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Stand: 05.09.2026

Verfassungsschutz und die Besetzung der Wahllokale

Falsch

Link Beschreibung

Faktencheck von Mimikama vom 4. September 2026, Autor Tom Wannenmacher, Urteil falsch. Zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kursiert auf Telegram die Behauptung, der Verfassungsschutz mische bei der "weltanschaulichen Besetzung der Wahllokale" mit und die Landesregierung gebe zur Landtagswahl 2026 "keine Antwort". Beides lässt sich an der zitierten Drucksache selbst prüfen: Die Antwort steht unmittelbar unter den betreffenden Fragen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Ein Kern des Telegram-Beitrags ist zutreffend, und Mimikama bestätigt das ausdrücklich: Vor der Bundestagswahl 2025 wurde in Blankenburg (Harz) tatsächlich ein bereits vorgesehener Wahlhelfer wieder abberufen, nachdem die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalts Erkenntnisse zu ihm an die Landeswahlleiterin weitergegeben hatte. Das lässt sich in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/3958 (Drucksache 8/7396, 1. September 2026) nachlesen: Am 13. Februar 2025 wurde die Personalie bekannt, am 14. Februar übermittelte die Verfassungsschutzbehörde ihre Erkenntnisse an die Landeswahlleiterin, am 18. Februar informierte diese den zuständigen Kreiswahlleiter, der sich an die Stadt Blankenburg wandte, und am 19. Februar erfolgte die schriftliche Abberufung. Die Stadt traf dabei laut Antwort "eine eigene Ermessensentscheidung": Die Hinweise der Landeswahlleiterin hatten "keine Bindungswirkung" gegenüber der Gemeinde.

Der Telegram-Post beruft sich auf einen Blogbeitrag des rechtsextremen Kampagnennetzwerks Ein Prozent für unser Land, dem die Antwort nach eigenen Angaben "exklusiv" vorlag. Genau dort bricht die Erzählung an zwei Stellen. Erstens behauptet der Beitrag, die Landesregierung gebe "keine Antwort" darauf, ob auch zur Landtagswahl 2026 Wahlhelfer überprüft werden. Das trifft nicht zu: Die Drucksache antwortet ausdrücklich, nur eben inhaltlich anders als von Ein Prozent dargestellt: "Eine Prüfung im Sinne der Fragestellung erfolgt weder durch die Landesregierung noch die Landeswahlleiterin noch eine andere Landesbehörde." Zweitens verschweigt der Beitrag den zentralen Grund für die Abberufung 2025. Laut Antwort auf die Fragen 8 und 9 erfolgte sie "aufgrund hinreichender Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu der betreffenden Person, die zudem rechtskräftig wegen einer Gewalttat verurteilt worden war und gegen die ein Waffenverbot vorlag". Eine politische oder weltanschauliche Einordnung nennt die Drucksache an keiner Stelle als Grund. Zusätzlich verschiebt der Blogbeitrag den Wortlaut: Aus "hinreichender Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde" wird bei Ein Prozent "hinreichender Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde", eine Formulierung, die eine subjektive Bewertung suggeriert, wo die Landesregierung von konkreten Erkenntnissen spricht.

Fair bleibt festzuhalten, dass Mimikama dem Beitrag in zwei Punkten recht gibt. Wie der Verfassungsschutz überhaupt auf die Personalie aufmerksam wurde, beantwortet die Landesregierung tatsächlich nicht: Die Antwort auf Frage 4 nennt nur das Datum des Bekanntwerdens, nicht den Anlass. Und auf die Frage, ob vor der Bundestagswahl 2025 sämtliche Wahlhelfer in Sachsen-Anhalt überprüft wurden, teilt die Landesregierung in der Antwort auf die Fragen 15 bis 21 nur mit: "Nähere Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen der Landesregierung nicht vor." Beides sind echte Lücken in der Drucksache, keine Erfindungen des Beitrags.

