Zur Quelle "Facebook Beiträge" springen
Stand: 13.04.2026

AfD-Stadtrat Degler greift Bürger bei Bürgerversammlung an

Wahr

Link Beschreibung

Ein Video und ein Facebook-Post zeigen, wie AfD-Stadtrat Steffen Degler nach einer Bürgerversammlung in Stuttgart-Weilimdorf einen Bürger festhält und es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommt. Der Post wurde am 17. Dezember 2025 in der Facebook-Gruppe "2.000.000 Stimmen gegen die AFD" von dem Nutzer "We Marc" geteilt.

Zitat aus der Postbeschreibung:

Unfassbare Szenen in Stuttgart. Der rechtsextreme AfD-Stadtrat Degler zeigt sein wahres Gesicht! Weil ein Bürger Deglers Hetze bei einer Bürgerversammlung ablehnt, beleidigt er ihn und seine Frau und wird gewalttätig. So geht die AfD mit unliebsamen Meinungen um.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der geschilderte Vorfall ereignete sich am Abend des 10. Dezember 2025 vor dem Bezirksrathaus in Stuttgart-Weilimdorf. Anlass war eine kurzfristig einberufene Sitzung des Bezirksbeirats, bei der Polizei und mobile Jugendarbeit über Schüsse auf einem Spielplatz ("Beim Esel") berichteten, bei denen ein Jugendlicher schwer verletzt worden war. Nach dem Ende des Sitzungspunkts verließen viele Besucherinnen und Besucher das Bezirksrathaus - darunter Steffen Degler, AfD-Stadtrat und stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Stuttgarter Gemeinderat, sowie der AfD-Kreissprecher Andreas Mürter.

Vor dem Gebäude eskalierte die Situation, wie die Stuttgarter Zeitung am 13. Dezember 2025 berichtete: Zuerst verbale, dann körperliche Auseinandersetzungen zwischen mehreren Beteiligten endeten in einem Polizeieinsatz - drei Einsatzfahrzeuge fuhren am Löwenmarkt vor, Beamte vernahmen Zeugen.

Die Darstellungen der beiden Hauptbeteiligten sind widersprüchlich. Laut Degler habe ein Sitzungsteilnehmer die vor dem Gebäude Versammelten als "Rechtsextremisten und Faschisten" bezeichnet, sei dann mit einem anderen Anwohner in Streit geraten und habe diesen gegen seinen Willen fotografiert. Als der Betreffende das Foto nicht löschen wollte, habe Degler ihn nach eigenen Angaben "auf Grundlage des jedermanns Festnahmerechts" festgehalten, bis die von Mürter gerufene Polizei eintraf. Der betroffene Bürger schildert den Vorfall gegenteilig: Er und seine Begleiterin seien beim Verlassen des Gebäudes wegen ihrer abweichenden Meinung von AfD-Anhängern bedroht und beleidigt worden - einer habe ihm gedroht, er wisse, wo er wohne. Daraufhin habe er ein Foto gemacht, um Anzeige erstatten zu können. Degler habe ihn dann "rund zehn Minuten lang in den Schwitzkasten genommen" und dabei wiederholt versucht, ein Antifa-Bekenntnis von ihm zu erzwingen. Die Begleiterin des Bürgers bestätigt dessen Version; von dem Vorfall existieren unscharfe Fotos. Beide Seiten erstatteten gegenseitig Anzeige. Die Polizei ermittelt.

Der Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Luigi Pantisano (Die Linke) griff den Vorfall auf seinen Social-Media-Kanälen auf und nannte Degler namentlich mit Foto. Seine Posts erzielten hohe Reichweite. Daraufhin zeigte Degler Pantisano wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung und Verleumdung an - da es sich um eine mutmaßliche politische Straftat handelt, ist der Staatsschutz zuständig. Das berichtete die Stuttgarter Zeitung am 19. Dezember 2025.

Pantisano seinerseits erklärte, er habe den Vorfall so geschildert bekommen, wie er ihn auf seinen Kanälen darstellte. Zum Zeitpunkt der Recherche (April 2026) lagen keine öffentlichen Informationen über den Ausgang der polizeilichen Ermittlungen vor.

Fazit

Der Kernvorwurf des Posts - dass AfD-Stadtrat Steffen Degler nach einer Bürgerversammlung in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Bürger verwickelt war - ist durch den bestätigten Polizeieinsatz, übereinstimmende Medienberichte und die wechselseitigen Strafanzeigen glaubwürdig belegt. Unstrittig ist: Es gab eine Auseinandersetzung, Degler hielt den Bürger fest, die Polizei rückte an. Die genauen Umstände und die Frage, wer Angreifer und wer Angegriffener war, sind Gegenstand laufender Ermittlungen. Das Urteil "true" bezieht sich auf den belegten Kern des Vorfalls, nicht auf die einseitige Charakterisierung in der Postbeschreibung.