Wenn bei einer Demonstration Steine fliegen, ein Schaufenster zerbricht oder ein Beamter verletzt wird, folgt die Reaktion verlässlich: Ermittlungen, Beschuldigte, Verfahren. Wenn umgekehrt Polizisten ohne Vorankündigung in einen friedlichen Zug stürmen, mit Schlagstock und Pfefferspray, dann passiert meistens: nichts. Diese Asymmetrie ist kein Eindruck, sie lässt sich an konkreten Fällen zeigen. Und sie ist nicht neu.
Stuttgart 21: der Maßstab
Der bekannteste Fall ist der "Schwarze Donnerstag" vom 30. September 2010. Im Stuttgarter Schlossgarten ging die Polizei mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gegen Demonstranten vor, die gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 protestierten. Über 100 Menschen wurden verletzt, der Rentner Dietrich Wagner verlor durch den Wasserwerferstrahl fast sein Augenlicht.
Fünf Jahre später stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart am 18. November 2015 fest: Der Einsatz war rechtswidrig. Die Ansammlung sei eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gewesen, das Gericht äußerte "erhebliche Zweifel" an der Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfereinsatzes.
Nur: Für die Verantwortlichen hatte das kaum Konsequenzen. Das Verfahren gegen die beiden Einsatzleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt stellte das Landgericht Stuttgart im November 2014 nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ein, gegen eine Geldauflage von je 3.000 Euro. Keine Verurteilung, nur "geringe Schuld". Der frühere Polizeipräsident Siegfried Stumpf erhielt einen Strafbefehl über 15.600 Euro, weil er den Einsatz mit einer Anweisung hätte stoppen können. Das Gericht erklärte den Einsatz für rechtswidrig, und die Wähler stürzten 2011 die Regierung Mappus. Aber das ging vom Volk aus. Die Beamten und die Einsatzleitung selbst kamen mit Geldauflagen davon.
Gießen: das Muster wiederholt sich
Fünfzehn Jahre später, am 29. November 2025, gründete die AfD in Gießen ihre neue Jugendorganisation Generation Deutschland. Zehntausende protestierten, und an den Lahnbrücken eskalierte der Polizeieinsatz. Ein Correctiv-Faktencheck bestätigte, dass Beamte auf der B49 ohne hörbare Vorankündigung mit Schlagstöcken in einen singenden Demonstrationszug eindrangen, wie die Faktenfackel im Quellenlink zu Gießen dokumentiert hat.
Dort gingen immerhin zwei Anzeigen gegen Beamte wegen Körperverletzung im Amt ein. Doch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte schon nach erster Prüfung, er sehe "kein rechtswidriges Handeln". Ein Ausgang dieser Verfahren wurde nie öffentlich dokumentiert. Gegen die Demonstrierenden dagegen liefen 109 Ermittlungsverfahren.
Erfurt: nicht einmal der erste Schritt
Und dann Erfurt, Anfang Juli 2026. Beim AfD-Bundesparteitag sicherte der größte Polizeieinsatz seit der Wiedervereinigung die Veranstaltung ab. Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie werfen der Polizei in einer Pressemitteilung und einem Interview Schmerzgriffe, Schläge und Räumungen trotz gerichtlich ausgesetztem Versammlungsverbot vor. In sozialen Netzwerken kursieren zahlreiche Videos mit mindestens fragwürdiger Polizeiinteraktion.
Die Bilanz der Ermittlungen ist eindeutig: Laut der offiziellen Einsatzbilanz und späteren Meldungen richten sich alle bekannten Verfahren gegen Demonstrierende, zuletzt 74 Straftaten gegen 35 Beschuldigte, dazu drei Verdächtige bei den Angriffen auf Journalisten. Gegen keinen einzigen Beamten ist bislang ein Verfahren bekannt. Der von der Polizei selbst angekündigten "sorgfältigen Prüfung" der Videos folgte öffentlich sichtbar nichts. In Erfurt fehlt damit selbst der erste Schritt, den es in Gießen und Stuttgart wenigstens gab.
Die Asymmetrie ist das Muster
Man muss die Polizei nicht pauschal verdächtigen, um das Problem zu sehen. Die überwältigende Mehrheit der Einsätze läuft ohne Übergriffe ab, und wer Beamte angreift, gehört verfolgt. Aber der Umkehrschluss gilt eben auch: Wer als Beamter die Grenze überschreitet, muss damit rechnen, dafür geradezustehen. Genau das passiert praktisch nicht.
Verwaltungsgerichte stufen Einsätze Jahre später als rechtswidrig ein. Wähler ziehen Regierungen zur Rechenschaft. Aber die Menschen, die den Schlagstock geführt oder den Befehl gegeben haben, bleiben fast immer ohne Konsequenz. Solange das so ist, ist die "sorgfältige Prüfung" ein Wort, dem keine Tat folgt, und das Vertrauen, das der Rechtsstaat für sein Gewaltmonopol braucht, erodiert an genau der Stelle, an der es am wichtigsten wäre.