Der zweite behauptet eine Folge: Durch sie werde illegale Migration befördert.

Die Behauptung ist irreführend.

Faktencheck

Was das Ministerium auf Nachfrage liefert

Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich wollte vom Ministerium wissen, ob es die Thesen des Ministers belegen kann. Die Antwort liegt der taz vor, wir kennen sie nur aus deren Bericht. Als Beleg schreibt das Bundesinnenministerium demnach lediglich, die Schleuser kalkulierten die vor der libyschen Küste fahrenden Schiffe "in ihren modus operandi mit ein, da alle Schiffe nach internationalem Seerecht verpflichtet sind, Seenothilfe zu leisten". Dazu kommt der Satz: "Die Rettung in Seenot geratener Menschen ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung."

Zur Frage, ob Seenotretter Migration befördern, antwortet das Haus, die Ursachen von Flucht, Vertreibung und Migration seien "vielschichtig". Auch die Frage von Pull-Effekten sei "durch verschiedene Faktoren beeinflusst".

Das Ministerium beschreibt damit, wie Schleuser vorgehen. Über die Retter sagt es nichts, was eine Nähe zu den Banden belegen würde. Wer eine Rechtspflicht erfüllt, die Kriminelle ausnutzen, wird dadurch nicht zu ihrem Partner.

Die Rettungspflicht gilt für jedes Schiff

Nach Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens muss jeder Staat die Kapitäne seiner Schiffe verpflichten, Menschen in Seenot zu helfen, soweit das ohne ernste Gefahr für Schiff und Besatzung möglich ist. Dieselbe Pflicht steht im Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und im Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst (SAR). Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten 2017 fest, dass es dabei keinen Unterschied zwischen privaten und staatlichen Schiffen gibt. Wer gezielt hinausfährt, um Schiffbrüchige zu suchen, unterliegt denselben Pflichten wie ein Frachter, der zufällig vorbeikommt. Die Geretteten sind an einen "sicheren Ort" zu bringen. Private Rettungsschiffe tun also, wozu das Seerecht jedes Schiff verpflichtet.

Woher der Vorwurf kommt

Neu ist der Vorwurf nicht. Wie die italienische Zeitung Il Post im Mai 2017 nachzeichnete, begann die Debatte mit internen Berichten der EU-Grenzschutzagentur Frontex, über die die Financial Times im Dezember 2016 schrieb. Darin war von wenig belegten Vorfällen mit unangemessenen Kontakten zwischen Schleppern und Hilfsorganisationen die Rede. Laut Il Post schrieb die Zeitung wenige Tage später selbst, der Inhalt der Berichte sei übertrieben dargestellt worden, und Frontex bestritt, den Organisationen Kollusion vorgeworfen zu haben.

Frontex-Direktor Fabrice Leggeri sagte im Februar 2017 der Welt, man dürfe die Geschäfte der Schlepper nicht dadurch unterstützen, dass Migranten immer näher an der libyschen Küste aufgenommen würden. Eine Zusammenarbeit warf er den Organisationen nicht vor. Er beklagte, sie arbeiteten nicht gut mit den Sicherheitsbehörden zusammen, und wünschte sich "mehr polizeiliche Ermittlungen".

Im Frühjahr 2017 sagte der Staatsanwalt von Catania, Carmelo Zuccaro, er sei sich sicher, dass es Verbindungen zwischen Hilfsorganisationen und Schleppern gebe. Laut Il Post räumte er zugleich ein, keine vor Gericht verwertbaren Beweise zu haben. Der Staatsanwalt von Syrakus erklärte im Senat, er habe trotz der Befragung von Hunderten Menschen keinerlei Hinweise auf solche Verbindungen.

Was aus den Verfahren in Italien wurde

Eine Auswertung der Forscher Eugenio Cusumano und Matteo Villa im European Journal on Criminal Policy and Research zählt zwischen 2017 und Februar 2020 18 Ermittlungsverfahren gegen Rettungsorganisationen in Italien und Malta. Alle Gerichtsentscheidungen hätten bis dahin die Vorwürfe der Kollusion mit Schleppern und der Beihilfe zur illegalen Einwanderung fallen lassen.

