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AfD behauptet: Jugendliche greifen 70-Jährigen an

Was das Video zum Vorfall am 28. Februar 2026 zeigt

Falsch
Inhalt

Was ist passiert?

Am 28. Februar 2026 passierte eine Gruppe Gegendemonstranten des "Offenen Antifaschistischen Plenums" (OAP) mit einem zusammengefalteten Banner den Bereich neben einem AfD-Wahlkampfstand in Rosenheim. Das Banner berührte dabei leicht den Boden. AfD-Landtagsabgeordneter Andreas Winhart trat vom Stand vor und griff nach dem Banner. Es folgte ein minutenlanges Gerangel, bei dem mehrere AfD-Mitglieder an dem Stoff zerrten. Der 70-jährige AfD-Bürgermeisterkandidat Michael Maurer, der sich in das Gemenge einmischte, stürzte zu Boden und verletzte sich am Knie.

Die AfD erstattete daraufhin Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Gegendemonstranten. Die Polizei Rosenheim übernahm diese Darstellung in einer Pressemitteilung, und die Geschichte eines "brutalen Angriffs auf einen älteren Mann" verbreitete sich bundesweit in Medien und sozialen Netzwerken.

Zitate

AfD-Darstellung

Michael Maurer beschrieb den Vorfall gegenüber Medien so:

Michael Maurer, AfD-Bürgermeisterkandidat in Rott am Inn

Ich bekam Tritte zwischen die Beine, stürzte nach vorn.

Das rechtsextreme Portal Journalistenwatch titelte am selben Tag:

Journalistenwatch, 2. März 2026

"Unsere Demokratie" im Einsatz: AfD-Bürgermeisterkandidat von Antifa-Linksfaschisten in Rosenheim zusammengetreten und schwer verletzt

Überregionale Medien sprangen auf: Die Welt berichtete unter der Schlagzeile "Drei junge Leute schlagen 70-jährigen AfD-Politiker zusammen".

Volksverpetzer zur Rolle der Medien

Volksverpetzer, 3. März 2026

Ein Video zeigt den Vorfall, wie Demonstranten an einem AfD-Stand in Rosenheim mit einem Banner vorbeilaufen. Ein AfD-Abgeordneter scheint laut Aufnahme zu versuchen, ihnen ihr Banner zu entreißen, woraufhin es zu einem Handgemenge kommt. Die AfD-Mitglieder versuchen minutenlang, das Banner zu entreißen, und zerren unnachgiebig daran. Daraufhin kommt ein anderer AfD-Politiker zu Fall.

In den Medien landet aber am Ende die Schlagzeile "AfD-Kandidat wird an Wahlkampfstand in Rosenheim angegriffen" und die Polizei ermittelt gegen die Demonstranten. Und dennoch verbreiten AfD-Accounts und die, die ihnen nahestehen, die Erzählung, die Medien würden den Vorfall "verschweigen". Ein Paradebeispiel, was massiv in unserer Medienlandschaft schief läuft und warum es die Propaganda der Rechtsextremen so leicht hat.

Faktencheck

Was zeigt das Video?

Ein Video von Sinom Tiew auf Bluesky dokumentiert den vollständigen Vorfall über rund zwei Minuten. Es zeigt klar die zeitliche Abfolge:

  1. Die Gegendemonstrantengruppe passiert den AfD-Stand mit einem zusammengefalteten Banner, das den Boden leicht berührt, sie bewegen sich am Stand vorbei.
  2. Winhart tritt vom Stand vor und greift nach dem Banner.
  3. Mehrere AfD-Mitglieder zerren minutenlang an dem Banner.
  4. Maurer, der sich aktiv in das Gerangel einmischt, stürzt in dem Gemenge.
  5. Weder Schläge noch Tritte gegen Maurer sind auf dem Video erkennbar.

Die taz beschreibt den Videobeweis entsprechend deutlich: Das Video zeige lediglich "ein Tauziehen und Gerangel um ein Banner, im Zuge dessen der besagte 70-Jährige sich selbst ins Getümmel begibt und daraufhin tatsächlich hinfällt oder sich fallen lässt. Keine Spur von gefährlicher Körperverletzung."

Wer initiierte den Körperkontakt?

Das Video legt klar nahe: Winhart und andere AfD-Mitglieder initiierten den Körperkontakt. Die Gegendemonstranten beabsichtigten zunächst, den Stand zu passieren. Den ersten Griff ans Banner tätigte Winhart.

