Es beginnt mit dramatischer Musik, Bildern von Müllbergen und verrammelten Schaufenstern, und dem Satz "Diese Menschen müssen unsere Stadt verlassen". Dann zieht die AfD-Landtagsabgeordnete Enxhi Seli-Zacharias mit Besen und Kehrblech durch den Gelsenkirchener Stadtteil Ückendorf und fordert Anwohnerinnen und Anwohner mit Migrationshintergrund auf, die Straße zu fegen. Betroffen sind vor allem Sinti und Roma. Das Video, das sie am 12. April auf Instagram stellte, sorgt seit der WDR-Recherche von Anfang Juni bundesweit für Entsetzen.
Es lohnt sich, genau hinzusehen, was hier passiert. Denn die Erzählung, die das Video transportieren soll, ist eine andere als das, was tatsächlich abläuft.
Niemand greift hier freiwillig zum Besen
Seli-Zacharias behauptet im WDR-Interview, ihr Auftritt habe dazu geführt, dass Menschen aus der Roma-Community "sogar freiwillig sauber gemacht haben". Das Gegenteil ist dokumentiert. Ein Mädchen, das in ihrem eigenen Video zu sehen ist, sagte dem WDR: "Ich wollte das nicht machen. Aber die haben gesagt: 'Du musst putzen.'" Adrian Ion, der für die Sinti und Roma in Ückendorf spricht, ist deutlich: "Sie sind zu uns gekommen und haben uns gezwungen, sauber zu machen." Anwohner, die anonym bleiben wollen, weil sie Angst vor der AfD haben, berichten, die Betroffenen seien eingeschüchtert gewesen und hätten "aus Angst zum Besen gegriffen".
Man muss der Behauptung der Freiwilligkeit nicht einmal die Aussagen der Betroffenen entgegenhalten. Seli-Zacharias widerlegt sich selbst. Im Begleittext ihres Posts schrieb sie laut dpa, die Roma müssten "ihren Dreck selber wegmachen. Dafür habe ich persönlich gesorgt." Wer persönlich dafür sorgt, dass eine Gruppe putzt, beschreibt keine Freiwilligkeit. Er beschreibt Druck.
Das Machtgefälle ist der eigentliche Inhalt
Hier sind nicht zwei gleich starke Seiten unterwegs. Auf der einen Seite steht eine Gruppe von über zehn Personen, darunter Mandatsträger der AfD und mit Norbert Emmerich ein stellvertretender Bürgermeister, ausgestattet mit einer laufenden Kamera. Hinter der Kamera stehen, wie immer bei solchen Drehs, weitere Menschen, die man nicht sieht. Auf der anderen Seite stehen einzelne Anwohnerinnen und Anwohner, viele von ihnen sprechen kaum Deutsch, viele sind rechtlich verunsichert, alle sind in der Unterzahl und werden angesprochen, geduzt und aufgefordert.
Dieses Gefälle ist kein Nebeneffekt. Es ist der Zweck. Eine Aufräumaktion bräuchte keine zehn Politiker und keine Kamera. Was hier produziert wird, ist nicht ein sauberer Bürgersteig, sondern ein Clip, in dem sichtbar wird, wer hier wem sagen kann, was er zu tun hat. Die Erniedrigung ist nicht ein bedauerlicher Begleitschaden der Aktion, sie ist das Produkt. Dass die Betroffenen aus Angst und Unkenntnis mitmachen, wird kalkuliert ausgenutzt und anschließend als Erfolg gefeiert.
Wie gut das gerechnet ist, zeigt der zweite Akt. Nachdem der Gelsenkirchener Pfarrer Markus Pottbäcker das Vorgehen öffentlich kritisiert hatte, stellten sich Seli-Zacharias und weitere AfD-Politiker vor eine Ückendorfer Kirche und fegten dort selbst. Auch das ist wieder ein Bild für die Kamera, eine Trotzreaktion als Inhalt. Pottbäcker nimmt es gelassen: "Das ist eine Reaktion, die zu erwarten war."
Die Sprache verrät die Absicht
Wer wissen will, worum es geht, muss nur lesen, was Seli-Zacharias selbst geschrieben hat. Die Wohngebiete nennt sie "Roma-Dörfer", die "weg, und zwar schnell" müssten. Die Menschen, die dort leben, bezeichnet sie als "Blutsauger unseres Sozialstaates", verbunden mit der Ankündigung, dass das "jetzt regelmäßig passieren" werde. Das ist die Sprache einer Räumung, nicht die einer Müllbeschwerde.
