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Stand: 22.04.2026

KI-generierte TikTok-Videos behaupten Neuwahlen durch erfundene AfD-Klage

Link Beschreibung

CORRECTIV.Faktenforum-Faktensammlung (Redaktion Anna Süß, Redigatur Viktor Marinov) zu mehreren TikTok-Videos, die mit KI-generierter Stimme behaupten, Neuwahlen seien ausgerufen worden, weil die Die "Alternative für Deutschland" eine Klage gegen die Bundestagswahl gewonnen habe. Faktenforum widerlegt: Es existiert keine AfD-Klage und keine BVerfG-Entscheidung dieser Art; alle bisher entschiedenen Wahlprüfungsbeschwerden wurden verworfen oder als unwirksam erklärt. Indizien für KI-Generierung: unnatürliche Lippenbewegungen, KI-Stimme, Logikfehler im Hintergrund (Übergang Wand-Decke). Das Faktenforum verweist auch auf ähnliche Falschbehauptungen vom April 2025 sowie auf die ausstehende BVerfG-Entscheidung zur BSW-Klage über die Stimmauszählung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die in den TikTok-Videos kolportierte Behauptung, die AfD habe mit einer Klage gegen die Bundestagswahl Neuwahlen erstritten, ist frei erfunden. Das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren widerspricht der erzählten Geschichte schon der Form nach: Nach Artikel 41 Grundgesetz ist die Wahlprüfung zunächst Sache des Bundestags, gegen dessen Beschluss kann anschließend gemäß § 48 Bundesverfassungsgerichtsgesetz Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Erst in dieser zweiten Instanz entscheidet das BVerfG, ob ein Wahlfehler vorliegt und ob er so schwer wiegt, dass die Wahl ungültig ist (Übersicht des Gerichts zur Wahlprüfungsbeschwerde).

Tatsächlich befindet sich die Wahlprüfung zur Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 noch in der ersten Instanz. Bis zur Frist am 24. April 2025 gingen laut Wahlprüfungsausschuss des Bundestags 1.041 Einsprüche ein. Der Ausschuss des Deutscher Bundestag hat bis zum 21. April 2026 in fünf Sitzungen Beschlussempfehlungen zu rund 200 Einsprüchen abgegeben und in jedem Fall die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit bzw. die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Eine Stattgabe gibt es bislang nicht. In der Entscheidungsdatenbank des Bundesverfassungsgerichts finden sich unter dem Verfahrensart-Kürzel "BvC" zur Bundestagswahl 2025 ausschließlich verworfene oder als unwirksam erklärte Beschwerden, eine Beschwerde der AfD-Fraktion zu dieser Wahl ist dort nicht verzeichnet.

Ein nahezu identisches Narrativ kursierte schon im April 2025. Der CORRECTIV.Faktencheck "Nein, die AfD hat Ende April 2025 keine Neuwahlen vor Gericht gesichert" (29. April 2025) wies bereits damals nach, dass weder eine BVerfG-Entscheidung noch ein AfD-Sieg vor Gericht existiert. Die einzige verworfene AfD-Beschwerde aus dieser Phase betrifft das Frauenstatut der Grünen und die Bundestagswahl 2021, nicht die Wahl 2025. Die im Februar 2026 zusätzlich kursierende Erzählung, das BVerfG habe der AfD eine Neuauszählung zugesprochen, vermengt zwei Sachverhalte: Tatsächlich klagt das Bündnis Sahra Wagenknecht gegen die Stimmauszählung der Bundestagswahl 2025 und fordert eine Neuauszählung, keine Neuwahl. Laut DPA-Faktencheck zur BSW-Klage unterstützt die AfD diese Forderung inhaltlich, hat aber keine eigene Klage eingereicht; eine Entscheidung des Verfassungsgerichts steht weiter aus.

Die TikTok-Videos selbst tragen Indizien einer KI-Produktion: Faktenforum dokumentiert eine offenkundig synthetisierte Stimme, unnatürliche Lippenbewegungen und einen sichtbaren Logikfehler im Hintergrund, bei dem auf der rechten Bildhälfte der Übergang zwischen Wand und Decke verschwindet. Hinzu kommt ein Bruch in der Tonspur: Während im Bild "Neuwahlen ausgerufen!" steht, schränkt die Stimme im Verlauf selbst ein, "sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass diese Wahl fehlerhaft war, reden wir über Neuwahlen", also ein Konjunktiv ohne Bezug zu einer realen Entscheidung.

Fazit

Es gibt weder eine AfD-Klage gegen die Bundestagswahl 2025, der das Bundesverfassungsgericht stattgegeben hätte, noch eine Anordnung von Neuwahlen. Die TikTok-Videos sind eine KI-gestützte Falschmeldung, die ein bereits 2025 widerlegtes Narrativ aufwärmt und mit der laufenden BSW-Wahlprüfungsbeschwerde verwechselt.

Verwendungen

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