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Stand: 09.03.2026

AfD-Ratsherren klagen wegen Beleidigung bei Wahlkampfveranstaltung in Düsseldorf

Link Beschreibung

AfD-Ratsherr Marco Vogt soll bei einer Wahlkampfveranstaltung am Oberbilker Markt als "Affe" bezeichnet worden sein. Das Bündnis DSSQ sieht darin einen Versuch, antifaschistischen Protest mit juristischen Mitteln einzuschüchtern. Verhandlung am Amtsgericht Düsseldorf am 12. Januar 2026.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Am 17. Februar 2025 beobachteten Mitglieder des Bündnisses "Düsseldorf stellt sich quer" (DSSQ) eine AfD-Wahlkampfveranstaltung auf dem Oberbilker Markt - zwei Tage nachdem rund 30 000 Menschen in Düsseldorf gegen die AfD demonstriert hatten. Dabei soll laut Anzeige der AfD-Ratsherren Marco Vogt und Claus Henning Gahr der Streetworker Johannes Dörrenbächer Vogt als "Affe" bezeichnet und mit der Äußerung "komm mal alleine nach Oberbilk" samt Schlaggeste bedroht haben.

Das Verfahren wurde am 12. Januar 2026 vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt. Laut Ddorf-Aktuell sprach das Gericht beide Angeklagten frei: Die Zeugenaussagen enthielten erhebliche Widersprüche zur Entfernung zwischen den Gruppen (eine Polizeikette trennte sie auf etwa 25 Meter), und der als Zeuge geladene Gahr erschien zum ersten Verhandlungstag nicht. Der Richter hielt fest, dass, selbst wenn ein Wort wie "Affe" gefallen wäre, ein Bundestagskandidat das "gefallen lassen" muss.

Der Facebook-Post von "Moers ist Bunt, nicht Braun" gibt die Stellungnahme des DSSQ wieder, das die Klage als Einschüchterungsversuch gegen antifaschistischen Protest wertet und auf gegenteilige Beleidigungen durch AfD-Politiker verweist (Alice Weidel, Vanessa Behrendt, Stephan Brandner). Dies ist eine parteiische Darstellung, die sachlich aber durch das Urteil bestätigt wurde.

Fazit

Die AfD-Ratsherren klagten gegen DSSQ-Mitglieder wegen angeblicher Beleidigung und Bedrohung - das Amtsgericht Düsseldorf sprach die Angeklagten mangels hinreichender Beweise frei. Der Post von "Moers ist Bunt, nicht Braun" ordnet den Vorgang korrekt als Einschüchterungsversuch ein, auch wenn die Darstellung erwartungsgemäß einseitig aus antifaschistischer Perspektive erfolgt.