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AfD-Antrag: Ist die Masernimpfung gefährlicher als die Masern?

Die Fraktion will das Masernschutzgesetz aufheben und beruft sich dabei auf eine Auswertung des Paul-Ehrlich-Instituts, die das Gegenteil feststellt

Falsch
Inhalt

Die Behauptung

Am 7. Juli 2026 hat die AfD-Fraktion im Bundestag den Antrag "Ablehnung jeglicher Impfpflichten, Aufhebung des Masernschutzgesetzes" eingebracht (Drucksache 21/6933). Erstunterzeichnerin ist die Zahnärztin Christina Baum, es folgen 31 weitere Abgeordnete sowie Alice Weidel, Tino Chrupalla und die Fraktion.

Der Antrag verlangt dreierlei: jede Impfpflicht grundsätzlich abzulehnen, die Masernimpfpflicht per Gesetz aufzuheben und eine Studie in Auftrag zu geben, die den MMR-Impfstoff über mindestens 10 bis 20 Jahre mit einer ungeimpften Kontrollgruppe vergleicht. Die tragende Aussage der Begründung lautet: "Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung ist jedoch ungünstig."

Diese Aussage ist überprüfbar, denn der Antrag nennt seine Quellen. Genau daran scheitert er.

Der eigene Kronzeuge sagt das Gegenteil

In der Begründung heißt es, Daten des Paul-Ehrlich-Institut meldeten von 2001 bis 2012 "über 1.300 schwere Nebenwirkungen und 15 Todesfälle". Fußnote 4 verweist auf das Bulletin Arzneimittelsicherheit des PEI zur Sicherheit von Masernimpfstoffen. Wer dieses Dokument aufschlägt, findet dort etwas anderes.

Gemeldet wurden in den zwölf Jahren 1.696 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, von denen 76,7 Prozent als schwerwiegend eingestuft waren. Daraus errechnen sich die rund 1.300 des Antrags. Eine Verdachtsmeldung dokumentiert einen zeitlichen Zusammenhang: Jemand wurde geimpft, danach trat etwas auf, das wurde gemeldet. Ob die Impfung die Ursache war, ist damit gerade nicht gesagt. Genau diese Prüfung ist die Aufgabe des Instituts, und sie fällt anders aus, als der Antrag suggeriert. Bezogen auf die Zahl der freigegebenen Impfdosen lag die Melderate bei 5,7 Fällen pro 100.000 Dosen.

Bei den Todesfällen wird der Unterschied unübersehbar. Das PEI schreibt:

Paul-Ehrlich-Institut, Bulletin Arzneimittelsicherheit

In den zwölf Jahren von 2001 bis 2012 hat das PEI 15 Berichte über Verdachtsfälle mit einem tödlichen Ausgang erhalten. In keiner dieser 15 Meldungen wurde der ursächliche Zusammenhang vom PEI als "gesichert", "wahrscheinlich" oder "möglich" bewertet.

Nicht in einem einzigen Fall also, nicht einmal auf der schwächsten Stufe "möglich". Fünf der Meldungen betrafen plötzliche ungeklärte Todesfälle, bei denen auch die Autopsie keine Ursache ergab; das Institut wertet die geringe Zahl als koinzident, also als zeitliches Zusammentreffen ohne ursächliche Verbindung. Eine Disproportionalitätsanalyse ergab kein neues Sicherheitssignal. Und das Fazit des Bulletins, das der Antrag als Beleg für ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis anführt, lautet wörtlich, es ergebe sich "keine Änderung der positiven Risiko-Nutzen-Bewertung der monovalenten und kombinierten Masernimpfstoffe".

Der Antrag zitiert damit eine Behördenauswertung, die der Impfung ein günstiges Verhältnis bescheinigt, als Nachweis für ein ungünstiges.

Woher die Zahlen tatsächlich stammen

Die eindrucksvollen Prozentangaben, mit denen der Antrag Impfrisiko und Erkrankungsrisiko gegeneinanderstellt, ein Risiko schwerer Nebenwirkungen von 0,004 Prozent pro Dosis, ein Impf-Todesrisiko von 0,0013 Prozent, "200-fach höher" als das Masernsterberisiko, stammen nicht vom PEI und nicht vom Robert-Koch-Institut. Die Fußnoten 5 und 12 führen zu einer Broschüre der Website meine-freie-impfentscheidung.de aus dem Umfeld der Impfkritikerin Angelika Müller.

Auch die übrigen tragenden Belege folgen diesem Muster: ein Buch der Anwältin Beate Bahner, die während der Corona-Pandemie mit Verschwörungserzählungen hervortrat, und eines des impfkritischen Kinderarztes Martin Hirte. Behördliche und wissenschaftliche Quellen erscheinen im Antrag im Wesentlichen an den Stellen, an denen sie gegen ihn sprechen. Das ist kein Zufall der Zitierweise, sondern die Struktur des Papiers: Die Zahlen kommen aus der Szene, die Autorität wird von den Institutionen geliehen.

