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Vom Jedermannsrecht zum Privileg für Wenige

Warum die schwarz-rote Koalition das Informationsfreiheitsgesetz gerade faktisch abschafft, und wer sich dagegen wehrt

Das Kleingedruckte im Sommerpaket

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD ein Maßnahmenpaket beschlossen. Zwischen Wirtschaftsförderung und Sicherheitsvorhaben steht dort, im Kapitel "Bürokratierückbau", ein Absatz zum Informationsfreiheitsgesetz. Er liest sich technisch, fast harmlos: Man wolle die Auskunftsrechte "künftig auf natürliche Personen" fokussieren, "die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben". Wer nicht weiß, was das Gesetz heute leistet, überliest die Zeile.

Wer es weiß, erkennt darin das Ende des Gesetzes. Frag den Staat nennt den Beschluss den "schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik". Das ist keine Übertreibung, wenn man die einzelnen Bausteine nebeneinanderlegt.

Was das Informationsfreiheitsgesetz ist

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 2006. Es hat einen einfachen Kern: Jede Person kann von einer Bundesbehörde Informationen verlangen, ohne einen Grund anzugeben. Man muss nicht Journalistin sein, nicht betroffen, nicht Deutscher. Man muss nur fragen. Der Staat wiederum muss begründen, warum er eine Information ausnahmsweise zurückhält, nicht umgekehrt.

Diese Umkehr ist der ganze Punkt. Juristen nennen das ein "Jedermannsrecht", ein voraussetzungsloser Anspruch. Vier Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beschreiben im Verfassungsblog, warum das mehr ist als Verwaltungsdetail: Das IFG war 2006 der Bruch mit der deutschen "Arkantradition", also der Vorstellung, dass Herrschaftswissen grundsätzlich beim Staat bleibt und die Öffentlichkeit nur erfährt, was ihr zugeteilt wird. Behördentransparenz halten laut einer Umfrage im Auftrag der Datenschutzbeauftragten 96 Prozent der Befragten für wichtig, jede zehnte Person hat schon einmal eine IFG-Anfrage gestellt.

Die Bausteine der Abschaffung

Der Koalitionsbeschluss greift das Gesetz nicht frontal an, er zerlegt es in mehreren Schritten, die einzeln vertretbar klingen und zusammen den Anspruch aushöhlen.

Das "berechtigte Interesse". Künftig soll man nachweisen müssen, warum man eine Information haben will. Damit kippt die Beweislast: Nicht mehr der Staat begründet die Ablehnung, sondern die Bürgerin ihr Anliegen. Ein solches Erfordernis kennt bislang nur Bayern, das kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat. Die Erfahrung dort: Anfragen werden regelmäßig mit dem Hinweis abgelehnt, es fehle ein berechtigtes Interesse. Aus dem Recht wird eine Bringschuld.

Nur noch natürliche Personen. Organisationen sollen keine Anfragen mehr stellen dürfen. Das trifft FragDenStaat, die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International, Rechercheredaktionen. Greenpeace kritisiert, allein diese Änderung bedeute das Ende des IFG. Der Grund ist praktisch: Wenn eine Behörde mauert, muss man klagen. Gerichtsverfahren sind teuer und langwierig. Genau dafür gibt es die Organisationen, die Anfragen bündeln und Klagen führen. Fallen sie weg, bleibt der Einzelne mit einem Recht zurück, das er sich vor Gericht kaum leisten kann.

Nur noch Deutsche und EU-Bürger. Die Koalition will prüfen, den Kreis auf "in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger" zu beschränken. Menschen ohne deutschen oder EU-Pass, die hier leben, arbeiten und von Behördenentscheidungen betroffen sind, hätten dann weniger Rechte. Die Verfassungsrechtlerinnen sehen darin ein Problem mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG.

Unbegrenzte Gebühren. Heute sind einfache Anfragen kostenlos, die Gebühren bei 500 Euro gedeckelt, und wer eine Ablehnung kassiert, zahlt nichts. Der Beschluss will die Gebühren "im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip" anpassen, also am reinen Verwaltungsaufwand ausrichten, nach oben offen. Die Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider nennt das Ergebnis eine "undemokratische Zwei-Klassen-Informationsfreiheit": Wer wenig Geld hat, verzichtet.

