Link Beschreibung
Der Beitrag in der Facebook-Gruppe "2.000.000 Stimmen gegen die AFD" gibt einen Auszug aus einem Bericht der Nürnberger Nachrichten zum Prozess am Amtsgericht Schwabach gegen junge Männer, die im Umfeld des AfD-Parteitags in Greding im Januar 2024 mutmaßlich rassistische Parolen, Hitlergrüße und einschlägige Gesten gezeigt haben sollen. Verhandelt wurde wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Prozess vor dem Jugendgericht ist nach eineinhalb Tagen geplatzt, weil sich Verteidigung und Gericht nicht innerhalb der gesetzlichen 21-Tage-Frist auf einen Fortsetzungstermin einigen konnten. Zur Verteidigung wurde unter anderem Personen aus dem rechtsextremen Anwaltsmilieu, Bennet Brämer (AfD-Justitiar Brandenburg), Wolfram Nahrath (vormals Wiking-Jugend, NPD), Wolfgang Bauerfeind (Freies Netz Süd), Peter Richter (NPD-Verbotsverfahren), Ariane Meise (Heimat), aufgeboten.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der geschilderte Sachverhalt ist durch unabhängige Berichterstattung gut belegt.
1. Vorfälle in Greding im Januar 2024. Der AfD-Parteitag fand am 13./14. Januar 2024 in Greding statt. Im Umfeld der Veranstaltung wurden Hitlergrüße und einschlägige Parolen dokumentiert. Berichte gab es u. a. bei BR24: Polizei ermittelt nach Hitlergrüßen am Rande des AfD-Parteitags in Greding (Januar 2024) und Süddeutsche: Strafanzeigen nach AfD-Parteitag in Greding (Januar 2024).
2. Strafbefehle und Einsprüche. Die Strafbefehle gegen die mutmaßlichen Täter (bis zu 6.000 Euro) und die Einsprüche, die zum Hauptverhandlungs-Termin führten, sind in einer Recherche der Nürnberger Nachrichten: "Ich lasse Sie auswechseln", AfD-nahe Verteidiger im Schwabacher Prozess (April 2026) dokumentiert; der Beitrag ist hinter einer Bezahlschranke.
3. Verteidigerteam. Die genannten Verteidiger:innen sind im rechtsextremen Spektrum bekannt. Wolfram Nahrath war Vorsitzender der 1994 verbotenen Wiking-Jugend, vgl. Tagesspiegel: Verbot der Wiking-Jugend (Bundesministerium des Innern, 1994). Peter Richter trat im NPD-Verbotsverfahren als Anwalt auf, siehe BVerfG: Pressemitteilung NPD-Verbotsverfahren 2017. Bennet Brämer ist Justitiar der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, AfD-Fraktion Brandenburg: Bennet Brämer. Ariane Meise kandidierte 2024 für die Partei "Heimat" (vormals NPD), siehe Heimat-Partei: Mitglieder und Kandidat:innen.
4. Verzögerungstaktik im Strafprozess. Das Muster, NS-affine oder rechtsextreme Mandant:innen mit einer Vielzahl von Anträgen, Befangenheitsanträgen und prozessualen Verzögerungen zu verteidigen, ist seit dem NSU-Prozess und mehreren Verfahren um Reichsbürger gut dokumentiert. Die Bundeszentrale für politische Bildung: Verzögerungstaktiken in politischen Strafverfahren (2023) ordnet das Vorgehen rechtshistorisch ein.
5. Aussetzung wegen 21-Tage-Frist. Nach § 229 Abs. 1 StPO darf eine Hauptverhandlung höchstens drei Wochen unterbrochen werden, sonst muss neu verhandelt werden. Findet sich kein gemeinsamer Fortsetzungstermin, ist die Aussetzung die Folge, was im Schwabacher Fall geschehen ist. Das ist juristisch kein Freispruch, sondern ein prozessualer Reset.
Die im Beitrag zitierten Originalsätze ("Ich lasse Sie auswechseln", Correctiv als "Fake-News-Portal", Vorwurf an die Staatsanwältin "den Rechtsstaat abzuschaffen") sind ohne Volltext der nn.de-Berichterstattung nicht unabhängig zu verifizieren, passen aber in das aus anderen Verfahren bekannte Verhaltensmuster.
Fazit
Der Bericht ist substanziell und durch öffentlich verfügbare Berichterstattung gestützt. Die Vorfälle in Greding, die Strafbefehle, das rechtsextreme Verteidigerteam und die juristische Konsequenz der 21-Tage-Frist sind belegt. Die Bewertung "Zermürbungs- und Verzögerungstaktik" ist die Einschätzung des Beitragsverfassers, im rechtsextremen Verteidigungsmilieu aber empirisch dokumentiert.
