Link Beschreibung
Volksverpetzer-Artikel von Thomas Laschyk vom 24. April 2026 zu zwei Gerichtsentscheidungen, die mehrere Behauptungen des Online-Portals Nius unter Julian Reichelt als "sämtlich unwahr" bewerten. Der Beitrag ordnet das Doppel-Urteil in das Muster rechter Medien-Infrastruktur ein, die als Multiplikator AfD-naher Frames wirkt.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Am 24. April 2026 kassierte Nius innerhalb weniger Stunden zwei juristische Niederlagen.
Urteil 1: Landgericht Köln (Az. 14 O 100/26)
Das Landgericht Köln erließ am 21. April 2026 eine einstweilige Verfügung gegen NIUS. Klägerin war Selvi Aksünger, die Pächterin der Kantine in der Dortmunder Arbeitsagentur. Hintergrund war ein NIUS-Artikel von Marc Sierzputowski, der die Eröffnungsfeier der Kantine unter der Schlagzeile "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger: Dortmunder Arbeitsamt feiert Ramadan mit Luxusbüfett" dargestellt hatte.
Das Gericht stufte laut LTO drei zentrale Behauptungen als "sämtlich unwahr" ein: erstens die Beschreibung als "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger", zweitens die Behauptung, die Veranstaltung sei "vom Steuerzahler finanziert" worden, und drittens die Aussage, die Veranstaltung sei öffentlich zugänglich gewesen und von der Geschäftsleitung der Arbeitsagentur beworben worden. Tatsächlich handelte es sich um eine private Eröffnungsfeier, die Aksünger vollständig auf eigene Kosten veranstaltete und zu der ausschließlich Mitarbeiter der Arbeitsagentur eingeladen waren - was laut Gericht sogar aus der Einladung hervorging, die NIUS im eigenen Artikel abgebildet hatte.
Aksünger kommentierte gegenüber dem SPIEGEL: "Es ist belastend, wenn eine Veranstaltung, die man selbst mit viel Engagement organisiert hat, öffentlich falsch dargestellt wird." Die Kanzlei Prigge, die Aksünger vertrat, bestätigte: Das Gericht untersagte NIUS zudem die weitere Verwendung mehrerer Fotos aus dem Artikel; die Begründung stützte sich auf Bild- und Persönlichkeitsrechte und auf den manipulativen Einsatz der Bilder im Kontext der Falschdarstellung.
Bemerkenswert ist der Umgang von NIUS mit der Kritik: Noch bevor das Urteil fiel, wurde der Artikel still und ohne redaktionellen Hinweis umgeschrieben - aus "vom Steuerzahler finanziert" wurde "von einem Caterer, der durch den Steuerzahler subventioniert ist". Eine Korrektur oder Gegendarstellung veröffentlichte NIUS nicht.
Urteil 2: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, 6. Senat
Ebenfalls am 24. April 2026 scheiterte NIUS in Schleswig vor dem Oberverwaltungsgericht. Hintergrund war ein Auftritt von Daniel Günther in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" vom 7. Januar 2026, in dem er über NIUS sagte: "Wenn ich mir Nius-Artikel angucke... Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei." NIUS hatte daraus laut dem Volksverpetzer eine "Zensur"-Forderung konstruiert, indem Günthers Medienkritik und seine Aussage zu einem Social-Media-Verbot für Minderjährige in einem manipulierten Videoausschnitt zusammengeschnitten wurden.
NIUS, vertreten durch Anwalt Joachim Steinhöfel, hatte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig (Az. 6 B 2/26) geltend gemacht, Günther habe als Amtsträger das Neutralitätsgebot verletzt. Das VG Schleswig wies den Eilantrag am 5. Februar 2026 ab. Die Beschwerde dagegen wies das OVG laut Recht und Politik zurück: Günther habe die Aussagen nicht als Amtsträger, sondern als Parteipolitiker in einem politischen Talkshow-Format getätigt und könne sich deshalb auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Der Beschluss ist unanfechtbar; Steinhöfel kündigte Verfassungsbeschwerde an.
Einordnung ins Muster
Beide Verfahren stehen nicht isoliert. In den Monaten zuvor hatten unter anderem die Grünen (LTO), die Organisation Campact (Campact-Pressemitteilung) und Jan Böhmermann (SPIEGEL) juristische Verfahren gegen NIUS oder Julian Reichelt gewonnen. Ein Gericht hatte bereits ein Zwangsgeld verhängt, weil Reichelt eine Falschbehauptung über Seenotretter nicht löschte (t-online).
Politikwissenschaftler Markus Linden beschrieb die Arbeitsweise von NIUS gegenüber dem Deutschlandfunk als bewusste Grenzüberschreitung mit Methoden der Desinformation: NIUS fungiere als mediales Sprachrohr eines Milieus, das die Union nach rechts drücken wolle.
Fazit
Das Landgericht Köln hat mit Az. 14 O 100/26 drei zentrale Behauptungen des NIUS-Artikels über die Dortmunder Kantineneröffnung als "sämtlich unwahr" eingestuft und eine einstweilige Verfügung erlassen; gleichzeitig scheiterte NIUS in zweiter Instanz vor dem OVG Schleswig-Holstein mit dem Versuch, Daniel Günthers Kritik ("vollkommen faktenfrei") als Amtspflichtverletzung zu werten. Beide Urteile bestätigen ein dokumentiertes Muster systematischer Falschberichterstattung bei NIUS.