Den realen Problemen in Ückendorf, den Beschwerden über Lärm, Dreck und Kriminalität, weicht damit niemand aus. Sie existieren, und die Stadt hat dort längst eine Anlaufstelle von Polizei, Ordnungsamt und Sozialarbeit eingerichtet. Pfarrer Pottbäcker sagt selbst, es wäre "verrückt", diese Probleme zu leugnen. Aber, und das ist sein Einwand, "wir können diese Probleme nicht dadurch lösen, dass wir sagen: 'Diese Menschen sind allein dafür verantwortlich.'" Die Gelsenkirchener CDU formuliert es ähnlich: Hier würden "Menschen missbraucht, um politische Botschaften zu übermitteln".
Der historische Subton
Karim Fereidooni, Rassismusforscher an der Ruhr-Universität Bochum, ordnet das Vorgehen als neue Stufe ein. Bisher sei die Ausgrenzung Teil der Sprache der AfD gewesen, jetzt schreite man "zur Tat und konfrontiert die Menschen da, wo sie wohnen". Er erinnert an ein historisches Vorbild, das schwer zu übersehen ist: "Von 1933 bis 1945 wurden etwa Sinti und Roma oder Juden auch gezwungen, vor der Haustür zu kehren und dann wurden sie deportiert. Die Botschaft lautet: 'Ihr seid nirgendwo sicher.'"
Fereidooni zieht damit keinen wohlfeilen NS-Vergleich. Er benennt ein konkretes Muster: die öffentliche, erzwungene Demütigung einer markierten Minderheit, gefilmt und verbreitet, um anderen zu zeigen, was möglich ist. Genau dieses Muster ging vor 90 Jahren dem Völkermord an den Sinti und Roma voraus.
Eine offene Frage, die geklärt gehört
Bei alldem bleibt eine Frage, die bisher kaum gestellt wird: die nach der strafrechtlichen Seite. Nötigung im Sinne von § 240 StGB liegt vor, wenn jemand einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung zwingt. Wenn eine zahlenmäßig überlegene Gruppe mit Amtsträgern und laufender Kamera Menschen dazu bringt, vor der eigenen Haustür zu fegen, und die Betroffenen übereinstimmend von Zwang und Angst berichten, dann ist das nicht offensichtlich von dieser Norm weit entfernt.
Und die Nötigung ist nicht der einzige Paragraf, bei dem sich eine Frage aufdrängt. Wenn eine geschützte Minderheit öffentlich als "Blutsauger unseres Sozialstaates" bezeichnet wird und ihre Wohnviertel "weg, und zwar schnell" müssten, lässt sich fragen, ob hier die Schwelle zur Volksverhetzung (§ 130 StGB) berührt ist, die unter anderem das Aufstacheln zum Hass und den Angriff auf die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung erfasst. Dass erkennbare Menschen, darunter ein Kind, in einer bloßstellenden Lage gefilmt und ins Netz gestellt wurden, wirft Fragen zum Recht am eigenen Bild (§ 33 KunstUrhG) und womöglich zu § 201a StGB auf. Und der antiziganistische Hintergrund wäre, sollte es je zu einem Verfahren kommen, nach § 46 Absatz 2 StGB ausdrücklich strafschärfend zu berücksichtigen.
Das sind keine Urteile, sondern Fragen. Wir behaupten nicht, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist, das zu klären ist Sache von Ermittlungsbehörden und Gerichten, und eine Strafanzeige ist bislang nicht bekannt. Aber genau darin liegt der Punkt: Was in Ückendorf passiert ist, sollte nicht als bloße Geschmacklosigkeit durchgehen. Ob aus der Inszenierung strafbares Handeln wird, ist eine Frage, die eine Staatsanwaltschaft prüfen sollte, statt sie politisch zu zerreden. Die Betroffenen, die sich aus Angst nicht einmal mit Namen äußern, werden das kaum selbst anstoßen.
Bleibt der Befund: Hier wurde keine Straße sauber gemacht. Hier wurde eine Gruppe von Menschen vorgeführt, ihre Angst ausgenutzt und das Ergebnis als Ordnungspolitik verkauft. Wer das kritiklos teilt, teilt nicht eine Aufräumaktion, sondern eine Erniedrigung.