Link Beschreibung
Volksverpetzer (Thomas Laschyk) berichtet über den eigenen Gerichtserfolg: Das Landgericht Dresden (Az. EV 3 O 658/26) wies den Antrag der "Ostdeutschen Allgemeinen" (Verleger Holger Friedrich) auf einstweilige Verfügung gegen sechs Aussagen aus einer Volksverpetzer-Analyse vollständig ab. Fünf der angegriffenen Formulierungen wertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerungen, eine als zutreffende Tatsachenbehauptung.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Urteil des Landgerichts Dresden ist unabhängig von der Berichterstattung des unterlegenen Volksverpetzer bestätigt: Die FAZ berichtete am selben Tag über den Sieg des Faktencheck-Blogs. Das Aktenzeichen EV 3 O 658/26 ist öffentlich dokumentiert.
Hintergrund des Verfahrens: Die Ostdeutsche Allgemeine (OAZ), ein Anfang 2026 von Multimillionär und Berliner-Zeitung-Verleger Holger Friedrich gegründetes Wochenblatt, reagierte auf eine Analyse von Matthias Meisner und Oliver Rautenberg bei Volksverpetzer über die Verharmlosung der rechtsextremen Anastasia-Bewegung. Statt einer inhaltlichen Replik startete die OAZ zunächst eine Diffamierungskampagne im eigenen Blatt, gefolgt von Anschwärz-Mails des OAZ-Chefredakteurs an Partner und Förderer von Volksverpetzer sowie einer anwaltlichen Abmahnung mit 13 beanstandeten Punkten. Sechs der Punkte wurden schließlich vor das Landgericht Dresden gebracht. Das Gericht stellte fest: Fünf der sechs Formulierungen sind nach Art. 5 Grundgesetz als zulässige Meinungsäußerungen geschützt. Die sechste, der Hinweis, ein OAZ-Autor habe Texte für ein esoterisches Magazin verfasst, ist eine zutreffende Tatsachenbehauptung, die das Persönlichkeitsrecht der Gegenseite nicht spürbar beeinträchtigt. Das Gericht hielt fest: Wer sich "mit Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert."
Das Vorgehen passt in ein bekanntes Muster, das Medienforscher und Journalisten als strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP) bezeichnen: bruchstücke.info: "Nicht das Wort als Waffe, sondern die Geldscheinchen des Verlegers Holger F." (Mai 2026) dokumentiert, wie teure Anwaltsbriefe kleine Medien und freie Journalisten allein durch die produzierten Kosten lähmen können, ohne dass es dem Verfasser ums Gewinnen geht.
Zur OAZ selbst: Die Publikation fiel von Beginn an durch eine Offenheit nach rechts auf, die durch mehrere unabhängige Medien dokumentiert ist. Ähnlich wie Nius bei Themenwahl und Gästen ausgerichtet (u.a. Interview mit Götz Kubitschek, wohlwollendes Porträt des AfD-Vorsitzenden, pro-russischer Propagandist als Aufmacher der ersten Ausgabe), wurde die OAZ von taz – die tageszeitung, NDR und den Blättern für deutsche und internationale Politik eingeordnet. Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk charakterisierte Friedrichs Berliner Zeitung in den Blättern: "Holger Friedrich und die OAZ" (April 2026) als "Berlinskaja Prawda". Holger Friedrich selbst soll Ende Juni als Redner auf einem "Demokratiekongress" der AfD im Bundestag auftreten, Seite an Seite mit Personen wie Hans-Georg Maaßen und Vertretern der Junge Freiheit und Nius.
Das Verfahren ist eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren. Die OAZ kann den Rechtsstreit in der Hauptsache fortsetzen.
Fazit
Das Landgericht Dresden hat den Eilantrag der Ostdeutschen Allgemeinen vollständig abgewiesen. Dieser Kernfakt ist durch unabhängige Medienberichte bestätigt: FAZ: "OAZ verliert gegen Volksverpetzer" (4. Juni 2026) (Paywall) und bruchstücke.info: "Nicht das Wort als Waffe, sondern die Geldscheinchen des Verlegers Holger F." (Mai 2026). Das Vorgehen zeigt das typische Muster einer SLAPP-Klage: nicht das Gewinnen ist das Ziel, sondern das Lähmen eines finanziell schwächeren Kritikers.
