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Wurde das AfD-Gutachten "mit KI gepfuscht"?

Der YouTuber Aktien mit Kopf erklärt das GFF-Gutachten für KI-Pfusch und seinen "Vorsitzenden" für befangen. Vier Behauptungen, vier Mal hält die Prüfung dagegen.

Irreführend
Inhalt

Was wird behauptet?

Einen Tag nach der Vorstellung des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das die AfD für verfassungswidrig hält (wir haben es hier eingeordnet), veröffentlicht der Finanz-YouTuber Aktien mit Kopf ein Video mit dem Titel "EIL: Anti AfD Gutachten wird in der Luft zerrissen! Mit KI gepfuscht!". Der Kanal von Kolja Barghoorn ist eigentlich ein Börsenformat, kommentiert aber zunehmend Politik aus AfD-naher Perspektive.

Das knapp zehnminütige Video bündelt vier Vorwürfe gegen das Gutachten:

  1. Es sei "mit KI zusammengeschustert", also Cherry Picking und "Kaffeesatzleserei", und habe "mit wissenschaftlicher Arbeit exakt nichts zu tun".
  2. Der "Vorsitzende" der GFF sei "hochgradig befangen", ein beurlaubter Richter, der sich öffentlich für ein AfD-Verbot ausgesprochen habe.
  3. "Die ersten Juristen" hätten das Gutachten "komplett auseinandergenommen".
  4. Der Verfassungsschutz sei mit besseren Mitteln an der niedrigeren Hürde gescheitert, also könne eine NGO an der höheren erst recht nicht reüssieren.

Geprüft an den Primärquellen hält keiner der vier Punkte, was er verspricht.

Die Fakten

Behauptung 1: "Mit KI zusammengeschustert, also Cherry Picking"

Den schärfsten Vorwurf liefert das Video selbst frei Haus, denn es spielt den entscheidenden O-Ton ein: Eine GFF-Vertreterin erklärt, man habe nicht alle drei Millionen Datenpunkte von Hand sichten können, deshalb Prompts entwickelt und an den Forschungsfragen getestet, damit vorgefiltert, dann aber "33.000 Belege wirklich händisch durchgeprüft" und daraus rund 2.500 ins Gutachten übernommen. Genau das ist der Punkt. Die KI hat vorgefiltert, nicht bewertet. Aus 2,9 Millionen Social-Media-Posts, über 70.000 parlamentarischen Drucksachen und rund 50.000 Pressemitteilungen wurde maschinell eine prüfbare Menge herausgefiltert, und die juristische Arbeit daran machten dann Menschen. Computergestützte Vorfilterung großer Textmengen ist in der empirischen Sozialwissenschaft seit Jahren etablierte Methode, kein Trick.

Der Begriff "Cherry Picking" meint, nur die passenden Belege zu zeigen und die unpassenden wegzulassen. Das Gutachten tut das Gegenteil. Es benennt ausdrücklich Bereiche, in denen die Belege für die Verfassungswidrigkeit noch nicht ausreichen: etwa bei Antisemitismus, bei Behindertenfeindlichkeit und bei der Frage, ob die AfD die parlamentarische Demokratie abschaffen will. Sogar eine "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" stellt es nicht fest. Wer eine Partei mit aller Gewalt belasten will, schreibt solche Entlastungen nicht hinein. Dass das Gutachten sie enthält, ist der beste Beleg dafür, dass eben nicht so lange gesucht wurde, bis das gewünschte Ergebnis herauskam.

Dass die Untersuchung ergebnisoffen geführt wurde, haben außerdem zwei externe Staatsrechtler bestätigt, Christoph Möllers und Sophie Schönberger. Ihre Zweitgutachten attestieren der Arbeit einen wissenschaftlichen und ergebnisoffenen Ansatz.

Behauptung 2: "Der befangene Vorsitzende"

Kolja Barghoorn präsentiert einen "Vorsitzenden" der GFF, einen beurlaubten Richter am Landgericht Berlin, und spielt einen alten Talkshow-Ausschnitt ein, in dem dieser sich für ein Verbotsverfahren ausspricht. Gemeint ist Ulf Buermeyer, Mitgründer der GFF. An der Darstellung stimmt fast nichts mehr.

Buermeyer war hauptamtlicher Legal Director der GFF nur bis Mai 2023 und schied im Frühjahr 2025 aus dem Vorstand aus. Aus der Berliner Justiz wurde er bereits im Juli 2024 auf eigenen Antrag entlassen, er ist also gar nicht mehr "beurlaubter Richter", sondern heute hauptberuflich freier Journalist und Podcast-Host. Vor allem aber: Das Gutachten haben ein achtköpfiges Team und die Projektleitung von Bijan Moini verantwortet, vorgestellt wurde es in der Bundespressekonferenz. Buermeyer taucht als Autor oder Beteiligter nirgends auf. Ein Mann, der zum Zeitpunkt der Arbeit weder Vorsitzender noch Vorstand noch Richter war und am Gutachten nicht mitgeschrieben hat, kann es nicht durch seine Befangenheit entwerten.

