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Rechtswidrig, aber folgenlos: Polizeigewalt bei Protesten

Mal nennt ein Gericht den Einsatz rechtswidrig, mal prüft ihn nie eines. Von Stuttgart 21 bis Lützerath trifft die Verantwortlichen selbst fast nie eine echte Konsequenz.

Wenn bei einer Demonstration Steine fliegen, ein Schaufenster zerbricht oder ein Beamter verletzt wird, folgt die Reaktion verlässlich: Ermittlungen, Beschuldigte, Verfahren. Wenn umgekehrt Polizisten ohne Vorankündigung in einen friedlichen Zug stürmen, mit Schlagstock und Pfefferspray, dann passiert meistens: nichts. Diese Asymmetrie ist kein Eindruck, sie lässt sich an konkreten Fällen zeigen. Und sie ist nicht neu.

Stuttgart 21: der Maßstab

Der bekannteste Fall ist der "Schwarze Donnerstag" vom 30. September 2010. Im Stuttgarter Schlossgarten ging die Polizei mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gegen Demonstranten vor, die gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 protestierten. Über 100 Menschen wurden verletzt, der Rentner Dietrich Wagner verlor durch den Wasserwerferstrahl fast sein Augenlicht.

Fünf Jahre später stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart am 18. November 2015 fest: Der Einsatz war rechtswidrig. Die Ansammlung sei eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gewesen, das Gericht äußerte "erhebliche Zweifel" an der Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfereinsatzes.

Nur: Für die Verantwortlichen hatte das kaum Konsequenzen. Das Verfahren gegen die beiden Einsatzleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt stellte das Landgericht Stuttgart im November 2014 nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ein, gegen eine Geldauflage von je 3.000 Euro. Keine Verurteilung, nur "geringe Schuld". Der frühere Polizeipräsident Siegfried Stumpf erhielt einen Strafbefehl über 15.600 Euro, weil er den Einsatz mit einer Anweisung hätte stoppen können. Das Gericht erklärte den Einsatz für rechtswidrig, und die Wähler stürzten 2011 die Regierung Mappus. Aber das ging vom Volk aus. Die Beamten und die Einsatzleitung selbst kamen mit Geldauflagen davon.

Gießen: das Muster wiederholt sich

Fünfzehn Jahre später, am 29. November 2025, gründete die AfD in Gießen ihre neue Jugendorganisation Generation Deutschland. Zehntausende protestierten, und an den Lahnbrücken eskalierte der Polizeieinsatz. Ein Correctiv-Faktencheck bestätigte, dass Beamte auf der B49 ohne hörbare Vorankündigung mit Schlagstöcken in einen singenden Demonstrationszug eindrangen, wie die Faktenfackel im unsere Bewertung zu Gießen dokumentiert hat.

Dort gingen immerhin zwei Anzeigen gegen Beamte wegen Körperverletzung im Amt ein. Doch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte schon nach erster Prüfung, er sehe "kein rechtswidriges Handeln". Ein Ausgang dieser Verfahren wurde nie öffentlich dokumentiert. Gegen die Demonstrierenden dagegen liefen 109 Ermittlungsverfahren.

Erfurt: nicht einmal der erste Schritt

Und dann Erfurt, Anfang Juli 2026. Beim AfD-Bundesparteitag sicherte der größte Polizeieinsatz seit der Wiedervereinigung die Veranstaltung ab. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und das Komitee für Grundrechte und Demokratie werfen der Polizei in einer Pressemitteilung und einem Interview Schmerzgriffe, Schläge und Räumungen trotz gerichtlich ausgesetztem Versammlungsverbot vor. In sozialen Netzwerken kursieren zahlreiche Videos mit mindestens fragwürdiger Polizeiinteraktion.

Die Bilanz der Ermittlungen ist eindeutig: Laut der offiziellen Einsatzbilanz und späteren Meldungen richten sich alle bekannten Verfahren gegen Demonstrierende, zuletzt 74 Straftaten gegen 35 Beschuldigte, dazu drei Verdächtige bei den Angriffen auf Journalisten. Gegen keinen einzigen Beamten ist bislang ein Verfahren bekannt. Der von der Polizei selbst angekündigten "sorgfältigen Prüfung" der Videos folgte öffentlich sichtbar nichts. In Erfurt fehlt damit selbst der erste Schritt, den es in Gießen und Stuttgart wenigstens gab.

Lützerath und Hambach: unterschiedliche Wege zum gleichen Ergebnis

Wer die Rechtswidrigkeit eines Einsatzes überhaupt feststellt, unterscheidet sich schon bei den ersten drei Fällen: In Stuttgart war es ein Gericht. In Gießen steht bislang nur ein Correctiv-Faktencheck gegen die Einschätzung von Innenminister Poseck, der "kein rechtswidriges Handeln" sah. In Erfurt gibt es nicht einmal das, nur die Vorwürfe von RAV und Grundrechtekomitee. Bei den beiden größten Räumungen der Klimaproteste kommen zwei weitere Varianten hinzu: Im Hambacher Forst hat die Berufungsinstanz das einzige Urteil, das die Räumung für rechtswidrig erklärt hatte, vollständig wieder aufgehoben. In Lützerath hat sich dagegen nie ein Gericht mit dem Polizeieinsatz selbst befasst. Am Ergebnis für die Beamten änderte all das nichts.

