Link Beschreibung
Die 20-Uhr-Tagesschau zeigte am 19. Mai 2026 eine Grafik mit "mehr als 1.850 Angriffen auf AfD-Mitglieder". Patrick Gensing weist im Volksverpetzer nach, dass die Zahl irreführend ist: Sie vermischt PMK-Deliktkategorien wie Beleidigung, Verleumdung und beschädigte Wahlplakate mit tatsächlicher Gewalt gegen Personen und beruht auf polizeilicher Verdachtsstatistik statt auf Verurteilungen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Zahl 1.852 stammt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 21/5256 vom 10. April 2026). Die AfD fragte darin ausdrücklich nach Gewaltdelikten, Äußerungsdelikten, Sachbeschädigungen, Angriffen auf Wahlplakate und Farbschmierereien zusammen, all das fließt in die Gesamtzahl ein.
Was die Tagesschau-Grafik (und zahlreiche Folgeberichte) dabei verschwiegen: Von den 5.140 bundesweit erfassten Straftaten gegen Parteimitglieder insgesamt entfielen laut Bundesregierung nur 193 auf tatsächliche Gewaltdelikte, und das für alle Parteien zusammen. Spezifisch gegen AfD-Mitglieder wurden 121 Gewaltdelikte registriert. Den größten Teil der 1.852 "Angriffe" auf die AfD machen dagegen sogenannte Äußerungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung) sowie Sachbeschädigungen aus, darunter beschädigte oder zerstörte Wahlplakate. Wie der Volksverpetzer schon 2020 am Beispiel Sachsen zeigte, kann bereits ein mit Edding verunstaltetes Wahlplakat als "Angriff auf einen Politiker" in der PMK-Statistik erscheinen.
Ein weiteres strukturelles Problem: Wahljahre produzieren zwangsläufig mehr erfasste Delikte, weil mehr Wahlplakate, Infostände und Kampagnenmaterial im Umlauf sind. Dass die Zahl 2025 im Vergleich zu 2024 um rund 40 Prozent stieg, dürfte daher zumindest teilweise auf den Bundestagswahlkampf Anfang 2025 zurückzuführen sein, ein Kontext, den ZDF heute zwar erwähnte, die Tagesschau-Grafik aber nicht transportierte.
Hinzu kommt der Charakter der zugrunde liegenden Statistik: Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) ist eine polizeiliche Eingangs- und Verdachtsstatistik, keine Verurteilungsstatistik. Erfasst wird ein Fall bereits bei Anzeige oder erstem Verdacht, also lange bevor geklärt ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Viele Verfahren werden später eingestellt. Die Zahl bildet damit Verdachtsfälle ab, nicht gerichtlich bestätigte Taten.
Die Tagesschau sprach im gesprochenen Text tatsächlich von "Beleidigungen, Verleumdungen, Angriffe", benannte also die Deliktvielzahl kurz. Die zentrale Grafik der Sendung jedoch visualisierte die Gesamtzahl als "Angriffe auf AfD-Mitglieder" ohne jede Differenzierung. Genau diese Grafik prägt die Wahrnehmung von Millionen Zuschauern und suggeriert eine Größenordnung politischer Gewalt, die die Daten nicht hergeben.
Zu berücksichtigen ist auch der strategische Kontext: Die AfD-Fraktion stellt solche parlamentarischen Anfragen wiederholt und leitet die Antworten gezielt an Medien weiter, noch bevor sie im Bundestagssystem veröffentlicht sind. Das ist parlamentarisch legitim, dient aber erkennbar auch der politischen Kommunikation eines Opfer-Narrativs.
Fazit
Die Tagesschau übernahm unkritisch eine Zahl aus einer AfD-Anfrage und präsentierte sie als "Angriffe auf AfD-Mitglieder", ohne zu differenzieren, dass der Großteil keine Gewalt gegen Personen, sondern Äußerungsdelikte und Sachbeschädigungen umfasst und die Zahl einer polizeilichen Verdachtsstatistik im Wahljahr entstammt. Die Darstellung ist irreführend.
