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Stand: 24.07.2026

Augenzeuge widerspricht der Polizei-Darstellung zum Durchschreiten der Erfurter Sitzblockade

Komplex

Link Beschreibung

Das Reel, geteilt von der Facebook-Seite "Für Demokratie gegen Rechtsextremismus" (Original auf Instagram), stammt vom Videografen einer Sitzblockade gegen den 17. AfD-Bundesparteitag in Erfurt (4. Juli 2026). Er reagiert auf eine Stellungnahme der Polizei Thüringen zu seinem Video und widerspricht deren Darstellung Punkt für Punkt: Es habe keine Durchsagen oder Aufforderungen gegeben, die Vermummung abzulegen, er habe weder Holzstöcke noch Angriffe gesehen, die Demonstrierenden seien friedlich gewesen. Die Polizei begründet das Durchschreiten der Blockade dagegen mit vorangegangenen Angriffen, dem Verdacht von Übergriffen auf Apollo-News-Journalisten und mehrfachen Aufforderungen zur Entmummung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Hier stehen zwei Darstellungen desselben Einsatzes gegeneinander, und aus dem Video allein lässt sich nicht abschließend klären, welche im Detail zutrifft. Der Augenzeuge war nach eigener Aussage von Beginn an vor Ort und dokumentierte den Ablauf; die Polizei stützt sich auf einen "kompletten Geschehensablauf", den sie nicht offenlegt. Beide Seiten haben ein erkennbares Interesse an ihrer Version.

Einordnen lässt sich der Vorgang über das, was unabhängig belegt ist. Der Polizeieinsatz an diesem Wochenende ist nicht nur durch Aktivistenvideos dokumentiert: Der anwaltliche Notdienst von "Widersetzen" schilderte gegenüber der taz konkrete Übergriffe auf Sitzblockaden, und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein kritisierte in einer Pressemitteilung rechtswidrige Räumungen und unverhältnismäßige Gewalt. Die Landespolizeidirektion selbst kündigte in ihrer Einsatzbilanz an, die kursierenden Videos "sorgfältig zu prüfen". Vor diesem Hintergrund ist die Schilderung des Augenzeugen anschlussfähig, ohne dass seine Einzelaussagen damit bewiesen wären.

Ebenso wenig ist die Polizeiversion widerlegt: Ob im Vorfeld an anderer Stelle der Blockade Aufforderungen ergingen oder Gegenstände geworfen wurden, kann ein Video von einem Standort nicht ausschließen. Was der Fall zeigt, ist weniger eine geklärte Tatsachenfrage als der Deutungskampf um einen Einsatz, dessen Rechtmäßigkeit die Polizei nach eigener Ankündigung noch prüft.

Fazit

Die Bewertung ist komplex. Die Aussage des Augenzeugen, die Blockade sei friedlich gewesen und vor dem Durchschreiten habe es keine Aufforderung gegeben, steht gegen die Darstellung der Polizei und lässt sich aus dem Video nicht abschließend verifizieren. Sie fügt sich aber in ein durch Anwältinnen und den RAV unabhängig gestütztes Bild von unverhältnismäßigen Einsätzen an diesem Wochenende, das die Polizei selbst noch aufarbeitet.