Das bekannteste Verfahren betraf die "Iuventa" der Berliner Organisation Jugend Rettet, die italienische Behörden am 2. August 2017 beschlagnahmten. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, mit Schleppern zusammengearbeitet zu haben, bis zu 20 Jahre Haft standen im Raum. Ende Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft in Trapani nach fast sieben Jahren selbst die Einstellung. Am 19. April 2024 stellte das Gericht das Verfahren gegen alle zehn Angeklagten ein, darunter auch Retter, die für Ärzte ohne Grenzen gefahren waren. Der Vorsatz sei nicht ausreichend nachweisbar gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft begründet.

Gegen Carola Rackete, die im Juni 2019 die "Sea-Watch 3" gegen ein Verbot in den Hafen von Lampedusa steuerte, wurde wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung ermittelt. Um Schlepper ging es dabei nicht, sondern um die Einfahrt. Im Dezember 2021 stellte die Ermittlungsrichterin in Agrigent das Verfahren ein, nach Angaben von Sea-Watch endgültig. Rackete habe rechtmäßig nach ihrer Pflicht gehandelt, um die Menschen zu schützen (ORF).

Ein Verfahren läuft noch. In Ragusa stehen Mitglieder der Crew der "Mare Jonio" und Vertreter der Organisation Mediterranea vor Gericht, laut Il Post der erste Prozess gegen eine Rettungsorganisation in Italien, der bis zur Hauptverhandlung kam. Im Januar 2026 wies das Gericht die Einwände der Verteidigung zurück und eröffnete die Beweisaufnahme (RagusaOggi), im Mai 2026 wurde weiterverhandelt (Radio Radicale), zuletzt am 20. Oktober 2026 (Il Domani Ibleo). Der Vorwurf lautet Beihilfe zur illegalen Einwanderung mit Gewinnabsicht. Die Crew hatte 2020 Migranten übernommen, die ein Frachter der Reederei Maersk gerettet hatte und die wochenlang nicht an Land durften. Später spendete Maersk Tankers der Reederei der Mare Jonio Geld. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Gegenleistung, Angeklagte und Maersk bestreiten das. Ein Urteil ist nicht bekannt. Mit Schleppern hat auch dieser Vorwurf nichts zu tun.

Ziehen Rettungsschiffe Migranten an?

Den zweiten Teil der Aussage, die Retter beförderten illegale Migration, nennt die Fachdebatte Pull-Effekt. Für private Rettungsschiffe, um die es Dobrindt geht, ist die Forschungslage uneinheitlich. Zwei Studien finden keinen messbaren Effekt, eine dritte findet Hinweise darauf.

Alejandra Rodríguez Sánchez und Kollegen werteten in Scientific Reports (2023) die Überfahrtsversuche auf der Zentralen Mittelmeerroute von 2011 bis 2020 aus. Weder die staatliche Operation Mare Nostrum noch die Phase privater Rettung führte zu einem erkennbaren Unterschied gegenüber einem berechneten Verlauf ohne diese Einsätze. Messbar wirkten dagegen die Zurückweisungen durch die libysche Küstenwache. Cusumano und Villa verglichen für 2019 und 2020 tägliche Abfahrten aus Libyen mit der An- und Abwesenheit von Rettungsschiffen vor der Küste. Statistisch bedeutsam waren das Wetter und die politische Lage in Libyen, die Rettungsschiffe dagegen nicht.

Ein anderes Bild zeichnen Claudio Deiana, Vikram Maheshri und Giovanni Mastrobuoni im American Economic Journal: Economic Policy (2024). Sie werten die Rettungseinsätze von 2009 bis 2020 aus, im Kern die staatlichen Operationen, die europäische Länder ab 2013 ausweiteten. Ihr Ergebnis: Die Schleuser schickten Boote nun auch bei schlechtem Wetter los und setzten auf wenig seetaugliche Schlauchboote. Das führte zu mehr Überfahrten unter gefährlichen Bedingungen und glich den erhofften Sicherheitsgewinn aus.