Pauschale Schwärzungen und Bereichsausnahmen. Namen von Mitarbeitenden sollen automatisch geschwärzt werden, ganze Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder Spionageabwehr ausgenommen. Beides ist im geltenden Recht längst möglich, wo es einen konkreten Grund gibt. Als Automatik verhindert es vor allem eines: nachzuvollziehen, wer eine Entscheidung getroffen hat.

"Reform" ist das falsche Wort

Die Bundesregierung rahmt all das als Bürokratieabbau. Das ist die eigentlich interessante Stelle. Der Begriff "Bürokratieabbau" ist, wie die Verfassungsblog-Autoren mit der Verwaltungswissenschaftlerin Pascale Cancik anmerken, ein leerer Signifikant: Unter dem Label lassen sich Projekte durchsetzen, die in ehrlicherer Sprache kaum mehrheitsfähig wären. Und ausgerechnet die Einführung eines "berechtigten Interesses" schafft keine Entlastung, sondern zusätzlichen Prüfaufwand, weil jede Behörde nun bei jeder Anfrage die Motive bewerten muss.

Daneben steht ein zweites Motiv, das der Beschluss selbst nennt: eine "komplexe Bedrohungslage von innen und von außen", der man mit mehr "staatlicher Resilienz" begegnen will. Der gleiche Sicherheitston begründete schon die Aushöhlung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Ein Staat, der sich gegen Bedrohungen wappnet, indem er die Kontrolle durch seine Bürger abschafft, verwechselt Resilienz mit Abschottung.

Wie belastbar dieser Sicherheitston ist, lässt sich inzwischen nachprüfen. Regierungssprecher Stefan Kornelius hatte die Pläne unter anderem mit dem Schutz von Behördenmitarbeitern vor Bedrohungen begründet. Das Magazin Stern fragte daraufhin alle Bundesministerien nach konkreten Fällen, in denen jemand wegen einer IFG-Anfrage zu Schaden kam. Kein einziges Haus konnte einen nennen. Das federführende Bundesinnenministerium teilte mit, ihm seien "keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt"; Auswärtiges Amt, Justiz- und Entwicklungsministerium antworteten ähnlich, die übrigen führen dazu keine Statistik. Auch die früheren Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Peter Schaar und Ulrich Kelber, kennen keine solchen Fälle und verweisen darauf, dass das Gesetz für echte Gefährdungen längst Ausnahmen kennt: Wo eine konkrete Gefahr für Personen oder die öffentliche Sicherheit besteht, darf eine Behörde die Auskunft schon heute verweigern. Eine Bedrohungslage, für die die Regierung auf direkte Nachfrage keinen einzigen Beleg findet, trägt den Umbau eines Grundrechts nicht.

Den Gesetzentwurf schreiben soll das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt. Verabschiedet werden soll die Änderung von den Fraktionen von Union und SPD bis Ende 2026. Der Weg ist damit vorgezeichnet, das Ergebnis nicht.

Der Vermerk verrät das eigentliche Ziel

Wie ernst es dem Ministerium ist, zeigt ein interner Vermerk aus dem Bundesinnenministerium, über den Frag den Staat am 23. Juli berichtet. Der Vermerk stammt bereits aus dem Februar 2026, also von lange vor dem Koalitionsbeschluss, und benennt ein Ziel, das im öffentlichen "Bürokratieabbau"-Vokabular nicht vorkommt: Über FragDenStaat sollen künftig "keine Anfragen nach dem IFG an Bundesbehörden gestellt werden können".

Das Mittel dazu ist eine Identifizierungspflicht. Wer eine Anfrage stellt, soll sich künftig vollständig ausweisen müssen, damit das Portal, so die Logik des Vermerks, "nicht weiterhin als Strohmann eingesetzt werden" kann. Heute stellt FragDenStaat Anfragen im Namen der Nutzerinnen und bündelt sie; genau das macht das Recht niedrigschwellig. Die Identifizierungspflicht zielt nicht auf ein Sicherheitsproblem, sondern auf diesen Mechanismus. Zusätzlich soll der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit abgeschafft werden, also die unabhängige Stelle, die seit 2006 die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert.

