Das Kleingedruckte im Sommerpaket
Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD ein Maßnahmenpaket beschlossen. Zwischen Wirtschaftsförderung und Sicherheitsvorhaben steht dort, im Kapitel "Bürokratierückbau", ein Absatz zum Informationsfreiheitsgesetz. Er liest sich technisch, fast harmlos: Man wolle die Auskunftsrechte "künftig auf natürliche Personen" fokussieren, "die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben". Wer nicht weiß, was das Gesetz heute leistet, überliest die Zeile.
Wer es weiß, erkennt darin das Ende des Gesetzes. Frag den Staat nennt den Beschluss den "schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik". Das ist keine Übertreibung, wenn man die einzelnen Bausteine nebeneinanderlegt.
Was das Informationsfreiheitsgesetz ist
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 2006. Es hat einen einfachen Kern: Jede Person kann von einer Bundesbehörde Informationen verlangen, ohne einen Grund anzugeben. Man muss nicht Journalistin sein, nicht betroffen, nicht Deutscher. Man muss nur fragen. Der Staat wiederum muss begründen, warum er eine Information ausnahmsweise zurückhält, nicht umgekehrt.
Diese Umkehr ist der ganze Punkt. Juristen nennen das ein "Jedermannsrecht", ein voraussetzungsloser Anspruch. Vier Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beschreiben im Verfassungsblog, warum das mehr ist als Verwaltungsdetail: Das IFG war 2006 der Bruch mit der deutschen "Arkantradition", also der Vorstellung, dass Herrschaftswissen grundsätzlich beim Staat bleibt und die Öffentlichkeit nur erfährt, was ihr zugeteilt wird. Behördentransparenz halten laut einer Umfrage im Auftrag der Datenschutzbeauftragten 96 Prozent der Befragten für wichtig, jede zehnte Person hat schon einmal eine IFG-Anfrage gestellt.
Die Bausteine der Abschaffung
Der Koalitionsbeschluss greift das Gesetz nicht frontal an, er zerlegt es in mehreren Schritten, die einzeln vertretbar klingen und zusammen den Anspruch aushöhlen.
Das "berechtigte Interesse". Künftig soll man nachweisen müssen, warum man eine Information haben will. Damit kippt die Beweislast: Nicht mehr der Staat begründet die Ablehnung, sondern die Bürgerin ihr Anliegen. Ein solches Erfordernis kennt bislang nur Bayern, das kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat. Die Erfahrung dort: Anfragen werden regelmäßig mit dem Hinweis abgelehnt, es fehle ein berechtigtes Interesse. Aus dem Recht wird eine Bringschuld.
Nur noch natürliche Personen. Organisationen sollen keine Anfragen mehr stellen dürfen. Das trifft FragDenStaat, die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International, Rechercheredaktionen. Greenpeace kritisiert, allein diese Änderung bedeute das Ende des IFG. Der Grund ist praktisch: Wenn eine Behörde mauert, muss man klagen. Gerichtsverfahren sind teuer und langwierig. Genau dafür gibt es die Organisationen, die Anfragen bündeln und Klagen führen. Fallen sie weg, bleibt der Einzelne mit einem Recht zurück, das er sich vor Gericht kaum leisten kann.
Nur noch Deutsche und EU-Bürger. Die Koalition will prüfen, den Kreis auf "in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger" zu beschränken. Menschen ohne deutschen oder EU-Pass, die hier leben, arbeiten und von Behördenentscheidungen betroffen sind, hätten dann weniger Rechte. Die Verfassungsrechtlerinnen sehen darin ein Problem mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG.
Unbegrenzte Gebühren. Heute sind einfache Anfragen kostenlos, die Gebühren bei 500 Euro gedeckelt, und wer eine Ablehnung kassiert, zahlt nichts. Der Beschluss will die Gebühren "im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip" anpassen, also am reinen Verwaltungsaufwand ausrichten, nach oben offen. Die Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider nennt das Ergebnis eine "undemokratische Zwei-Klassen-Informationsfreiheit": Wer wenig Geld hat, verzichtet.
