Was wird behauptet?
Am 8. Juli 2026 schreibt Beatrix von Storch, AfD-Bundestagsabgeordnete, auf X:
"Die herrschende Klasse in der EU ist eine echte und die größte Gefahr für eine freiheitlich demokratische Ordnung. Sie BRECHEN Recht. Die Chat-Kontrolle war vom EP abgelehnt. Jetzt setzen sie es unter BRUCH aller Regeln wieder auf die TO und wollen es morgen durchpeitschen. Sie machen was sie wollen. Allen voran die CDU/CSU, ihr seid eine Schande für die Demokratie!"
Einen Tag zuvor hatte Alice Weidel auf X die EU als "Wiedergängerin der Sowjetunion" bezeichnet, die "mit Vollgas in die Totalüberwachung ('Chatkontrolle')" fahre. Zwei prüfbare Behauptungen stecken darin: Erstens, die EU habe für die Chatkontrolle "Recht gebrochen". Zweitens, beschlossen werde eine "Totalüberwachung".
Die Fakten
Zwei verschiedene Vorhaben mit demselben Namen
"Chatkontrolle" bezeichnet in der Debatte zwei rechtlich getrennte EU-Vorhaben, die oft vermischt werden. Chatkontrolle 1.0 (Verordnung 2021/1232) ist eine seit 2021 mehrfach befristete Ausnahmeregelung, die Anbietern wie Meta, Microsoft und Google erlaubt, Chats und Cloud-Inhalte freiwillig nach Missbrauchsmaterial (CSAM) zu durchsuchen. Es gibt keine Scan-Pflicht, nur eine datenschutzrechtliche Erlaubnis. Chatkontrolle 2.0 (Verordnung 2022/0155) ist ein separates, dauerhaftes und verpflichtendes Vorhaben, das ursprünglich auch das Scannen verschlüsselter Inhalte (Client-Side-Scanning) vorsah. Über 2.0 wird weiter verhandelt, von der Abstimmung am 9. Juli war es nicht betroffen.
Was am 9. Juli konkret beschlossen wurde
Reaktiviert wurde die im April 2026 ausgelaufene freiwillige Regelung 1.0, befristet bis April 2028. Laut der Pressemitteilung des EU-Parlaments nahm das Plenum dabei einen Grünen-Änderungsantrag an, der Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich vom Geltungsbereich ausnimmt. Für Nutzer von Signal, Threema oder verschlüsselten WhatsApp-Chats ändert sich nichts; unverschlüsselte Cloud-Inhalte dürfen Anbieter weiterhin freiwillig scannen, so wie bereits von 2021 bis April 2026.
Das ist das Gegenteil einer neuen "Totalüberwachung": eine befristete Verlängerung einer bestehenden, freiwilligen und nun sogar ausdrücklich verschlüsselungsschonenden Praxis. Weidels Bild von der "Totalüberwachung" beschreibt eher die noch unbeschlossene 2.0.
Warum eine Mehrheit gegen den Vorschlag nichts half, und warum das kein Rechtsbruch ist
Der Kern von von Storchs Vorwurf ist das Wort "Rechtsbruch". Der Ablauf widerlegt ihn. In der Abstimmung stimmten laut EU-Parlament zunächst 314 Abgeordnete für die Ablehnung des Ratsstandpunkts, 276 dagegen; über den geänderten Text danach 276 zu 286. In beiden Fällen fehlte die entscheidende Schwelle: In der zweiten Lesung braucht eine Ablehnung oder Änderung des Ratsstandpunkts nicht die einfache, sondern die absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten, also 360 Stimmen. Diese Regel gilt laut der Verfahrensübersicht des EU-Parlaments für jede zweite Lesung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gleichermaßen. Sie ist keine Erfindung der Chatkontrolle-Befürworter, sondern geltendes EU-Verfahrensrecht.
Genau deshalb ist "Rechtsbruch" die falsche Beschreibung. Der Vorgang lief entlang der regulären Geschäftsordnung. Was tatsächlich kritikwürdig ist, ist das politische Manöver: Die EVP-Fraktion um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte ein bereits zweimal abgelehntes Vorhaben über ein kurzfristiges Dringlichkeitsverfahren an einem Donnerstag kurz vor der Sommerpause zur Abstimmung, wenn traditionell weniger Abgeordnete anwesend sind und die absolute Mehrheit besonders schwer zu erreichen ist. Das ist der "Verfahrenstrick", den auch die zuständige SPD-Berichterstatterin Birgit Sippel laut Berliner Zeitung ein "unlauteres Manöver" nannte. Der Unterschied ist entscheidend: Ein fragwürdiges Manöver innerhalb der Regeln ist etwas anderes als ein Bruch der Regeln.
Die Kritik am Verfahren ist berechtigt, aber nicht die AfD-Erzählung
Dass das Verfahren Kritik verdient, ist unstrittig und kommt aus dem gesamten Spektrum: von der Digitalen Gesellschaft, dem Chaos Computer Club, den Grünen und der SPD-Berichterstatterin. Die AfD-Erzählung geht darüber hinaus: Sie deutet einen regelkonformen, wenn auch unsauberen Verfahrensvorgang zu einem "Rechtsbruch" um und übersetzt eine befristete, freiwillige und verschlüsselungsschonende Regelung in "Totalüberwachung" und einen Vergleich der EU mit der Sowjetunion. Beides überzeichnet den Vorgang.
Wahrer Kern
Drei Punkte stimmen und werden von der AfD ins Falsche verlängert:
- Das Vorhaben war zuvor abgelehnt worden und wurde per Dringlichkeitsverfahren erneut aufgesetzt. Das ist ein realer, kritikwürdiger Verfahrenstrick, aber kein Rechtsbruch.
- Die Scans erfolgen "anlasslos" im Sinne von: ohne individuellen Verdacht. Sie betreffen aber nur unverschlüsselte Inhalte und beruhen auf Freiwilligkeit, nicht auf Zwang.
- Eine Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten war gegen den Vorschlag. Sie reichte wegen der reguläre Mehrheitsregel der zweiten Lesung nur nicht aus.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Am 9. Juli 2026 hat das EU-Parlament die befristete, freiwillige Chatkontrolle 1.0 bis 2028 reaktiviert und dabei verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich ausgenommen, nicht die verpflichtende "Totalüberwachung" beschlossen. Möglich wurde das durch die reguläre Mehrheitsregel der zweiten Lesung in Kombination mit einem kurzfristigen Dringlichkeitsverfahren, ein politisch fragwürdiges Manöver, das quer durchs Spektrum als "Verfahrenstrick" kritisiert wurde. Von Storchs Vorwurf, die EU habe "Recht gebrochen", ist davon aber nicht gedeckt: Der Vorgang lief entlang der geltenden EU-Geschäftsordnung. Aus einem berechtigten Verfahrensvorwurf macht die AfD einen Rechtsbruch, den es nicht gab.