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1.500 Seiten, ein Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das bislang umfangreichste Gutachten zur AfD vorgelegt. Was darin steht, wie belastbar es ist und was es nicht bedeutet.

Was ist passiert?

Am 25. Juni 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in der Bundespressekonferenz ein Gutachten vorgestellt, das zu einem klaren Ergebnis kommt: Die AfD ist verfassungswidrig nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Partei gehe nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Daraus zieht die GFF einen praktischen Schluss: Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte er vor dem Bundesverfassungsgericht "wahrscheinlich Erfolg".

Das ist eine Ansage. Bislang lautete das gängige Gegenargument in der Verbotsdebatte, ein Antrag werde vor Gericht ohnehin scheitern. Genau dieses Argument hält die GFF nun für nicht mehr haltbar.

Wie das Gutachten entstanden ist

Hinter dem Papier steht keine schnelle Stellungnahme, sondern 13 Monate Arbeit eines achtköpfigen Teams aus Juristinnen und Juristen, Rechtsextremismus-Fachleuten und Datenanalystinnen. Sie haben über drei Millionen Datenpunkte gesammelt und bewertet: Wahlprogramme der Landesverbände und der Bundespartei, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social-Media-Posts. Das Ergebnis stützt sich auf mehr als 2.500 Einzelbelege.

Zwei Punkte sind für die Glaubwürdigkeit wichtig. Erstens wurde die Untersuchung nach Angaben der GFF ergebnisoffen geführt, das bestätigten die Staatsrechtler Christoph Möllers und Sophie Schönberger. Zweitens ist es laut GFF die erste umfassende Prüfung der Partei nach genau den Maßstäben, die auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren anlegen würde. Finanziert wurde die Arbeit durch Spenden von über 20.000 Menschen, die 2025 zusammen mehr als eine Million Euro gaben.

Was die GFF der AfD konkret vorwirft

Das Gutachten macht die Verfassungswidrigkeit an zwei Grundpfeilern des Grundgesetzes fest. Erstens am Demokratieprinzip: Die Partei wolle politische Gegner unterdrücken, indem sie insbesondere Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen wolle. Zweitens an der Menschenwürdegarantie: Die AfD plane unter anderem, Musliminnen und Muslime, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Würde zu verletzen. Anhänger verletzten schon heute die Würde von trans Personen und schüchterten politische Gegner auf demokratiefeindliche Weise ein.

In der Gesamtschau, so die GFF, hätten sich die radikalen Kräfte in der Partei durchgesetzt. Auffällig sei die Ähnlichkeit zwischen den politischen Konzepten der AfD und denen der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zweimal festgestellt hat. Anders als die NPD habe die AfD allerdings das Potenzial, ihre Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

Was das Gutachten nicht behauptet

Gerade weil das Ergebnis so eindeutig klingt, lohnt der Blick auf die Grenzen, die die GFF selbst zieht. In einigen Bereichen verdichten sich die Belege nach Einschätzung der Gutachter noch nicht so weit, dass sie für sich genommen die Verfassungswidrigkeit tragen würden, etwa bei Behindertenfeindlichkeit, Antisemitismus und der Frage einer Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Am Gesamtergebnis ändert das nichts, aber es zeigt, dass hier nicht pauschal alles in einen Topf geworfen wurde.

Wichtig ist außerdem die staatsrechtliche Einordnung: Ein Gutachten ist kein Urteil. Über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, und das auch nur, wenn Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung zuvor einen Antrag stellen. Die GFF liefert dafür die juristische Grundlage und das Belegmaterial, die politische Entscheidung über einen Antrag ist davon getrennt. Begleitend hat Frag den Staat die rund 2.500 Belege als durchsuchbare "AfD-Datenbank" öffentlich gemacht, sodass die Einschätzung nachvollziehbar bleibt.

Warum das wichtig ist

Der Wert des Gutachtens liegt weniger in einem überraschenden Befund als in seiner Methode. Erstmals liegt eine systematische, ergebnisoffen erstellte und mit Tausenden Belegen unterfütterte Prüfung vor, die die Partei an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts misst. Damit verschiebt sich die Debatte: Sie dreht sich nicht mehr nur um das Bauchgefühl, ob ein Verbot "klug" oder "gefährlich" wäre, sondern um konkretes, überprüfbares Material. Die Pressemitteilung der GFF und das vollständige Gutachten sind öffentlich einsehbar, jeder kann die Belege selbst prüfen.