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Stand: 13.08.2026

Facebook-Repost: Ralf Stegner liest im Bundestag AfD-Zitate vor

Komplex

Link Beschreibung

Rund 96 Sekunden langer Ausschnitt einer Rede von Ralf Stegner im Deutschen Bundestag, am 28. Juli 2026 von einem Privatnutzer in der Facebook-Gruppe "Gegen Querdenker und andere Idioten" geteilt. Der Clip trägt die eingeblendete Überschrift "Warum AfD-Verbot? Nach dem Video sollte keiner mehr diese Frage stellen" sowie den Einblender "Premiumrede 10 von 10 Punkten. Quelle Bundestag".

Stegner kündigt an, die Die "Alternative für Deutschland" zitieren zu wollen, und liest anschließend eine Reihe von Äußerungen aus ihrem Umfeld vor: Forderungen nach Gefängnisstrafen für gelebte Homosexualität, Aufrufe zum Erschießen von Geflüchteten, die Anregung, eine SA zu gründen, sowie Passagen aus Chatprotokollen eines AfD-Mitarbeiters, darunter die Aussage, ein Holocaust würde sich "mal wieder lohnen". Namentlich nennt er unter anderem Beatrix von Storch, Andreas Gehlmann und Marcel Grauf. Er schließt mit dem Argument, angesichts dieser Zitate brauche es keinen Verfassungsschutz mehr, um die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen.

Die Rede stammt aus der 208. Sitzung des Bundestages am 20. Dezember 2024 (20. Wahlperiode), einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Mögliche Einflussnahme der Präsidenten der Verfassungsschutzämter verhindern, Ereignisse in Thüringen ernst nehmen". Der Wortlaut ist im Plenarprotokoll 20/208 (PDF, S. 27009 ff.) amtlich dokumentiert, eine Zusammenfassung der Debatte bietet der Bundestag-Bericht vom 20. Dezember 2024, die Videoaufzeichnung ist bei Open Parliament TV abrufbar. Der Facebook-Clip zeigt nur einen stark gekürzten, mit Text-Einblendungen versehenen Ausschnitt der gut zweiminütigen Zitat-Passage.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Ein Großteil der von Stegner vorgelesenen Zitate war bereits Gegenstand eines CORRECTIV-Faktenchecks vom 5. Februar 2020, als eine ähnliche Zitatliste erstmals als Facebook-Beitrag kursierte. Der Abgleich mit dem amtlichen Plenarprotokoll und mit CORRECTIVs Recherche zeigt: Die meisten Zuschreibungen sind korrekt, bei zwei Namen nennt Stegner jedoch das falsche Bundesland, und zwei Zitate gelten als unbelegt oder werden von den Betroffenen bestritten.

Beim ersten Zitat trennt das Plenarprotokoll zwei Sprecherinnen, die im Video ineinander verschwimmen: Den Satz "Wer Homosexualität in manchen Ländern auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe" ordnet Stegner einer nicht namentlich genannten Abgeordneten im Landtag Sachsen-Anhalt zu. Laut queer.de (3. Juni 2016) handelt es sich um die Linken-Abgeordnete Henriette Quade, die in ihrer Rede zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer darauf hinwies, dass Homosexuellen dort eine Gefängnisstrafe droht. Nur den Zwischenruf "Das sollten wir in Deutschland auch machen" ordnet er zutreffend Andreas Gehlmann zu: Zitat: « Das sollten wir in Deutschland auch machen! » (Andreas Gehlmann) Im auf 96 Sekunden gekürzten Facebook-Clip fehlt die Anmoderation, die diese Trennung hörbar macht, wodurch beide Sätze am Ende gemeinsam mit "Andreas Gehlmann, Sachsen-Anhalt" beschriftet werden und so wirken, als stamme der komplette Satz von Gehlmann.

Als Nächstes nennt Stegner Dieter Görnert und ordnet ihn laut Protokoll "Sachsen-Anhalt" zu. Das ist falsch: Görnert war seit Dezember 2018 zweiter Kreisvorsitzender der AfD in Nürnberg, also in Bayern, und wurde wegen der Tweets Mitte Dezember 2019 vom Landesschiedsgericht Bayern aus der Partei ausgeschlossen. Die beiden vorgelesenen Sätze, "Am besten das Pack zurück nach Afrika prügeln" und "Auf der Stelle erschießen, dann wird sich das ganz schnell legen", stammen laut CORRECTIV tatsächlich aus zwei getrennten Tweets Görnerts von 2016, die er zunächst unter einem Pseudonym veröffentlichte. CORRECTIV stuft das kombinierte Zitat als "größtenteils richtig" ein.

