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Stand: 26.03.2026

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Wie fair ist die Bürgergeldreform?

Link Beschreibung

Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, bewertet die Bürgergeldreform bei studioM / MONITOR (WDR). Der Ausschnitt stammt vermutlich aus der studioM-Folge "Zu viel Bürgergeld?" vom 2. November 2025.

Kernaussage

Katja Kipping kritisiert die geplante Bürgergeldreform (Umwandlung in die "Neue Grundsicherung") als unfair und sozial unverantwortlich. Sie argumentiert, dass die Verschärfungen vor allem die Schwächsten treffen, während das tatsächliche Problem der Arbeitsverweigerung marginal sei.

Einordnung

Am 9. Oktober 2025 einigten sich CDU/CSU und SPD auf eine umfassende Reform des Bürgergelds. Die wichtigsten Änderungen:

  • Verschärfte Sanktionen: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne triftigen Grund versäumt, erhält 30 Prozent weniger Leistungen. Ab dem dritten versäumten Termin werden die Zahlungen ganz ausgesetzt.
  • Totalsanktionen: Neu eingeführt wird die Möglichkeit, bei Nichtverfügbarkeit die gesamte Grundsicherung zu streichen, inklusive Wohnkosten.
  • Reduziertes Schonvermögen: Die Karenzzeit für Vermögen entfällt, Freibeträge werden gesenkt.
  • Wohnkosten: Werden bereits ab dem ersten Tag der Bedürftigkeit gedeckelt.

Kippings Kritikpunkte werden durch mehrere Quellen gestützt:

  • Der Paritätische Gesamtverband bezeichnete die Reform als "Abwicklung der Bürgergeldreform" und kritisierte, dass sie soziale Rechte beschränke und Lasten einseitig den Empfängern aufbürde (Stellungnahme auf der-paritaetische.de).
  • Laut Kipping gab es im letzten Jahr nur rund 23.000 Fälle, in denen Bürgergeld-Empfänger Arbeit oder Maßnahmen verweigerten, ein Bruchteil der Gesamtempfänger (Freitag-Interview).
  • Verfassungsrechtler äußerten Bedenken: Sowohl der JuWissBlog als auch der Verfassungsblog bewerteten die geplanten Totalsanktionen als potenziell verfassungswidrig, da sie das Existenzminimum gefährden könnten.
  • Jede dritte Sanktion im Bürgergeld betrifft bereits heute einen Haushalt mit Kindern (Kipping bei Bundestagsanhörung, Februar 2026).

Gegenquellen

Fazit

Kippings Kritik an der Bürgergeldreform ist sachlich fundiert und wird von Verfassungsrechtlern, Sozialverbänden und Fachexperten geteilt. Die Daten zu Totalverweigerern (rund 23.000 Fälle bei Millionen Empfängern) stützen ihre These, dass die Verschärfungen unverhältnismäßig sind. Die verfassungsrechtlichen Bedenken zu den Totalsanktionen verleihen ihrer Kritik zusätzliches Gewicht.