Pauschale Schwärzungen und Bereichsausnahmen. Namen von Mitarbeitenden sollen automatisch geschwärzt werden, ganze Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder Spionageabwehr ausgenommen. Beides ist im geltenden Recht längst möglich, wo es einen konkreten Grund gibt. Als Automatik verhindert es vor allem eines: nachzuvollziehen, wer eine Entscheidung getroffen hat.
"Reform" ist das falsche Wort
Die Bundesregierung rahmt all das als Bürokratieabbau. Das ist die eigentlich interessante Stelle. Der Begriff "Bürokratieabbau" ist, wie die Verfassungsblog-Autoren mit der Verwaltungswissenschaftlerin Pascale Cancik anmerken, ein leerer Signifikant: Unter dem Label lassen sich Projekte durchsetzen, die in ehrlicherer Sprache kaum mehrheitsfähig wären. Und ausgerechnet die Einführung eines "berechtigten Interesses" schafft keine Entlastung, sondern zusätzlichen Prüfaufwand, weil jede Behörde nun bei jeder Anfrage die Motive bewerten muss.
Daneben steht ein zweites Motiv, das der Beschluss selbst nennt: eine "komplexe Bedrohungslage von innen und von außen", der man mit mehr "staatlicher Resilienz" begegnen will. Der gleiche Sicherheitston begründete schon die Aushöhlung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Ein Staat, der sich gegen Bedrohungen wappnet, indem er die Kontrolle durch seine Bürger abschafft, verwechselt Resilienz mit Abschottung.
Den Gesetzentwurf schreiben soll das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt. Verabschiedet werden soll die Änderung von den Fraktionen von Union und SPD bis Ende 2026. Der Weg ist damit vorgezeichnet, das Ergebnis nicht.
Der Gegenwind
Denn anders als geplant läuft der Vorstoß nicht geräuschlos durch. Eine Petition gegen die Abschaffung überschritt binnen einer Woche 500.000 Unterschriften. Über 100 Organisationen unterzeichneten einen offenen Brief. Das Netzwerk Recherche nennt den Beschluss einen "Frontalangriff auf eine demokratische Errungenschaft".
Bemerkenswert ist der Widerstand aus der Koalition selbst. Die SPD-Bundestagsfraktion stellte sich in einem Positionspapier der Arbeitsgruppen Inneres, Digitales und Recht gegen die eigenen Regierungspläne: Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus werde es keine Zustimmung geben. Laut netzpolitik.org fühlten sich SPD-Abgeordnete von dem Vorhaben "völlig überfahren". Wenn eine Regierungsfraktion einem im Koalitionsausschuss beschlossenen Vorhaben öffentlich die Gefolgschaft verweigert, ist die Sache noch nicht entschieden.
Warum das wichtig ist
Informationsfreiheit klingt nach einem Nischenrecht für Aktivisten. Was damit sichtbar wird, ist es nicht. Über IFG-Anfragen wurden die Beschaffungsvorgänge im Gesundheitsministerium während der Pandemie aufgeklärt, eine Fördergeldaffäre in der Berliner Kulturverwaltung und ignorierte Warnungen beim Tankrabatt. In jedem dieser Fälle wusste die betroffene Behörde vorher, was in den Akten stand, und hätte es lieber dort gelassen.
Genau das ist der Sinn eines voraussetzungslosen Auskunftsrechts: Es verschiebt die Definitionsmacht darüber, was die Öffentlichkeit erfahren darf, weg von der Verwaltung. Ein Recht, das nur noch Deutschen mit Geld und nachgewiesenem Interesse offensteht und nicht mehr den Organisationen, die es praktisch durchsetzen, ist kein reduziertes Jedermannsrecht mehr. Es ist ein Privileg für Wenige. Und ein Staat, der Transparenz zum Privileg macht, entscheidet wieder selbst, was seine Bürger über ihn wissen dürfen.