Im Hambacher Forst begann die Polizei am 13. September 2018 damit, 86 Baumhäuser zu räumen, offiziell wegen Verstößen gegen den Brandschutz. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die Räumung am 8. September 2021 für rechtswidrig, sprach dabei allerdings von "einer Vielzahl von Baumhäusern, Plattformen in Bäumen, Holzunterständen und Zelten" und rügte den Begriff "Baumhäuser" selbst als unbestimmt. In der Sache stellte das Gericht fest: Der Brandschutz sei "nur vorgeschoben" gewesen, tatsächlich sei es um die Entfernung der Braunkohlegegner gegangen. Knapp zwei Jahre später änderte das Oberverwaltungsgericht Münster dieses Urteil im Berufungsverfahren und wies die Klage ab: Die Räumung des vom Kläger genutzten Baumhauses sei rechtmäßig gewesen, der Weisung des Ministeriums hätten hinreichende Sachverhaltsermittlungen zugrunde gelegen, eine "innere Vorwegbindung" oder sachfremde Erwägungen seien nicht erkennbar. Geprüft hat der Senat dabei ausdrücklich nur dieses eine Baumhaus, ein "Gesamtzusammenhang aller Maßnahmen zur Räumung des Hambacher Forstes" liege "nicht vor". Die vom VG Köln festgestellte Rechtswidrigkeit hat das OVG damit nicht bloß eingeschränkt bestätigt, sondern für das geprüfte Baumhaus vollständig aufgehoben: Eine gerichtliche Feststellung, dass die Räumung rechtswidrig war, existiert seitdem nicht mehr, geprüft wurden die übrigen 85 Baumhäuser dabei nie. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil im Mai 2024 zurück, das Urteil ist damit rechtskräftig.

In Lützerath hat sich dagegen nie ein Gericht mit der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes selbst befasst. Gegenstand der gerichtlichen Prüfung war nur die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg, das Aufenthalts- und Betretensverbot für das Räumungsgelände. Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte sie am 9. Januar 2023 im Eilverfahren als "bei vorläufiger Prüfung rechtmäßig". Die spätere Klage in der Hauptsache wies das Gericht Ende Dezember 2025 als unzulässig ab: Den Klägerinnen fehle ein berechtigtes Klageinteresse, weil das Gelände durch RWE ohnehin nicht mehr als öffentlicher Versammlungsort zugänglich gewesen sei. Auch das ist eine Entscheidung über die Verfügung, nicht über das Vorgehen der Polizei bei der Räumung selbst.

Die Bilanz der Konsequenzen sieht trotzdem aus wie in Stuttgart, Gießen und Erfurt. Die Abschlussbilanz der Ermittlungskommission Lützerath nennt 32 eingeleitete Strafverfahren gegen Polizeibeamte. 21 davon stellte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ein, über den Ausgang der übrigen elf ist nichts veröffentlicht. Auf der anderen Seite stehen 594 bearbeitete Straftaten und 467 Tatverdächtige, allein 271 Anzeigen stammen aus der Großdemonstration vom 14. Januar 2023. Ein direkter Vergleich hinkt, weil Straftaten und Ermittlungsverfahren unterschiedliche Zähleinheiten sind, an der Größenordnung des Unterschieds ändert das aber nichts.

Für den Hambacher Forst ist kein einziges Verfahren gegen einen Beamten dokumentiert, jedenfalls nicht in dem, was öffentlich vorliegt. Der Bericht des NRW-Innenministeriums an den Landtag vom Februar 2019 beantwortet fünf Fragen aus einem Antrag von FDP und CDU vom 21. Januar 2019: neben Fragen nach Straftaten und Verurteilungen, darunter 1.674 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst erfasste politisch motivierte Straftaten mit Bezug zum Hambacher Forst für die Jahre 2015 bis 2018, auch drei Fragen zur Polizei selbst: zur personellen Besetzung der Ermittlungskommission, zur Rechtsgrundlage der Baumhausräumung und zum Ablauf des polizeilichen Vorgehens. Nach Verfahren oder Beschwerden gegen einzelne Beamte fragte in diesem Antrag niemand.

Dazu kommt die Pressefreiheit. Die Journalistengewerkschaft dju in verdi NRW zog nach Lützerath eine Bilanz mit 14 Kategorien von Einschränkungen, darunter ein faktischer Akkreditierungszwang mit Haftungsvereinbarungen gegenüber RWE, mindestens fünf körperliche Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten durch die Polizei beziehungsweise von RWE beauftragte Security, und der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs auf eine Journalistin durch einen Polizeibeamten.

