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Stand: 15.04.2026

"Die Correctiv-Geschichte ist jetzt doppelt versenkt" - Interview mit Carsten Brennecke

Irreführend

Link Beschreibung

Cicero-Interview mit Rechtsanwalt Carsten Brennecke (Kanzlei Höcker), der das Urteil gegen CORRECTIV vor dem Landgericht Berlin II im Namen der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy erstritten hat.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Das Urteil des LG Berlin II (Az. 27 O 379/25) vom 17. März 2026 ist real, aber die Darstellung als "doppelt versenkt" verzerrt den tatsächlichen Umfang erheblich. Das Gericht hat laut LTO: So begründet das LG Berlin II die Correctiv-Niederlage drei konkrete Formulierungen aus dem "Geheimplan gegen Deutschland"-Bericht verboten: erstens die Wendung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger", zweitens die Charakterisierung des Plans als verfassungswidrig, und drittens einen Satz mit dem Begriff "Ausbürgerungsidee". Der restliche Bericht bleibt rechtlich unangetastet, wie Correctiv selbst festhält: "Der Text bleibt ansonsten unangefochten." Das Urteil ist zudem nicht rechtskräftig - Correctiv hat direkt Berufung eingelegt.

Das Interview gibt ausschließlich der klagenden Partei Raum. Brennecke ist nicht eine neutrale Stimme, sondern der Prozessanwalt, der die Klage für Gerrit Huy (AfD) geführt hat und dessen Kanzlei auch den Blog-Beitrag "Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen" veröffentlicht hat. Cicero lässt ihn die Interpretation des Urteils ohne Gegenperspektive präsentieren. Besonders irreführend ist der Titel: Das Hamburger Landgericht hatte in zwei Verfahren Ende 2025 dieselben Formulierungen als zulässige Meinungsäußerung eingestuft, wie LTO berichtet. Berlin und Hamburg kamen also zu gegenteiligen Schlüssen über identische Passagen, was auf Forum-Shopping durch Kanzlei Höcker hindeutet - von einem eindeutigen "Versenken" kann keine Rede sein.

Fazit

Das Cicero-Interview vermittelt den irreführenden Eindruck eines umfassenden Scheiterns von Correctiv, obwohl nur drei spezifische Formulierungen rechtskräftig verboten sind und selbst diese noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde. Die einseitige Perspektive des siegreichen Parteivertreters ohne journalistische Einordnung oder Gegendarstellung entspricht dem üblichen Framing rechtskonservativer Medien in diesem Verfahren.