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Stand: 06.02.2026

AfD Mitglieder fahren in Gießen hinter Rettungswagen durch die Rettungsgasse

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Auf dem Facebook Kanal von "Gegen die Alternative für Deutschland" wird ein Video gezeigt, wo bei den Demos in Gießen ein Auto die Rettungsgasse hinter einem Rettungswagen ausnutzt. Weitere Aufnahmen sollen die Insassen des Autos aus deren eigener Perspektive zeigen und nach Darstellung des Kanals auf AfD-Mitglieder hindeuten.

Das unberechtigte Nutzen der Rettungsgasse ist in Deutschland verboten und wird normalerweise streng geahndet. Laut § 11 Abs. 2 StVO ist die Gasse ausschließlich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge reserviert. Bei Zuwiderhandlung drohen mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, bei Behinderung oder Gefährdung bis zu 320 Euro.

Die Demonstranten haben nach dem Rettungswagen die Gasse versucht zu schließen, wurden aber von dem Auto weggestoßen. Ob der gefährliche EIngriff in den Straßenverkehr verfolgt wird, ist nicht bekannt.