Dazu kommt ein erfundenes Zitat. Kolja behauptet, Buermeyer habe gesagt, wenn man das Verbot erst durchgesetzt habe, "dann läuft's auch endlich wieder rund in diesem Land". Diesen Satz hat Buermeyer nicht gesagt. In der Sendung vom 5. Februar 2024 argumentierte er, ein Verbotsverfahren mit breitem öffentlichem Diskurs könne Menschen wieder für die Demokratie begeistern. Das ist ein Argument über das Verfahren, kein Versprechen, dass nach einem Verbot alles gut werde. Der Spott richtet sich gegen einen Satz, der nie fiel.

Behauptung 3: "Die Juristen haben es zerlegt"

Aus "die ersten Juristen" wird im Video schnell ein einzelner Name: Carsten Brennecke, den Kolja als besonders glaubwürdig verkauft, weil er "selber Grün-Mitglied" sei. Aus einer Einzelstimme auf X wird so ein vermeintlicher Fachkonsens, und aus dem grünen Parteibuch ein Echtheitssiegel.

Beides trägt nicht. Brennecke ist Anwalt in einer auf Presserecht spezialisierten Kanzlei und bezeichnet seine Grünen-Mitgliedschaft selbst als Naturschutz-motiviert. Vor allem verschweigt das Video, was diesen Kritiker im Kontext eines AfD-Gutachtens interessant macht: Brennecke vertrat Anfang 2024 anwaltlich Ulrich Vosgerau in dessen Klagen gegen CORRECTIV. Vosgerau war Teilnehmer des Potsdamer Treffens 2023, Prozessbevollmächtigter der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht, Strafverteidiger von Björn Höcke und im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer distanzierte sich im Oktober 2024 von ihm. Ein neutraler Kronzeuge sieht anders aus. Dem stehen mit Möllers und Schönberger zwei renommierte Staatsrechtler gegenüber, die der Methode gerade keine Schlagseite bescheinigt haben.

Behauptung 4: "Der Verfassungsschutz scheiterte mit besseren Mitteln"

Das technisch anspruchsvollste Argument übernimmt Kolja von Brennecke: Der Verfassungsschutz sei mit "nachrichtendienstlichen Mitteln" schon an der niedrigeren Hürde gescheitert (gemeint ist der Kölner Eilbeschluss zur Einstufung als "gesichert rechtsextrem"), also könne eine NGO mit offenen Quellen an der höheren Hürde eines Verbots erst recht nichts reißen.

Die Prämisse ist schlicht falsch. Das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen: Reden, Programme, Social-Media-Posts. Auf nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute oder Observation hat das BfV ausdrücklich verzichtet, das bestätigt auch das Verwaltungsgericht Köln selbst. Beide Untersuchungen arbeiten also auf derselben Quellengattung. Die "besseren Mittel" gibt es nicht.

Dazu vergleicht das Argument zwei Dinge, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz und ein Parteiverbot folgen unterschiedlichen Maßstäben, laufen vor unterschiedlichen Gerichten und prüfen unterschiedliche Fragen. Über eine Einstufung entscheiden die Verwaltungsgerichte, über ein Verbot allein das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Im Übrigen hat das VG Köln die Einstufung im Eilverfahren nur vorläufig gestoppt und dabei ausdrücklich einen "starken Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen bejaht. Von einem Scheitern in der Sache ist das weit entfernt.

Wahrer Kern

Drei Beobachtungen im Video sind für sich genommen richtig, und genau das macht es wirksam. Die GFF ist tatsächlich eine NGO und keine Behörde. Sie hat tatsächlich KI eingesetzt. Und ein Gutachten ist tatsächlich kein Urteil, über ein Verbot entscheidet am Ende nur das Bundesverfassungsgericht. Aus diesen wahren Kernen zieht das Video aber jeweils den falschen Schluss: NGO wird zu "parteiisch und wertlos", KI-Vorfilterung wird zu "von der Maschine erfunden", kein Urteil wird zu "also bedeutungslos".

Was das Video dagegen kein einziges Mal tut, ist, einen der 2.500 Belege herauszugreifen und zu zeigen, dass er falsch zitiert oder aus dem Zusammenhang gerissen wäre. Alle Belege sind über die öffentliche "AfD-Datenbank" von Frag den Staat nachprüfbar. Statt das zu tun, klebt das Video Etiketten auf Personen und Methode. Das ist dasselbe Muster, das die AfD-Spitze und ihr Umfeld nach dem Gutachten gefahren haben und das wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben haben.

Fazit

Das Video von Aktien mit Kopf nimmt drei zutreffende Beobachtungen und baut daraus vier Vorwürfe, die der Prüfung nicht standhalten. Die KI hat vorgefiltert, nicht geurteilt. Das Gutachten entlastet die AfD an mehreren Stellen, was Cherry Picking ausschließt. Der angeblich befangene Vorsitzende ist seit über einem Jahr aus der Leitung ausgeschieden und war am Gutachten nicht beteiligt, und das ihm in den Mund gelegte Zitat ist erfunden. Der eine zitierte Kronzeuge ist alles andere als neutral, und die Prämisse über die "besseren Mittel" des Verfassungsschutzes ist sachlich falsch. Die Behauptung, das Gutachten sei KI-Pfusch und damit erledigt, ist deshalb irreführend.