Link Beschreibung
Wahlbericht von Apollo News vom 6. September 2026, veröffentlicht um 21:42 Uhr am Wahlabend der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Die Überschrift nennt 44,4 Prozent als AfD-Ergebnis und behauptet, der Partei fehlten "wegen des BSW" drei Sitze zur absoluten Mehrheit. Der Fließtext weist die Zahl als "letzte ZDF-Hochrechnung der Forschungsgruppe Wahlen" aus, liefert für die Sitz-Behauptung aber keine Rechnung und schreibt lediglich: "Ohne den Einzug des BSW in den Landtag wäre eine AfD-Alleinregierung in greifbarer Nähe."
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Überschrift nennt 44,4 Prozent als AfD-Ergebnis, ohne die Zahl als Hochrechnung zu kennzeichnen. Der Fließtext weist sie als "letzte ZDF-Hochrechnung der Forschungsgruppe Wahlen" aus. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung um 21:42 Uhr traf das allerdings nicht mehr zu: Die letzte ZDF-Hochrechnung davor, um 21:12 Uhr, hatte die AfD bei 44,0 Prozent. Den Wert 44,4 Prozent hatte die Forschungsgruppe Wahlen zuletzt um 19:53 Uhr gemeldet, danach erst wieder um 23:22 Uhr und damit nach Erscheinen des Artikels wahlrecht.de: Landtagswahl Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Das vorläufige amtliche Ergebnis lag bei den Zweitstimmen bei 43,8 Prozent, bei den Erststimmen bei 44,3 Prozent. Für die eigentliche Behauptung des Artikels, die Sitzverteilung, spielt das keine Rolle, weil dafür ohnehin die amtlichen Stimmen zählen, nicht die Hochrechnung.
Der Kern der Schlagzeile ist eine Rechenbehauptung: Der AfD fehlten wegen des Einzugs des BSW drei Sitze zur absoluten Mehrheit im Landtag. Das lässt sich mit den amtlichen Sitzzuteilungsregeln nachrechnen.
Sachsen-Anhalt verteilt die 83 Sitze des Landtags nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren unter den Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreicht haben. Eine Grundmandatsklausel für Direktmandate gibt es nicht wahlrecht.de: Wahlsystem der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt. Die 41 Direktmandate werden unabhängig davon nach Erststimmen in den Wahlkreisen vergeben und werden nur dann zu Überhangmandaten, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr proportional zustehen.
Im vorläufigen amtlichen Ergebnis entfielen auf die fünf Parteien über der Fünf-Prozent-Hürde und das BSW zusammen 1.224.292 gültige Zweitstimmen wahlrecht.de: Landtagswahl Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Verteilt man 83 Sitze proportional zu diesen Stimmen, ergibt das für die AfD 39,05, für die CDU 15,36, für die SPD 8,29, für die Grünen 7,97, für die Linke 7,63 und für das BSW 4,70 Sitze. Die drei größten Nachkommaanteile (Grüne, BSW, Linke) erhalten je einen zusätzlichen Sitz. Das Ergebnis, AfD 39, CDU 15, SPD 8, Grüne 8, Linke 8, BSW 5, entspricht exakt dem tatsächlichen Sitzstand. Die absolute Mehrheit liegt bei 42 der 83 Sitze, der AfD fehlen damit tatsächlich drei Sitze, wie die Schlagzeile schreibt.
Fehlt das BSW dagegen in der Rechnung, verkleinert sich nur die Verteilungsmasse: Die BSW-Stimmen fallen weg, ohne einer anderen Partei zugeschlagen zu werden, und die 83 Sitze werden nur noch unter den verbleibenden 1.155.001 Stimmen der fünf übrigen Parteien verteilt. Das ergibt für die AfD 41,39, für die CDU 16,29, für die SPD 8,79, für die Grünen 8,44 und für die Linke 8,09 Sitze. Von den zwei verbleibenden Sitzen gehen die größten Nachkommaanteile an SPD (0,79) und Grüne (0,44), nicht an die AfD (0,39). Die AfD käme damit auf 41 Sitze, nicht auf 42. Ihre 38 gewonnenen Wahlkreise ändern daran nichts, weil sie unter ihrem proportionalen Anspruch bleiben und kein Überhangmandat entsteht. Die Gegenrechnung ohne BSW bleibt dabei so einfach, weil das BSW mit 3,18 Prozent der Erststimmen keinen einzigen Wahlkreis gewonnen hat: Bei einem BSW-Direktmandat müsste die Sitzzahl zusätzlich um Wahlkreissitze von Kandidaten korrigiert werden, deren Landesliste an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, und die Rechnung wäre komplizierter.
Dass die AfD ohne das BSW auf 41 statt 42 Sitze käme, bestätigt auch wahlrecht.de: Landtagswahl Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 selbst: Die Seite hat das Szenario "BSW draußen" während des gesamten Wahlabends mitgerechnet und zu jeder Hochrechnung eine mit "A" markierte Alternativzeile für diesen Fall veröffentlicht. In jeder dieser Alternativzeilen liegt die AfD bei 41 Sitzen, nie bei 42. Die Kernaussage stützt sich damit nicht nur auf die eigene Nachrechnung, sondern auf eine unabhängig veröffentlichte Berechnung mit demselben Ergebnis.
Ohne den Einzug des BSW läge die AfD also bei 41 statt 39 Sitzen, aber weiterhin einen Sitz unter der absoluten Mehrheit. Von den drei fehlenden Sitzen würde der Wegfall des BSW rechnerisch zwei ausgleichen: Die AfD gewinnt durch den Wegfall zwei der fünf frei werdenden Sitze und damit mehr als jede andere Partei, doch am 42. Sitz scheitert sie trotzdem, weil bei der Restsitzverteilung ohne BSW SPD (0,79) und Grüne (0,44) die größeren Nachkommaanteile haben als die AfD (0,39). Die Zuschreibung "wegen des BSW" unterstellt, dass alle drei fehlenden Sitze auf dessen Einzug zurückgehen und die AfD ohne ihn eine Alleinregierung bilden könnte. Das trifft nach dieser Rechnung nicht zu.
Fazit
Die Schlagzeile ist irreführend. Dass der AfD drei Sitze zur absoluten Mehrheit fehlen, stimmt für das tatsächliche Ergebnis mit dem BSW im Landtag. Falsch ist aber die Kausalkette, die Überschrift und der Satz "Ohne den Einzug des BSW in den Landtag wäre eine AfD-Alleinregierung in greifbarer Nähe" nahelegen: Rechnet man das BSW aus der Sitzverteilung heraus, kommt die AfD nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren auf 41 statt 42 Sitze und bliebe weiterhin einen Sitz von der absoluten Mehrheit entfernt. Die AfD würde vom Wegfall des BSW zwar am stärksten profitieren, aber nur um zwei Sitze. Der dritte fehlende Sitz hängt nicht am BSW, sondern daran, dass bei der Restsitzverteilung SPD und Grüne die größeren Nachkommaanteile haben.