Reaktion der AfD nach Bekanntwerden des Videos

Nachdem das Video öffentlich wurde, versuchte die AfD zunächst, den Vorfall als "Missverständnis" darzustellen und behauptete, Winhart habe das Banner nur aus Versehen berührt. Diese Darstellung passt nicht zur Videoaufnahme.

Reaktion von Maurer und Staatsanwaltschaft

Maurer erschien nach taz-Angaben bei der Polizei, sah sich das Video an und stellte laut Staatsanwaltschaft Traunstein fest:

Der AfD-Bürgermeisterkandidat ist noch gestern bei der Polizei erschienen, hat das Video des Vorfalls in Augenschein genommen und festgestellt, dass er nicht geschlagen wurde. Entsprechend hält er den Vorwurf der Körperverletzung nicht mehr aufrecht.

Seinen Strafantrag nahm Maurer trotzdem nicht zurück: Nach t-online-Recherchen kündigte er die Rücknahme bei der Polizei zunächst an, nahm davon aber wieder Abstand und hielt an dem Antrag fest.

Die Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin, ob gegen Maurer Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschens einer Straftat einzuleiten sind. Wie t-online im März berichtete, konnte das mutmaßliche Opfer damit nach der Wahl selbst zum Verdächtigen werden.

Verfahren eingestellt, Ermittlungen gegen Maurer

Anfang August 2026 zog die Staatsanwaltschaft Traunstein die Konsequenz aus der Beweislage: Das Verfahren gegen die drei Beschuldigten aus der linken Szene wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht. Ihre Daten wurden laut Behördensprecher "wegen erwiesener Unschuld gesperrt". Am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren ein: Gegen Maurer wird seither wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Teil der Ermittlungen war auch die Prüfung, ob das entlastende Video manipuliert sein könnte. Das Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim fand keine Hinweise auf inhaltliche Eingriffe oder herausgeschnittene Szenen, lediglich eine Verpixelung der gezeigten Personen. Zwei unbeteiligte Zeuginnen bestätigten zudem den im Video dokumentierten Ablauf.

Wie die Falschinformation entstand

Die Polizei Rosenheim veröffentlichte eine Pressemitteilung, bevor sie die Gegenseite gehört hatte. Aus einer einseitigen Darstellung wurde dadurch schnell eine scheinbar amtlich bestätigte Tatsache, die Medien bundesweit unkritisch übernahmen. Besonders paradox: AfD-Accounts behaupteten gleichzeitig, die Medien würden den Vorfall "verschweigen", obwohl viele Berichte zunächst genau die AfD-Version wiedergaben.

Fazit

Die Behauptung, Gegendemonstranten hätten den AfD-Bürgermeisterkandidaten in Rosenheim angegriffen, ist falsch. Das Video zeigt, dass AfD-Mitglieder um Winhart nach dem Banner der vorbeigehenden Gruppe griffen und so das Gerangel auslösten. Von Schlägen oder Tritten gegen Maurer ist nichts zu sehen. Seit August 2026 ist diese Entlastung auch amtlich: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Beschuldigten wegen erwiesener Unschuld ein und ermittelt stattdessen gegen Maurer wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung.

Der Fall steht exemplarisch für ein bekanntes Muster: Eine von der AfD gesetzte Opfererzählung wurde durch eine unkritische Polizeimeldung rasch zur scheinbar gesicherten Tatsache, bis das Videomaterial sie widerlegte. Der mediale Schaden entstand damit schon, bevor die Korrektur öffentlich wirksam werden konnte.

Vergleichbare Muster sind kein Einzelfall: Auch bei einem AfD-nahen Treffen in Sachsen-Anhalt griff das Umfeld Journalisten an, während die Polizei untätig blieb. In einem weiteren dokumentierten Fall behauptete die AfD einen "linken Angriff"; auch dort widerlegte ein Video die Behauptung und führte zu Verfahren gegen AfD-Mitglieder selbst.

Änderungshistorie

  • 5. August 2026: Ausgang der Ermittlungen ergänzt: Die Staatsanwaltschaft Traunstein stellte das Verfahren gegen die drei Beschuldigten nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld ein und leitete am selben Tag ein Verfahren gegen Maurer wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung ein. Ergänzt wurde außerdem, dass Maurer seinen Strafantrag entgegen erster Ankündigung aufrechterhielt und dass die Kriminalpolizei das entlastende Video ohne Befund auf Manipulation prüfte. Ortsangabe der Kandidatur korrigiert (Rott am Inn statt Griesstätt).