Link Beschreibung
Facebook-Gruppenpost (Netzwerk, geteilt von Patricia Porzucek am 2. Mai 2026) mit einer Grafik von Erik Flügge: Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart (Bayern) forderte auf Twitter, dass ein Fest trotz Coronagefahr stattfinden müsse. Nachdem es stattfand und zum Infektionsherd wurde, erstattete er Anzeige gegen die Stadt. Der Post dokumentiert die Widersprüchlichkeit mit Screenshots beider Winhart-Tweets.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der dargestellte Vorgang ist durch Medienberichte gut belegt. Beim betroffenen Fest handelt es sich um das Rosenheimer Starkbierfest, das ab dem 5. März 2020 stattfand, kurz nachdem das Coronavirus in Bayern angekommen war. Winhart protestierte damals öffentlich gegen eine Absage und verhöhnte die Sorge um die Ausbreitung des Virus mit dem Hashtag #CoronaPanik. Das Fest fand statt und wurde zum Infektionsherd. Rund zwei Wochen später erstattete Winhart am 29. April 2020 Strafanzeige gegen die Stadtregierung, weil sie "die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt" habe (Volksverpetzer: Absurd: AfD protestiert gegen Fest-Absage & erstattet dann Anzeige, weil es stattfand). Gleichzeitig kritisierte Winhart die vorsorglich beschlossene Absage des Rosenheimer Herbstfests als "unverhältnismäßig".
Der Grafik-Ersteller Erik Flügge ist ein deutscher Politikberater, Autor und Hochschullehrer (seit 2026 Honorarprofessor für politische Kommunikation an der Hochschule Darmstadt), SPD-Mitglied und bekannt für Analysen zur Kommunikationsstrategie der AfD. Die Grafik zeigt einen realen Fall politischer Doppelzüngigkeit, der sich 2020 ereignete.
Der Facebook-Post vom 2. Mai 2026 ist eine Neuverbreitung des gut dokumentierten Falls ohne neue Informationen.
Fazit
Der vom Post dokumentierte Widerspruch in Winharts Verhalten ist durch Medienberichte belegt. Die Grafik vereinfacht den Fall leicht, da Winhart Anzeige wegen des Starkbierfests erstattete (nicht des "Fests", das er allgemein gefordert hatte), doch das Muster der Doppelzüngigkeit stimmt: erst Coronapanik verhöhnen, dann Anzeige wegen Coronafahrlässigkeit.