Am aufschlussreichsten ist eine Passage, die sich gegen die Kontrolle selbst richtet. Dass Journalistinnen und Bundestagsabgeordnete das IFG nutzen, um ihre jeweilige Kontrollfunktion auszuüben, wird im Vermerk als Zustand beschrieben, den es zu ändern gelte. Damit lässt sich die Reform nicht länger als Schutz von Behördenmitarbeitern lesen, für den sich, wie oben, ohnehin kein Beleg findet. Sie richtet sich der Sache nach gegen jene, deren Aufgabe die Kontrolle der Verwaltung ist. Was als Bürokratieabbau firmiert, ist einem seiner eigenen Papiere zufolge ein Vorhaben mit Namen: das Portal, das Anfragen für alle zugänglich macht, und die Stelle, die über das Recht wacht.

Der Gegenwind

Denn anders als geplant läuft der Vorstoß nicht geräuschlos durch. Eine Petition gegen die Abschaffung überschritt binnen einer Woche 500.000 Unterschriften. Über 100 Organisationen unterzeichneten einen offenen Brief. Das Netzwerk Recherche nennt den Beschluss einen "Frontalangriff auf eine demokratische Errungenschaft".

Bemerkenswert ist der Widerstand aus der Koalition selbst. Die SPD-Bundestagsfraktion stellte sich in einem Positionspapier der Arbeitsgruppen Inneres, Digitales und Recht gegen die eigenen Regierungspläne: Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus werde es keine Zustimmung geben. Laut netzpolitik.org fühlten sich SPD-Abgeordnete von dem Vorhaben "völlig überfahren". Wenn eine Regierungsfraktion einem im Koalitionsausschuss beschlossenen Vorhaben öffentlich die Gefolgschaft verweigert, ist die Sache noch nicht entschieden.

Warum das wichtig ist

Informationsfreiheit klingt nach einem Nischenrecht für Aktivisten. Was damit sichtbar wird, ist es nicht. Über IFG-Anfragen wurden die Beschaffungsvorgänge im Gesundheitsministerium während der Pandemie aufgeklärt, eine Fördergeldaffäre in der Berliner Kulturverwaltung und ignorierte Warnungen beim Tankrabatt. In jedem dieser Fälle wusste die betroffene Behörde vorher, was in den Akten stand, und hätte es lieber dort gelassen.

Genau das ist der Sinn eines voraussetzungslosen Auskunftsrechts: Es verschiebt die Definitionsmacht darüber, was die Öffentlichkeit erfahren darf, weg von der Verwaltung. Ein Recht, das nur noch Deutschen mit Geld und nachgewiesenem Interesse offensteht und nicht mehr den Organisationen, die es praktisch durchsetzen, ist kein reduziertes Jedermannsrecht mehr. Es ist ein Privileg für Wenige. Und ein Staat, der Transparenz zum Privileg macht, entscheidet wieder selbst, was seine Bürger über ihn wissen dürfen.

Damit steht mehr auf dem Spiel als ein Auskunftsverfahren. Der freie Zugang zu staatlichen Informationen ist eine Bedingung von Demokratie, kein Zusatz zu ihr. Wählen kann eine Bevölkerung auch dann, wenn sie nicht weiß, was die Regierung tut; kontrollieren kann sie sie nur, wenn sie es erfährt. Wer die Regierenden zur Rechenschaft ziehen soll, muss nachsehen dürfen, wie sie entscheiden und welche Warnungen sie übergehen. Nimmt man der Öffentlichkeit dieses Nachsehen, bleiben Wahlen und Verfahren äußerlich bestehen, aber die Rückbindung der Macht an die Kontrollierten läuft leer. Was übrig bleibt, hat die Form einer Demokratie und nicht mehr ihre Substanz.

Änderungshistorie

  • 24. Juli 2026: Neuer Abschnitt zum internen BMI-Vermerk (Februar 2026), über den FragDenStaat am 23. Juli berichtet: erklärtes Ziel ist, Anfragen über FragDenStaat unmöglich zu machen (Identifizierungspflicht), dazu die Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und die im Vermerk als änderungsbedürftig bezeichnete Nutzung des IFG durch Journalisten und Abgeordnete.
  • 16. Juli 2026: Ergänzt um die Stern-Recherche, wonach kein Bundesministerium einen konkreten Fall benennen konnte, in dem Mitarbeitende durch eine IFG-Anfrage gefährdet wurden. Der Sicherheitsbegründung der Regierung fehlt damit die empirische Grundlage.