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Stand: 21.04.2026

Hans Meiner kritisiert BILD-Framing im Bericht über Nachzahlungen der Hamburger Grünen

Link Beschreibung

Hans Meiner kritisiert in einem Facebook-Post die Berichterstattung der Bild-Zeitung über die Hamburger Grünen. Die BILD hatte unter der Überschrift "Hamburger Grüne fliegen mit Gehalts-Trick auf" darüber berichtet, dass die Hamburger Grünen rund 130.000 Euro an die Rentenversicherung nachzahlen müssen, weil jahrelange Aufwandsentschädigungen für Vorstandsmitglieder nachträglich als sozialversicherungspflichtiges Gehalt eingestuft wurden. Meiner wirft der BILD vor, mit dem Framing als "Trick" eine Täuschungsabsicht zu unterstellen und zu verschweigen, dass dieselbe Praxis in Betriebsprüfungen 2017 und 2020 als rechtmäßig bewertet worden war.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der von Meiner beschriebene Sachverhalt ist faktisch korrekt und durch mehrere Quellen belegt. Die Hamburger Grünen müssen tatsächlich rund 130.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen, weil die Vergütungen der Landesvorsitzenden Selina Storm, Leon Alam und ihrer Vorgängerin Maryam Blumenthal für den Zeitraum 2020 bis Mitte 2025 rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft wurden. Das berichtet auch t-online Hamburg: "Bezüge nicht richtig angegeben? Hamburger Grüne müssen 130.000 Euro nachzahlen" (April 2026).

Meiners Kernkritik am BILD-Framing hält der Überprüfung stand: Die Deutsche Rentenversicherung hatte die bisherige Praxis bei Betriebsprüfungen in 2017 und 2020 ausdrücklich als nicht sozialversicherungspflichtig bestätigt. Auch ein 2023 eingeholtes externes Gutachten stützte diese Einschätzung, wie die Hamburger Grünen in ihrer offiziellen Stellungnahme erklären. Die Neubewertung geht auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zurück: Das Kriterium der "Eingliederung" in eine Organisation gewann an Bedeutung, während das klassische Weisungsrecht in den Hintergrund trat. Eine nachträgliche Neubewertung bei geänderter Rechtslage ist ein normaler behördlicher Vorgang, kein Beweis für einen geplanten Betrug.

BILDs Formulierung "fliegen mit Gehalts-Trick auf" ist irreführend, weil der Begriff impliziert, dass eine bewusste Täuschung entdeckt wurde. Tatsächlich handelt es sich um eine Neuinterpretation der Rechtslage durch die Behörde selbst, nicht um die Aufdeckung eines vorher verborgenen Manövers. Die übrigen Aspekte des Vorgangs, etwa dass die Vergütungen laut dem BILD-Artikel von Daniel Peters (16. April 2026) bei Bezügen von bis zu 4.281 Euro monatlich als bloße "Aufwandsentschädigungen" deklariert wurden, sind jedoch tatsächlich erklärungsbedürftig und rechtfertigen kritische Berichterstattung.

Wichtig ist auch: Die Grünen beschlossen bereits im Frühjahr 2025, also vor dem Rentenversicherungsbescheid, die Umstellung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Im Oktober 2025 meldeten sie Vorstandsmitglieder rückwirkend an und zahlten die Arbeitnehmeranteile nach. Das spricht gegen eine bewusste Vertuschungsabsicht.

Fazit

Meiners Kritik am BILD-Framing ist im Kern berechtigt: Die Schlagzeile "Hamburger Grüne fliegen mit Gehalts-Trick auf" unterschlägt, dass die Rentenversicherung die Praxis jahrelang selbst als rechtmäßig eingestuft hatte, und suggeriert eine vorsätzliche Täuschung, wo tatsächlich eine behördliche Neuinterpretation der Rechtslage vorliegt. Die Berichterstattung ist damit irreführend, auch wenn der zugrundeliegende Sachverhalt, die Nachzahlungspflicht, korrekt wiedergegeben wird.