Die privaten Retter beziehen die Autoren ausdrücklich ein. Im Juli 2017 legte der italienische Innenminister Marco Minniti den Hilfsorganisationen einen Verhaltenskodex vor, der ihnen die Arbeit in libyschen Gewässern erschwerte. Sieben von neun Organisationen unterschrieben nicht, die meisten von ihnen zogen ihre Schiffe aus diesen Gewässern ab. Danach gingen die Überfahrtsversuche aus Libyen deutlich zurück, vor allem die in Schlauchbooten. Der Anteil der Schlauchboote an den Überfahrtsversuchen fiel laut der Studie von rund 80 auf rund 40 Prozent. Das entspreche genau den Vorhersagen ihres Modells, schreiben die Autoren. Insgesamt hätten die Rettungseinsätze das Wohl der Migranten trotzdem wahrscheinlich verbessert, und aus ihren Ergebnissen folge ausdrücklich nicht, dass man sie einschränken oder beenden solle. Als bessere Politik empfehlen sie, den Nachschub an solchen Booten zu unterbinden und legale Wege auszubauen.

Beide Seiten haben Grenzen. Die Autoren der Nature-Studie räumen ein, dass ihre Monatsdaten kurzfristige Rückkopplungen zwischen Rettungsschiffen und Schleppern nicht erfassen können und die Zahl der Todesfälle vermutlich untererfasst ist. Den Modellen der Gegenseite halten sie vor, auf ungeprüften Annahmen über das Verhalten der Akteure zu beruhen. Frontex selbst hat sich von der These abgesetzt. Leggeris Nachfolger Hans Leijtens sagte im Dezember 2023 laut Il Post vor einem Ausschuss des italienischen Parlaments, es gebe keine Fakten, die belegten, dass Hilfsorganisationen Migranten anziehen.

Einordnung

Wahrer Kern und pauschaler Vorwurf

Ein wahrer Kern steckt in Dobrindts Aussage. Schleuser rechnen damit, dass Menschen in Seenot gerettet werden müssen. Das sagt sein Ministerium, das sagte Frontex schon 2017, und die Studie von Deiana und Kollegen zeigt, dass Schleuser ihr Vorgehen an Rettungseinsätze anpassen. Fehlverhalten einzelner Crews lässt sich auch nicht grundsätzlich ausschließen, das Verfahren in Ragusa ist nicht abgeschlossen.

Dobrindt behauptet aber mehr. "Nähe zu Schlepperbanden" unterstellt eine Beziehung zwischen Rettern und Kriminellen, nicht bloß, dass Kriminelle eine Rechtspflicht ausnutzen. Und "offensichtlich" behauptet, die Belege lägen auf der Hand. Sein Ministerium kann keinen nennen, und in keinem der bekannten italienischen Verfahren seit 2017 hat ein Gericht eine solche Zusammenarbeit festgestellt. Der Vorwurf richtet sich zudem pauschal gegen "die" Seenotretter und nicht gegen eine bestimmte Crew mit einem bestimmten Verhalten.

Beim zweiten Teil ist die Lage weniger eindeutig als beim ersten. Ob private Rettungsschiffe zu mehr Überfahrten führen, ist in der Forschung umstritten, die drei vorgestellten Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dobrindt stellt die Wirkung dagegen als feststehend hin, ohne einen Beleg zu nennen, und sein eigenes Ministerium nennt die Ursachen von Migration "vielschichtig". Wo die Forschung einen Effekt findet, beschreibt sie zudem, wie Schleuser auf Rettung reagieren. Als Nähe der Retter zu den Banden lässt sich das nicht auslegen.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Richtig ist, dass Schleuser die Pflicht zur Seenotrettung einkalkulieren, und eine Studie findet Hinweise, dass sie ihr Vorgehen nach den Rettungseinsätzen ausrichten. Eine "offensichtliche" Nähe der Seenotretter zu Schlepperbanden ist dagegen nicht belegt. Das Bundesinnenministerium nannte auf Nachfrage keinen Beleg, und in Italien endeten die bekannten Verfahren wegen Kollusion mit Schleppern ohne Verurteilung, zuletzt 2024 das gegen die Crew der Iuventa. Ob private Retter zu mehr Überfahrten führen, ist in der Forschung umstritten: Zwei Studien finden keinen Effekt, eine findet Hinweise darauf. Dobrindts pauschale Feststellung, sie beförderten illegale Migration, geht über diese Beleglage hinaus.