Beatrix von Storch wird im Anschluss der Satz "Wenn jemand kommt und den ganz großen Knüppel rausholt und das damit schafft, innerhalb von zwei Tagen zu beenden, bin ich sofort dabei" zugeschrieben, angeblich gefallen bei einer Veranstaltung am 21. Februar 2015 zum Thema Bürgerrechte und Gender-Mainstreaming. CORRECTIV fand dafür trotz eigener Anfrage bei von Storch keine Ton- oder Videoaufnahme, die Anfrage blieb unbeantwortet. Das Zitat gilt damit als unbelegt, Stegner präsentiert es im Bundestag dennoch ohne Einschränkung.

Mirko Welsch führt Stegner ohne Bundesland an, nur mit dem Zusatz "AfD". Welsch war Mitgründer und Sprecher der Gruppe "Homosexuelle in der AfD" sowie Bezirksrat in Saarbrücken-Dudweiler und verließ die Partei 2017. Den Tweet "Abschiebung der Antifa nach Buchenwald. Arbeit statt Linksterror." bestätigte Welsch laut einem separaten CORRECTIV-Faktencheck vom 18. Februar 2020 per E-Mail als echt, verteidigte den Tweet zugleich als "satirisch überspitzt". Stegner liest davon nur den unveränderten ersten Satz vor.

Marcel Grauf werden zwei Zitate zugeschrieben, beide sind durch das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe als authentisch bestätigt: Zitat: « Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet. » (Marcel Grauf) und Zitat: « Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde. » (Marcel Grauf) Stegner gibt beide Zitate wortgleich wieder, bei der Funktion irrt er sich jedoch: Beim ersten Zitat nennt er Grauf laut Protokoll "Mitarbeiter von einem Bundestagsabgeordneten hier". Tatsächlich war Grauf ab 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter zweier AfD-Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg, Christina Baum und Heiner Merz, nie Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten. Beim zweiten Zitat verzeichnet das Protokoll den Namen zudem als "Marcel Gnauf", vermutlich ein Verschreiber der Stenografie.

Auch beim vorletzten Zitat irrt sich Stegner beim Bundesland: Den Satz "Wir sollten eine SA gründen und aufräumen!" ordnet er "Andreas Geithe, Thüringen" zu. Geithe saß jedoch als Bürgerdeputierter der AfD in einem Berliner Bezirksausschuss, nicht in Thüringen. Der Tweet selbst gilt zudem als unbelegt: Laut CORRECTIV existiert nur ein Screenshot, der Originaltweet ließ sich nicht archivieren, Geithe bestritt gegenüber dem Tagesspiegel, dass der Account ihm gehöre, und auch der AfD-Berlin-Sprecher Ronald Gläser erklärte gegenüber CORRECTIV, das sei "alles gelogen". Die Urheberschaft gilt damit als nicht gesichert.

Das letzte Zitat ordnet Stegner Holger Arppe zu, "Mecklenburg-Vorpommern, Landtagsabgeordneter". Das trifft zu, und Stegner schiebt im Protokoll direkt nach, Arppe sei "inzwischen ausgetreten". Das Zitat Zitat: « aber wenn wir endlich soweit sind, dann stellen wir sie alle an die Wand. Grube ausheben, alle rein und Löschkalk oben rauf. » (Holger Arppe) gibt er nahezu wortgleich wieder; das Protokoll verzeichnet eine um eine Passage gekürzte Fassung.

Fazit

Der Kern von Stegners Rede, dass es im Umfeld der AfD wiederholt zu dokumentierten Gewalt- und Vernichtungsfantasien kam, ist belegt: Die Zitate von Gehlmann, Grauf, Görnert und Welsch sind durch amtliche Protokolle, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder die eigene Bestätigung der Zitatgeber gedeckt. Bei den Zuschreibungen unterlaufen Stegner jedoch drei Fehler: Görnert und Geithe ordnet er dem falschen Bundesland zu, und bei Grauf nennt er die falsche Funktion, Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten statt zweier Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg. Hinzu kommen zwei Zitate, deren Urheberschaft laut CORRECTIV ungeklärt bleibt: Für von Storch fehlt trotz eigener Anfrage bei ihr ein belastbarer Beleg, und Geithe bestreitet die Urheberschaft seines zugeschriebenen Tweets ausdrücklich. Die Rede vermischt damit solide dokumentierte Fälle mit mehreren Zuschreibungen, die einer genaueren Prüfung nicht standhalten.