Denselben Griff macht der Antrag bei Cochrane. Er nennt die Wirksamkeit der Impfung unter Berufung auf Cochrane-Reviews "widerlegt". Der zitierte Review zu MMR-Impfstoffen wertete 138 Studien mit über 23 Millionen Kindern aus und kommt auf einen Schutz von rund 95 Prozent nach einer und rund 96 Prozent nach zwei Dosen. Die Autoren empfehlen den Einsatz zur Massenimmunisierung ausdrücklich.

Die geforderte Studie kann es nicht geben

Der dritte Punkt des Antrags verlangt eine Studie, die den MMR-Impfstoff über 10 bis 20 Jahre gegen eine ungeimpfte Kontrollgruppe vergleicht, unter anderem hinsichtlich der Gesamtmortalität. Das scheitert zweifach.

Zuerst an sich selbst. Gefordert wird eine "unabhängige, prospektive Kohortenstudie", die zugleich "randomisiert, doppelblind und peer-reviewed" sein müsse. Eine Kohortenstudie beobachtet Gruppen, die sich ohnehin unterscheiden, und teilt gerade nicht per Zufall zu. Randomisiert und doppelblind ist die Beschreibung einer kontrollierten Interventionsstudie. Der Antrag verlangt zwei einander ausschließende Designs in einem Satz.

Schwerer wiegt der zweite Punkt. Eine randomisierte Doppelblindstudie, die 10 bis 20 Jahre läuft und die Gesamtmortalität misst, setzt voraus, dass man einer Gruppe von Kindern einen etablierten Schutz vorenthält und anschließend abwartet, wie viele von ihnen erkranken und wie viele sterben. Ein Ergebnis liefert eine solche Studie nur dann, wenn in der Kontrollgruppe genug passiert. Die Deklaration von Helsinki lässt Placebo-Vergleiche nur zu, wo keine erwiesen wirksame Maßnahme existiert. Für Masern existiert sie seit Jahrzehnten. Eine Ethikkommission würde ein solches Vorhaben nicht genehmigen, und das ist kein bürokratisches Hindernis, sondern der Grund, warum es diese Studie nicht gibt. Der Antrag stellt das Fehlen als verdächtige Lücke dar.

Was Masern anrichten

Der Antrag beschreibt Masern als weitgehend harmlose Kinderkrankheit. Die Zahlen des RKI sprechen dagegen. Bei bis zu 14 Prozent der Erkrankten tritt eine Mittelohrentzündung auf, bei bis zu 12 Prozent Durchfall, bei bis zu 9 Prozent eine Lungenentzündung, die häufigste Ursache masernbedingter Todesfälle. Eine akute Gehirnentzündung trifft etwa eine von 1.000 erkrankten Personen. In Ländern mit hohem Einkommen sterben 1 bis 10 von 10.000 Erkrankten.

Dazu kommt die subakute sklerosierende Panenzephalitis, eine Spätfolge, die im Schnitt sechs bis acht Jahre nach der Infektion ausbricht und immer tödlich verläuft. Der Antrag nennt sie eine "angebliche Spätfolge", deren Kausalität zu Masern "ungeklärt" sei und bei der eine "Impfbeteiligung möglich" wäre. SSPE ist eine persistierende Masernvirus-Infektion des Zentralnervensystems. Das RKI beziffert sie mit 1 bis 18 Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen; das Risiko ist bei Säuglingen und Kleinkindern deutlich höher als bei älteren Erkrankten.

Schließlich löscht das Masernvirus einen erheblichen Teil des immunologischen Gedächtnisses. Das RKI beschreibt eine langfristige Senkung von Menge und Vielfalt des zirkulierenden Antikörperrepertoires, mit erhöhtem Infektionsrisiko über Jahre. Wer Masern durchgemacht hat, ist gegen Masern geschützt und gegen vieles andere schlechter als vorher.

Das Argument mit den geimpften Erkrankten

Der Antrag führt an, 15 bis 29 Prozent der deutschen Masernfälle 2024 hätten Geimpfte betroffen, und schließt daraus auf ein Versagen der Impfung. Das ist ein Rechenfehler, kein Befund.

Bei einer Impfquote von 93 bis 97 Prozent besteht die Bevölkerung fast vollständig aus Geimpften. Selbst bei sehr hohem Schutz stammt deshalb zwangsläufig ein Teil der wenigen Erkrankten aus dieser sehr großen Gruppe. Aussagekräftig ist nicht der Anteil an den Fällen, sondern das Erkrankungsrisiko je Gruppe. Wie das aussieht, wenn man es misst, zeigt der Blick über den Atlantik.

