Die Behauptung
Die AfD-Bundestagsarbeitsgruppe "NGO-Aufklärung" und ihr Sprecher, der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Maack, betreiben die Plattform "NGO Files". Sie sammelt Finanzierungsdaten zu hunderten zivilgesellschaftlichen Organisationen und stellt sie als Skandal dar. Über die Berliner Organisation HateAid, die Betroffene digitaler Gewalt berät, verbreitete die Plattform mehrere konkrete Vorwürfe.
Zentral war die Behauptung, HateAid erhalte Förderungen der EU-Kommission und verschiedener Landesmedienanstalten, und die Zahlen im HateAid-Transparenzbericht widersprächen den Angaben im EU-Transparenzregister. Dazu kamen die Vorwürfe, die öffentlichen Gelder seien nicht projektgebunden und HateAids Unabhängigkeit sei durch eine Nähe zur Kampagnenorganisation Campact e.V. gefährdet.
Was tatsächlich stimmt
HateAid legt seine Finanzen im Transparenzbericht offen. Öffentliche Zuwendungen kommen ausschließlich vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und vom Bundesjustizministerium (BMJ) und sind projektgebunden für die Beratung von Betroffenen digitaler Gewalt. 2024 machten diese öffentlichen Mittel 22,1 Prozent der Gesamtmittel aus. Eine Förderung durch die EU-Kommission oder durch Landesmedienanstalten gibt es nicht.
Der vermeintliche Widerspruch zwischen Transparenzbericht und EU-Transparenzregister löst sich bei genauem Hinsehen auf: Der Transparenzbericht listet Ausgaben, das EU-Register Einnahmen. Dass beide Werte sich unterscheiden, ist nicht widersprüchlich, sondern zwangsläufig. Die AfD-Arbeitsgruppe hatte laut HateAids eigener Richtigstellung schlicht Ausgaben mit Einnahmen verwechselt.
Auch der Campact-Vorwurf trägt nicht: HateAid ist eine eigenständige gemeinnützige gGmbH, und Campact profitiert nach Darstellung der Organisation weder direkt noch indirekt von HateAids Mitteln.
Was nicht stimmt
"HateAid erhält Förderungen der EU-Kommission und von Landesmedienanstalten" - Falsch. Öffentliche Mittel kommen ausschließlich vom Bundesfamilien- und vom Bundesjustizministerium.
"Der Transparenzbericht widerspricht dem EU-Transparenzregister" - Falsch. Der Bericht führt Ausgaben, das Register Einnahmen. Die AfD-Arbeitsgruppe verwechselte beides.
"Die Förderungen sind nicht projektgebunden" - Falsch. Die Zuwendungen sind ausdrücklich zweckgebunden und fließen nur in die Betroffenenberatung.
"HateAids Unabhängigkeit ist durch Campact gefährdet" - Falsch. HateAid ist eine eigenständige gGmbH; Campact zieht daraus keinen Vorteil.
Der rechtliche Ausgang
HateAid ging juristisch gegen die Vorwürfe vor. Über die Kanzlei Cronemeyer Haisch erwirkte die Organisation außergerichtlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung. Bei zwölf von dreizehn beanstandeten Äußerungen gab die Gegenseite unmittelbar eine solche Erklärung ab; die betreffenden Artikel auf "NGO Files" sind seither nicht mehr abrufbar. Ein Gerichtsverfahren war dafür nicht nötig. HateAid berichtete darüber am 10. Juli 2026. Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg begründete das Vorgehen so: "Je länger Falschinformationen im Internet stehen bleiben, desto mehr Menschen glauben, dass es sich um Fakten handeln würde."
Dass Maack als Betreiber der Plattform zwölf von dreizehn Aussagen zurücknahm, bestätigt auch die unabhängige Einordnung des zivilgesellschaftlichen Bündnis Ost.
Kontext: AfD-Kampagne gegen die Zivilgesellschaft
Der Fall steht nicht allein. Nach einer Recherche von CORRECTIV schreibt die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gezielt Stellen aus, um zivilgesellschaftliche Organisationen systematisch zu durchleuchten (CORRECTIV: AfD-Referent soll NGOs durchleuchten, 28. Januar 2026). Die Politikwissenschaftlerin Annette Zimmer benennt darin als Ziel der AfD die "Delegitimation der kritischen Zivilgesellschaft".
Die AfD-Fraktion selbst bezeichnet ihre Anfragen als legitime parlamentarische Kontrolle vermeintlich einseitiger, staatlich geförderter Organisationen (AfD-Fraktion: Kleine Anfragen liefern vollständigen Überblick über NGO-Finanzierung). Die Grenze verläuft dort, wo aus transparent offengelegter Förderung Falschbehauptungen werden. Wie die These, öffentliche Gelder kauften eine gesteuerte Meinungs- oder Zensurmaschine, ins Leere läuft, zeigt der Faktencheck Werden Faktenchecker und NGOs mit Steuergeld gekauft?.
Bewertung: Falsch
Die Vorwürfe der AfD-Plattform "NGO Files" über HateAids Finanzierung sind sachlich falsch. HateAid bekommt kein Geld von der EU-Kommission oder von Landesmedienanstalten, die öffentlichen Mittel sind projektgebunden, und der behauptete Zahlenwiderspruch beruht auf einer Verwechslung von Ausgaben und Einnahmen. Dass Sebastian Maack bei zwölf von dreizehn Aussagen eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgab, macht die Bewertung eindeutig: Es handelt sich um widerlegte Falschbehauptungen im Rahmen einer gezielten Kampagne gegen die Zivilgesellschaft.