Zur Redlichkeit gehört die Gegenprobe: Bei der Räumung von Lützerath wurden nach Polizeiangaben mehr als 100 Beamte verletzt, allein am Tag der Großdemonstration mehr als 80. Wie viele davon durch Angriffe und wie viele ohne Fremdeinwirkung entstanden, konnte die Polizei nach eigenen Angaben zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufschlüsseln. Auf Seiten der Demonstrierenden schätzte die Initiative "Lützerath lebt" die Zahl der Verletzten seit Beginn der Polizeiaktionen am 8. Januar auf rund 300, eine ähnliche Größenordnung wie bei den Beamten. Bereits am 10. Januar 2023, während der Vorarbeiten, erging Haftbefehl gegen einen unbekannten Mann, der einen brennenden Molotowcocktail in Richtung von Polizeibeamten geworfen hatte. Im Hambacher Forst wurden Einsatzkräfte wiederholt mit Steinen, Pyrotechnik und Brandsätzen beworfen, teils mit Verletzungsfolgen.

Die Asymmetrie ist das Muster

Man muss die Polizei nicht pauschal verdächtigen, um das Problem zu sehen. Die überwältigende Mehrheit der Einsätze läuft ohne Übergriffe ab, und wer Beamte angreift, gehört verfolgt. Aber der Umkehrschluss gilt eben auch: Wer als Beamter die Grenze überschreitet, muss damit rechnen, dafür geradezustehen. Genau das passiert praktisch nicht.

Verwaltungsgerichte stufen Einsätze Jahre später als rechtswidrig ein. Wähler ziehen Regierungen zur Rechenschaft. Aber die Menschen, die den Schlagstock geführt oder den Befehl gegeben haben, bleiben fast immer ohne Konsequenz.

Lützerath und Hambach zeigen dabei vor allem eins deutlicher als die ersten drei Fälle: das Missverhältnis in den Zahlen selbst. In Lützerath stehen den 594 bearbeiteten Straftaten und 467 identifizierten Tatverdächtigen unter den Demonstrierenden 32 Verfahren gegen Polizeibeamte gegenüber, von denen 21 eingestellt wurden und für elf der Ausgang unbekannt ist. Im Hambacher Forst ist es nicht einmal ein Verhältnis, sondern eine Leerstelle: 1.674 erfasste politisch motivierte Straftaten mit Bezug zum Wald auf der einen Seite, kein bekannt gewordenes Verfahren gegen einen Beamten auf der anderen. Und selbst dort, wo gegen Beamte überhaupt ermittelt wird wie in Lützerath und Gießen, wird das Ergebnis nicht in der gleichen Weise öffentlich wie bei den Demonstrierenden. Daran ändert sich nichts, ob ein Gericht den Einsatz im Ganzen für rechtswidrig hält wie in Stuttgart, ein solches Urteil später wieder vollständig aufhebt wie im Fall des einen geprüften Baumhauses in Münster, oder sich mit dem Einsatzhandeln der Polizei nie inhaltlich befasst wie in Lützerath.

Solange das so ist, ist die "sorgfältige Prüfung" ein Wort, dem keine Tat folgt, und das Vertrauen, das der Rechtsstaat für sein Gewaltmonopol braucht, erodiert an genau der Stelle, an der es am wichtigsten wäre.

Dass dieser Zusammenhang auffällt, ist keine Nischenbeobachtung. Der YouTube-Kanal Klarsprech kommt in einem Videoessay vom 9. August 2026 zur selben Grundbeobachtung und reiht Stuttgart 21, Lützerath, den Hambacher Forst und die Castor-Transporte aneinander. Die Erklärung dort ist eine andere als hier: Klarsprech deutet das Muster als bewusste Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen, während dieser Text bei der Frage bleibt, warum die Rechenschaft ausbleibt. Der Kanal kennzeichnet seine Videos nach eigenen Angaben häufig als "extrem sarkastisch, polemisch formuliert und inhaltlich verkürzt". Geprüft haben wir davon nur das Kapitel zum Schwarzen Donnerstag: Die strafrechtliche Bilanz und das Ermittlungsverfahren gegen Mappus stimmen darin im Kern, wenn auch vereinfacht dargestellt. Die Behauptung, die Polizei sei bewusst getäuscht worden, bleibt dagegen eine zwischen den Landtagsfraktionen strittige Bewertung ohne einheitliches Ergebnis. Zu Lützerath, Hambach und den Castor-Transporten haben wir keine eigene Prüfung vorgenommen.

Änderungshistorie

  • 10. August 2026: Lützerath und der Hambacher Forst als vierter und fünfter Fall ergänzt, samt Ermittlungszahlen aus der NRW-Abschlussbilanz und dem Landtagsbericht. Neuer Befund: Die Mengen-Asymmetrie zwischen Verfahren gegen Beamte und gegen Demonstrierende setzt sich fort, und Ergebnisse gegen Beamte werden auch dort nicht öffentlich, wo Verfahren laufen. Zum Hambacher Forst richtiggestellt: Das OVG Münster hat das VG-Urteil nicht nur teilweise, sondern vollständig aufgehoben, eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit besteht dort seitdem nicht mehr, das Urteil ist seit Mai 2024 rechtskräftig. Videoessay von Klarsprech als weiterführender Hinweis aufgenommen.