Link Beschreibung
Artikel von Apollo News vom 22. Mai 2026. Das Portal berichtet über einen 26-seitigen BKA-Vermerk vom Mai 2025, in dem das Bundeskriminalamt der RTL-Reporterin Angelique Geray vorwirft, bei ihrer Undercover-Recherche über die rechtsextreme Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" die reine Beobachterrolle teilweise verlassen zu haben. Apollo News stützt sich dabei auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, ohne den Kontext der zugrundeliegenden Terrorermittlungen angemessen darzustellen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Hintergrund: Die Reporterin Angelique Geray schleuste sich für RTL und Stern verdeckt in die rechtsextreme Jugendgruppe "Letzte Verteidigungswelle" ein. Ihre Recherche legte Anschlagspläne gegen Asylunterkünfte offen und führte zu einer Hinweisgebung an die Polizei, die am 12. Februar 2025 zu ersten Festnahmen führte (Wikipedia: Letzte Verteidigungswelle). Seit März 2026 stehen acht Mitglieder der Gruppe vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Die Anklage umfasst Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, schwere Brandstiftung und Vorbereitung von Explosionsverbrechen (Wikipedia: Letzte Verteidigungswelle). Der BKA-Vermerk oder seine Veröffentlichung betreffen die Frage journalistischer Methodik, nicht die strafrechtlichen Erkenntnisse, auf denen die Anklage beruht; am Prozess ändert sich dadurch nichts.
Was Apollo News berichtet: Das Portal gibt die Kernaussagen des SZ-Berichts sachlich wieder: Ein BKA-Vermerk vom Mai 2025 zitiere mehrere Chatnachrichten Gerays in rechtsextremen Gruppen und komme zu dem Schluss, sie habe versucht, einzelne Akteure zu beeinflussen, um "aussagekräftiges Material" für ihre Reportage zu erhalten. Konkret: Geray soll den Angeklagten Devin K. mehrfach zu weiteren Treffen ermuntert haben und soll nach einer gemeinsamen Reise nach Tschechien, bei der K. laut BKA Kugelbomben kaufte, in Chats auf Senftenberg als mögliches Anschlagsziel zurückgekommen sein. Zudem soll sie angeboten haben, an einem geplanten Überfall auf einen vermeintlich pädophilen Mann teilzunehmen. Apollo News weist auch korrekt darauf hin, dass das BKA keinen Straftatverdacht gegen Geray erhebt.
Was Apollo News weglässt oder verzerrt: Die selektive Rahmung ist das entscheidende Problem. Laut Medienberichten hat die Bundesanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Anfangsverdacht erhoben, dass Geray sich strafrechtlich relevant an einer terroristischen Vereinigung beteiligt habe. Im Prozess gegen die Rechtsextremen wird sie ausschließlich als Zeugin geführt. Übermedien ergänzte in einer redaktionellen Anmerkung vom 22. Mai 2026 zu seinem Podcast über Geray, dass "einzelne Chatnachrichten" ohne vollständigen Kontext nicht ausreichen, um abschließend zu bewerten, ob die Recherche Grenzen überschritten hat.
Ebenfalls unerwähnt: Der BKA-Vermerk stammt vom Mai 2025 und war seit fast einem Jahr bekannt, bevor die SZ darüber berichtete. Er ist Teil der Prozessvorbereitungen, nicht ein neues Ermittlungsergebnis. Die Kernbefunde der Recherche, also die konkreten Anschlagspläne, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die tatsächlich verübten Brandanschläge, stehen durch den Vermerk nicht in Frage. Der Bundeskriminalamt-Vermerk bewertet die journalistische Methodik, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Recherche.
Nicht thematisiert wird auch, dass laut Wikipedia-Eintrag zur Letzten Verteidigungswelle einer der inhaftierten Neonazis Geray durch eine im Gefängnis weitergegebene Nachricht mit Vergeltung bedroht hat, was zeigt, wie exponiert ihre Recherche war.
Politische Einordnung: Apollo News ist ein rechtes Online-Portal, das Berichterstattung über Rechtsextremismus systematisch in Frage stellt. Der Artikel erscheint unmittelbar nach dem SZ-Bericht und nutzt den Vermerk als Gelegenheit, eine preisgekrönte Aufdeckungsrecherche über eine neonazistische Terrorgruppe zu diskreditieren, ohne deren Ergebnisse inhaltlich anzufechten. Der Podcast "Braune Kinderzimmer" wurde kurz vor Erscheinen des Apollo-News-Artikels beim Deutschen Podcast Award 2026 in den Kategorien True Crime und Beste:r Autor:in ausgezeichnet.
Fazit
Apollo News gibt die Existenz des BKA-Vermerks und die Grundzüge des SZ-Berichts korrekt wieder, blendet aber den entscheidenden Kontext aus: Die Bundesanwaltschaft erhebt keinen Straftatverdacht gegen Geray, der Vermerk stammt aus dem Mai 2025 und ist damit kein aktueller Fund, und die Frage nach journalistischer Grenzziehung bei Undercover-Recherchen lässt sich nicht allein auf Basis selektiv zitierter Chatnachrichten beantworten. Die Rahmung des Artikels, ein rechtes Portal nutzt einen Behördenvermerk zur Delegitimierung antirechtsextremer Recherchen, ist irreführend durch das, was nicht gesagt wird.
