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Stand: 30.07.2026

Volksverpetzer: Urteile des Monats Juli 2026, nur Bewährung für NSU-Helferin

Link Beschreibung

Volksverpetzer-Sammelbeitrag von Sophie Scheingraber vom 29. Juli 2026 aus der Reihe "Urteile des Monats". Behandelt werden vier Entscheidungen: die NSU-Helferin Susann Eminger erhielt zwei Jahre auf Bewährung, weil sie Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität überließ; der AfD-Politiker Ralf Stadler wurde wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte aufgrund von Social-Media-Posts aus 2023 zu 26.400 Euro Geldstrafe (160 Tagessätze) verurteilt, bei bestehenden Vorstrafen wegen Beleidigung und Verleumdung; für einen antisemitischen TikTok-Kommentar verhängte ein Gericht acht Monate Haft ohne Bewährung; NIUS zahlte 300 Euro an den Aktivisten Jakob Springfeld für die unerlaubte Nutzung eines seiner Fotos, die dieser an Omas gegen Rechts spendete. Zum Eminger-Urteil zitiert der Beitrag die Ombudsfrau für die NSU-Opfer, Barbara John.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Sammelbeitrag von Sophie Scheingraber fasst vier Gerichtsentscheidungen zusammen. Alle vier lassen sich unabhängig überprüfen, drei davon direkt gegen die zugrundeliegende Gerichtsentscheidung.

Susann Eminger (NSU-Prozess): Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Eminger am 17. Juli 2026 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre (Az. 5 St 3/25). Das bestätigt Legal Tribune Online: OLG Dresden verurteilt NSU-Unterstützerin (17. Juli 2026). Auf Bewährungsauflagen verzichtete das Gericht ganz, wie Endstation Rechts berichtet. Eminger hatte Beate Zschäpe über Jahre ihren Personalausweis und ihre Krankenkassenkarte überlassen und sie zur Abholung eines später für einen Raubüberfall genutzten Wohnmobils gefahren. Das Gericht begründete das milde Strafmaß unter anderem mit der überlangen Verfahrensdauer von 15 Jahren und damit, dass Emingers Ehemann André Eminger im ersten NSU-Prozess 2018 ebenfalls nur zweieinhalb Jahre Haft erhalten hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU, kritisierte das Strafmaß laut Endstation Rechts: NSU-Helferin kommt mit Bewährung davon mit den Worten: "Wir leben in einem Land, das den Eindruck erweckt, mehr Verständnis für die Täter als Einfühlung für die Opfer zu haben." Volksverpetzer gibt das Zitat korrekt wieder.

Ralf Stadler (AfD): Das Amtsgericht Passau verurteilte den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Anfang Juli 2026 wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verbreitens einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro (160 Tagessätze zu je 165 Euro), bestätigt durch BR24: Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe (08. Juli 2026). Grundlage waren drei Social-Media-Posts, die Stadler laut Volksverpetzer 2023 veröffentlichte: ein Video zur Hinrichtung russischer Soldaten, ein selbst gedrehter Clip mit abwertenden Aussagen über Geflüchtete am Bahnhof Moosburg sowie die Veröffentlichung eines Förderbescheids mit unverpixelten Personendaten einer geflüchteten Familie. Auch die von Volksverpetzer genannten Vorstrafen bestätigt BR24 unabhängig: 2020 ein Strafbefehl wegen Verleumdung (manipuliertes Foto der Landtagspräsidentin Ilse Aigner), 2024 eine Geldstrafe wegen Beleidigung (Bezeichnung der Jusos als "SA-Truppe"). Stadler kündigte Rechtsmittel an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Antisemitischer Tiktok Beiträge-Kommentar: Das Amtsgericht Augsburg verurteilte einen 47-jährigen Mann wegen Volksverhetzung und Billigung nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, wie Jüdische Allgemeine: Acht Monate Haft für antisemitischen TikTok-Kommentar (22. Juli 2026) berichtet. Anlass war ein Kommentar, den der Mann im Juli 2025 unter einem TikTok-Beitrag der Tagesschau hinterlassen hatte ("Adi warum hast du nicht alles ein Ende gebracht"). Der Mann war bereits 2015 wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nius und Jakob Springfeld: Für diesen Fall liegt keine von Volksverpetzer unabhängige Quelle vor, weder eine Gerichtsentscheidung noch eine externe Presseberichterstattung war auffindbar. Nach Angaben von Volksverpetzer und Springfelds eigener Instagram-Darstellung nutzte NIUS ein Foto Springfelds ohne Erlaubnis in einem Artikel über die Verleihung einer Theodor-Heuss-Medaille an den Creator Marcant, bei der Springfeld die Laudatio für das ebenfalls ausgezeichnete Bündnis "Dorfliebe für alle!" hielt. NIUS unterzeichnete daraufhin außergerichtlich eine Unterlassungserklärung und zahlte 300 Euro an Springfeld, der die Summe an die Omas gegen rechts spendete. Es handelt sich damit nicht um ein Gerichtsurteil, sondern um eine außergerichtliche Einigung.

Fazit

Drei der vier Fälle, Eminger, Stadler und der TikTok-Kommentar, sind durch unabhängige Berichterstattung (LTO, BR24, Jüdische Allgemeine) in ihren Kernpunkten, Datum und Strafmaß bestätigt, wobei alle drei Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Der vierte Fall, die NIUS-Zahlung an Jakob Springfeld, beruht ausschließlich auf der Darstellung von Volksverpetzer und Springfeld selbst.