Link Beschreibung
Lars Geffke erklärt am Beispiel des AfD-Spitzenkandidaten Markus Fromeier für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, warum dieser keine Ahnung von dem hat, was er als Ministerpräsident tun möchte.
Fromeier verspricht im Wahlkampf, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen, und demonstriert damit laut Geffke genau das Problem: Er kennt die rechtlichen Grundlagen nicht. Der Rundfunkbeitrag ist im Medienstaatsvertrag geregelt, einem Vertrag aller 16 Bundesländer. Ein einzelnes Bundesland kann nicht einseitig aufhören, die Gebühren einzuziehen, weil die anderen 15 Länder darauf ein Anrecht hätten. Zudem würde ein Wegfall des Medienstaatsvertrags auch die Rechtsgrundlage für alle privaten Fernsehsender und Radiosender, einschließlich der von Fromeier geschätzten "Propagandasender", infrage stellen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Geffkes Analyse der rechtlichen Lage ist korrekt. Der Medienstaatsvertrag (MStV) ist tatsächlich ein gemeinsamer Staatsvertrag aller Bundesländer. Ein Bundesland kann zwar kündigen, aber nach einer Übergangsfrist; die Rundfunkbeiträge würden dennoch weiterhin für die anderen Länder erhoben. Noch wichtiger: Der MStV ist die Zulassungsgrundlage für alle bundesweit ausgestrahlten privaten Sender, sein Wegfall würde also auch RTL, SAT.1 und sämtliche Privatradios treffen.
Das AfD-Versprechen, den Rundfunkbeitrag auf Länderebene einfach abzuschaffen, ist juristisch nicht so umsetzbar, wie Fromeier es darstellt. Das Institut für Urheber- und Medienrecht und verschiedene Medienrechtler haben ähnliche Positionen vertreten: Landesregierungen können den Beitrag nicht im Alleingang abschaffen.
Fazit
Geffkes Kernaussage ist zutreffend: Fromeiers Versprechen zur Rundfunkgebühr zeigt ein grundlegendes Missverständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Beitrag ist ein konkretes Beispiel dafür, wie AfD-Politiker im Wahlkampf Versprechen machen, die sie rechtlich gar nicht umsetzen könnten.
