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Stand: 10.03.2026

Ja zum AfD-Verbot – eine Geschichtslektion über 1933

Link Beschreibung

Sebastian Bohrn Mena plädiert für ein AfD-Verbot und erinnert daran, wie schnell die Demokratie 1933 in Deutschland zerstört wurde. Die AfD sei zwar nicht die NSDAP, aber eine rechtsextreme Vereinigung mit Nähe zum Neonazismus.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Sebastian Bohrn Mena ist ein österreichisch-chilenischer Ökonom, Autor und Aktivist, ehemals in verschiedenen Parteien aktiv (ÖVP, SPÖ, Liste Pilz). Er wurde 2020 mit der Albert-Schweitzer-Medaille ausgezeichnet und veröffentlichte mehrere Bücher zu Umwelt- und Gesellschaftsthemen.

Die historische Referenz auf 1933 ist faktisch korrekt: Nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 dauerte es nur wenige Wochen, bis mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 die parlamentarische Demokratie faktisch abgeschafft wurde. Bis Sommer 1934 waren laut Deutschem Historischen Museum Demokratie und Pluralismus in Deutschland zerstört.

Zur Einstufung der AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD im Mai 2025 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein, wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung berichtete. Mehrere Landesverfassungsschutzämter (Thüringen, Sachsen, Brandenburg) hatten dies bereits zuvor getan. Das VG Köln untersagte allerdings im Februar 2026 vorläufig die öffentliche Verwendung dieser Einstufung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens.

Ein Verbotsantrag wurde im Bundestag am 30. Januar 2025 debattiert, durch die vorgezogenen Neuwahlen aber nicht zur Abstimmung gebracht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot als erfüllt an.

Bohrn Menas Aussage, die AfD sei "nicht die NSDAP", entspricht der Einschätzung der meisten Historiker. Der Vergleich mit 1933 dient als Mahnung, nicht als Gleichsetzung.

Fazit

Die historischen Fakten zu 1933 sind korrekt. Die Einstufung der AfD als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist belegt, wird aber juristisch angefochten. Die Forderung nach einem Parteiverbot ist eine politische Position mit Unterstützung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte.