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Begriffserklärung: Rechtsextremismus

Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, die den demokratischen Verfassungsstaat ablehnt. Der Oberbegriff für das rechte Extrem.

Rechtsextremismus ist der Oberbegriff für das äußerste rechte Ende des politischen Spektrums. Sein verbindendes Kennzeichen ist die Ideologie der Ungleichwertigkeit: die Annahme, Menschen seien von Natur aus unterschiedlich viel wert, meist entlang von Herkunft, Nation oder "Rasse".

Die Konsensdefinition

In der Rechtsextremismusforschung hat sich eine Konsensdefinition durchgesetzt (Decker, Brähler u.a.), die Rechtsextremismus als Einstellungsmuster aus sechs Dimensionen beschreibt:

  • Befürwortung einer rechtsautoritären Diktatur,
  • Chauvinismus und übersteigerter Nationalismus,
  • Verharmlosung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus,
  • Antisemitismus,
  • Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  • Sozialdarwinismus (die Vorstellung vom "Recht des Stärkeren").

Abgrenzung

Rechtsextremismus lehnt die Gleichwertigkeit aller Menschen und den demokratischen Verfassungsstaat grundsätzlich ab und will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Damit ist er extremistisch, nicht nur radikal.

Als Oberbegriff schließt er engere Strömungen ein: Der Neonazismus ist die Teilmenge mit direktem Bezug auf den historischen Nationalsozialismus, das völkische Denken die Strömung, die das "Volk" als Abstammungsgemeinschaft versteht. Nicht jeder Rechtsextreme ist Faschist oder Neonazi, aber alle teilen die Ungleichwertigkeitsidee.

Wo Rechtsextremismus zwischen Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus und Faschismus einzuordnen ist, erklärt der Artikel Rechts, rechtsextrem, faschistisch.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, "Was ist eine rechtsextreme Einstellung?".