Der Feldversuch läuft bereits

Was passiert, wenn der Impfschutz in einer Bevölkerung nachlässt, muss man nicht simulieren. Die USA führen es seit anderthalb Jahren vor.

Dort sind die Impfquoten gefallen und Ausnahmeregelungen ausgeweitet worden. 2025 zählten die Vereinigten Staaten mehr als 2.100 bestätigte Masernfälle, das schlechteste Jahr seit über drei Jahrzehnten, verteilt auf 49 Ausbrüche gegenüber 16 im Jahr zuvor. Drei Menschen starben: zwei Kinder in Texas und ein Erwachsener in New Mexico, die ersten Maserntoten in den USA seit einem Jahrzehnt. Im November 2025 stellte die Panamerikanische Gesundheitsorganisation fest, dass die Region Amerika ihren Status als masernfreie Region verloren hat; Kanada erklärte den Verlust förmlich, der Einzelstatus der USA wurde geprüft. 2026 waren bis zum 18. Juni bereits 2.104 Fälle bestätigt.

Die entscheidende Zahl für die Frage nach dem Nutzen-Risiko-Verhältnis liefert dieselbe Auswertung: 93 Prozent der Fälle entfielen auf Ungeimpfte, weitere 3 Prozent auf unvollständig Geimpfte. Das ist die Antwort auf den Einwand mit den geimpften Erkrankten, und sie fällt eindeutig aus.

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt des Antrags. Er wird eingebracht, während in einem vergleichbar entwickelten Land vorgeführt wird, was der Wegfall verlässlicher Impfquoten bedeutet.

Das Urteil, das nicht passt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht am 21. Juli 2022 zurückgewiesen (1 BvR 469/20) und die Eingriffe in das Elternrecht und in das Recht auf körperliche Unversehrtheit als gerechtfertigt bewertet. Der Antrag bezeichnet diese Entscheidung als "unhaltbar", weil die Wirksamkeit der Impfung widerlegt sei. Der Beleg dafür ist der Cochrane-Review, der ihr 95 bis 96 Prozent Schutz bescheinigt.

Wer den Antrag trägt

Der Fehler, auf dem der Antrag steht, ist kein exotischer. Eine Verdachtsmeldung von einem belegten Kausalzusammenhang zu unterscheiden, ist die Grundlage jeder Arzneimittelsicherheit, und genau diese Unterscheidung nimmt das zitierte PEI-Bulletin ausdrücklich vor.

Christina Baum hat 1979 an der Medizinischen Akademie Erfurt ihr Staatsexamen als Diplom-Stomatologin abgelegt und wurde 1990 in Würzburg zum Dr. med. dent. promoviert. Zahnmedizin ist nicht Humanmedizin, teilt sich aber die naturwissenschaftlich-medizinische Grundausbildung mit ihr, von der Anatomie über die Physiologie bis zur Mikrobiologie und Pharmakologie. Dazu kommt, dass Baum in dieser Wahlperiode dem Gesundheitsausschuss des Bundestags angehört. Der Umgang mit Meldedaten zur Arzneimittelsicherheit ist dort laufender Gegenstand.

Was jemand tatsächlich gedacht hat, lässt sich von außen nicht feststellen, und wir behaupten es nicht. Feststellen lässt sich, dass hier niemand am Werk war, dem die Unterscheidung fremd sein müsste. Und es ist nicht der erste Fall: Wir haben Aussagen von Christina Baum zur Pharmakovigilanz der COVID-Impfkampagne und zum Vorwurf des "Menschenversuchs" bereits geprüft, beide hielten der Überprüfung nicht stand.

Fazit

Die Behauptung, das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung sei ungünstig, ist falsch. Sie stützt sich auf eine Auswertung des Paul-Ehrlich-Instituts, die bei keinem der 15 gemeldeten Todesfälle einen ursächlichen Zusammenhang auch nur als möglich bewertet und ausdrücklich an der positiven Risiko-Nutzen-Bewertung festhält. Die Zahlen, die den Antrag tragen, stammen aus einer Impfgegner-Broschüre; der als Gegenbeleg zitierte Cochrane-Review bescheinigt der Impfung 95 bis 96 Prozent Schutz; die Spätfolge SSPE, die der Antrag als "angeblich" bezeichnet, verläuft immer tödlich.

Die zusätzlich geforderte Studie ist im verlangten Design in sich widersprüchlich und wäre, ernst genommen, ein Versuch, in dem einer Gruppe von Kindern über Jahre ein wirksamer Schutz vorenthalten würde, bis sich an ihnen zeigt, was Masern anrichten. Dass es diese Studie nicht gibt, ist kein Versäumnis der Forschung. Es ist ihr Ergebnis.