Der Urheber des Beitrags ist zugleich Teil einer laufenden Mobilisierungskampagne zur Landtagswahl. Ein Prozent hat am 1. September 2026 eine interaktive Wahlbeobachterkarte für Sachsen-Anhalt veröffentlicht, in die sich Freiwillige für einzelne Wahllokale eintragen können, und stellt den Verfassungsschutz-Beitrag im selben Blog direkt daneben. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt verbreitete den Aufruf noch am selben Tag über einen eigenen Blogbeitrag, der für Auffälligkeiten am Wahltag direkt an die E-Mail-Adresse von Ein Prozent verweist. Laut einem dpa-Bericht bei Migazin waren bei rund 2.600 Wahllokalen im Land bis kurz vor der Wahl bereits "Hunderte Menschen in Dutzenden Wahlbezirken" eingetragen; Ein Prozent gilt laut Landesverfassungsschutz als stark vernetzt mit der "Neuen Rechten". Die Erzählung vom angeblich schweigenden Verfassungsschutz liefert diesem Aufruf eine Begründung: Wer den Wahlvorständen misstraut, hat mehr Grund, sich als Beobachter einzutragen.

Wahlbeobachtung selbst ist in Sachsen-Anhalt regulär erlaubt, jedermann darf nach § 25 Wahlgesetz des Landes unangemeldet zuschauen, solange der Wahlablauf nicht gestört wird. Dass daraus in der Praxis Reibung entstehen kann, ist ebenfalls dokumentiert, wenn auch nicht in dem Ausmaß, das die Kampagne nahelegt. Eine AfD-Gemeinderätin in Schleswig-Holstein musste laut taz bei den vergangenen vier Wahlen des Amtes Schrevenborn des Wahlraums verwiesen werden, weil sie Wahlvorstände bedrängte und Stimmzettel fotografieren wollte. Niedersachsens Landeswahlleiter Markus Steinmetz nennt Versuche, "Druck auf die Mitglieder der Wahlvorstände auszuüben oder diese sogar einzuschüchtern", ausdrücklich problematisch, und die Bundeswahlleitung hat dafür eine eigene Handreichung erarbeitet. Zugleich meldet Niedersachsen laut demselben Bericht nur "vereinzelt Diskussionen" über die Befugnisse von Wahlbeobachtern, Schleswig-Holstein "vereinzelt Störungen", Bremen gar keine. Ein flächendeckendes Problem lässt sich daraus nicht ableiten, und ob es am Wahlsonntag in Sachsen-Anhalt zu vergleichbaren Fällen kommt, lässt sich vorab nicht seriös vorhersagen.

Die Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalts, Christa Dieckmann, ist der wachsenden Zahl kursierender Falschbehauptungen zur Landtagswahl mittlerweile mit einem eigenen Faktenblatt begegnet, das gängige Desinformationen zu Wahlbenachrichtigung, Stimmenauszählung und Briefwahl richtigstellt.

Fazit

Der reale Kern der Erzählung stimmt: 2025 wurde in Blankenburg tatsächlich ein Wahlhelfer nach einem Hinweis des Verfassungsschutzes abberufen. Falsch ist dagegen die zugespitzte Version, die derzeit auf Telegram kursiert: Die Landesregierung schweigt zur Landtagswahl 2026 nicht, sondern verneint ausdrücklich eine erneute Überprüfung, und der Grund für die Abberufung 2025 war laut Drucksache eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Gewalttat samt Waffenverbot, nicht eine weltanschauliche Einstufung. Dass der Beitrag von genau jenem Netzwerk stammt, das zeitgleich zur flächendeckenden Wahlbeobachtung in Sachsen-Anhalt aufruft, macht aus der Erzählung eine Mobilisierungsbegründung, keine neutrale Aufklärung. Offen bleibt, wie der Verfassungsschutz ursprünglich auf die betroffene Person aufmerksam wurde und ob vor der Bundestagswahl 2025 systematisch überprüft wurde, das räumt auch Mimikama ein.

Verwendungen

Weitere Quellenlinks