Link Beschreibung
Faktencheck von Paulina Thom (CORRECTIV) vom 21. April 2026 zu Falschbehauptungen des AfD-Bundestagsabgeordneten Bernd Schattner auf Facebook und TikTok. Schattner hatte Ende März 2026 Videos mit zwei falschen Kernaussagen verbreitet: (1) Die Familienversicherung werde abgeschafft; (2) Asylbewerber erhielten "sofort nach ihrer Ankunft alle Gesundheitsleistungen vom Staat finanziert". Beides ist laut Faktencheck unzutreffend: Das Bundesgesundheitsministerium hat die ursprünglich diskutierte Pauschale verworfen, Asylbewerber erhalten laut § 4 Asylbewerberleistungsgesetz erst nach 36 Monaten regulären Zugang zur medizinischen Versorgung. Die Videos erreichten zehntausende Likes.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Bernd Schattner (AfD, MdB Wahlkreis Südpfalz) verbreitete Ende März 2026 auf Facebook und TikTok Videos mit zwei Falschbehauptungen zur laufenden Gesundheitsreform. Die Videos sammelten zehntausende Likes, ohne dass Schattner auf eine Anfrage von Correctiv reagierte.
Behauptung 1: "Die Familienversicherung wird abgeschafft."
Das stimmt nicht. Eine Expertenkommission unter Nina Warken (CDU, Bundesgesundheitsministerin seit Mai 2025) hatte zwar einen Pauschalbetrag von 225 Euro für mitversicherte Ehepartner vorgeschlagen. Das Bundesgesundheitsministerium hat diesen Vorschlag jedoch verworfen. Stattdessen soll ab 2028 ein einkommensabhängiger Beitrag von 3,5% des beitragspflichtigen Einkommens fällig werden, mit weitreichenden Ausnahmen: Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern behinderter Kinder, pflegende Angehörige und Rentner bleiben beitragsfrei. Die Familienversicherung als solche bleibt erhalten. Den Bericht der Expertenkommission vom 30. März 2026 hatte das Ministerium selbst veröffentlicht.
Behauptung 2: "Asylbewerber erhalten sofort nach ihrer Ankunft alle Gesundheitsleistungen vom Staat finanziert."
Das ist falsch. Bis zur 36-Monats-Grenze gilt § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Anspruch besteht ausdrücklich nur auf die Behandlung "akuter Erkrankungen und Schmerzzustände" sowie Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Erst wer sich seit 36 Monaten ununterbrochen in Deutschland aufhält, erhält nach § 2 AsylbLG Zugang zu den regulären Sozialleistungen analog dem SGB XII. Der GKV-Spitzenverband bestätigt, dass die Kommunen in dieser Phase Behandlungsscheine ausstellen und dass eine bundesweit einheitliche Regelung fehlt. Wer nach der Wartezeit einer Beschäftigung nachgeht, zahlt wie alle anderen Pflichtversicherungsbeiträge.
Fazit
Beide Kernaussagen aus Schattners Videos sind klar widerlegt: Die Familienversicherung wird nicht abgeschafft, und Asylbewerber erhalten nicht sofort alle Gesundheitsleistungen. Der Faktencheck von Correctiv zeigt ein typisches Muster: Halbwissen aus einer echten Reformdebatte wird mit gezielter Fehlinformation zur Asylpolitik verknüpft, um Empörung zu erzeugen.
