Link Beschreibung
Compact-TV verbreitet ein Video mit dem Titel "Brisant: So soll der AfD-Sieg gestohlen werden!" zur Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt. Der Teaser fragt, ob "dieselben Altparteien an die Macht" kämen, obwohl die Die "Alternative für Deutschland" an der Wahlurne vorn lag, und verweist auf die Compact-Ausgabe 9/2026.
Im gut halbstündigen Studiogespräch mit Gast Peter Feist geht es vor allem um die neue Compact-Ausgabe 9/2026 und ihre Interviews mit BSW- und AfD-Politikern zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Kernstück ist der im Video mehrfach erwähnte Leitartikel "Gestohlene Wahl". Er zählt mehrere Wege auf, wie der AfD nach ihrem Wahlsieg die Regierungsbildung entzogen werden könnte: klassische Wahlfälschung, ein sogenannter Bundeszwang des Bundes gegen eine AfD-Landesregierung, eine finanzielle Aushungerung des Landes durch Bund und EU, der Einsatz bewaffneter Gewalt sowie eine inhaltliche Verwässerung des AfD-Programms durch parteiinterne Kräfte, verglichen mit dem außenpolitischen Kurswechsel der Grünen nach 1998.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das amtliche Endergebnis zeigt zunächst nur, dass die AfD tatsächlich gewonnen hat. Einen automatischen Regierungsanspruch begründet es nicht. Der Landeswahlausschuss stellte das endgültige Ergebnis am 22. September fest, der neue Landtag hat 83 Sitze, die absolute Mehrheit liegt bei 42. Die AfD wurde mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, verfehlte aber mit 39 Sitzen diese Mehrheit. Nach dem amtlichen Landesergebnis der Landeswahlleiterin teilen sich CDU (17,2 Prozent, 15 Sitze), SPD, Grüne und Linke (zwischen 8,6 und 9,3 Prozent, je 8 Sitze) sowie das erstmals einziehende Bündnis Sahra Wagenknecht (5,3 Prozent, 5 Sitze) den Rest. Zwar beansprucht der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund den "Regierungsauftrag" für sich, doch ob und wie er ohne eigene Mehrheit Ministerpräsident werden könnte, war nach der Wahl offen, wie das ZDF drei Tage später berichtete. Genau darin liegt die verfassungsrechtliche Leerstelle im Video: Ein Wahlsieg allein verschafft keiner Partei den Anspruch auf die Regierung, gewählt wird der Ministerpräsident vom neuen Landtag.
Dass Wahlfälschung im Spiel gewesen sei, wie es der Leitartikel andeutet, lässt sich nicht belegen. Der ARD-Faktenfinder dokumentierte rund um die Wahl Falschbehauptungen über angeblichen Wahlbetrug, bei denen Hinweise auf gezielt gestreute Desinformation deuten. Mehrere Fake-Videos trugen gefälschte Medienlogos. Einer dieser Posts entspricht laut dem Berliner Thinktank CeMAS dem Muster der russischen Einflusskampagne Operation Overload, ein gefälschtes Video zu angeblich vernichteten AfD-Stimmzetteln schreibt das Desinformationsbeobachtungsprojekt Gnida der Kampagne Storm-1516 zu. Für die nach der Wahl kursierenden Briefwahl-Gerüchte nennt der Faktenfinder keine Kampagne als Urheber. Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann bezeichnete den Wahlverlauf als weitgehend störungsfrei, und der Wahlforscher Eric Linhart erklärte das schwächere Briefwahlergebnis der AfD mit deren eigener jahrelanger Kampagne gegen die Briefwahl, nicht mit Manipulation.
Auch bei der Regierungsbildung nach der Wahl handelt es sich nicht um einen Diebstahl, sondern um gewöhnliche Koalitionspolitik. CDU, SPD, Grüne und Linke lehnten Sondierungsgespräche mit der vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD ab. Einzig das BSW nahm ein Gesprächsangebot an, schloss aber sowohl eine Koalition als auch die Wahl Siegmunds zum Ministerpräsidenten ausdrücklich aus, wie ms-aktuell am 26. September zusammenfasste. Auf ein Detail einigten sich AfD und BSW dennoch: Nach parlamentarischer Gepflogenheit soll die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellen, die AfD bekäme das Amt, das BSW einen Vizeposten. Das bestätigten BSW-Chefin Amira Mohamed Ali und der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Tobias Rausch, dem ARD-Hauptstadtstudio. Diese Einigung betrifft aber nur die Parlamentsorganisation, keine gemeinsame Regierung.
Das im Video zentrale Szenario eines Bundeszwangs gegen eine AfD-geführte Landesregierung existiert als politische Debatte tatsächlich, wird aber im Leitartikel verzerrt dargestellt. Mit Zustimmung des Bundesrates erlaubt Artikel 37 des Grundgesetzes dem Bund, ein Land zur Erfüllung konkreter Bundespflichten zu zwingen, angewendet wurde die Vorschrift in der Geschichte der Bundesrepublik aber noch nie. Entscheidend ist laut einer Analyse der Stuttgarter Zeitung: "Bundeszwang kann nicht deshalb verhängt werden, weil dem Bund das Ergebnis einer Landtagswahl oder die politische Ausrichtung einer Landesregierung nicht gefällt." Auch eine AfD-geführte Regierung würde die Voraussetzungen nicht automatisch erfüllen, nötig wäre ein konkreter, nachweisbarer Verstoß gegen Grundgesetz oder Bundesrecht, etwa die Weigerung, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Ein Instrument, das an eine tatsächliche Rechtsverletzung geknüpft ist und noch nie angewendet wurde, als Beleg für eine geplante "gestohlene Wahl" zu präsentieren, verkehrt die hohe rechtliche Hürde der Vorschrift in ihr Gegenteil.
Der übrige Teil des Gesprächs dreht sich um Konflikte innerhalb der AfD selbst, etwa um Äußerungen Siegmunds zur Rüstungsindustrie in Sangerhausen oder um Ausladungen durch die AfD-Spitze, die Compact auf pro-israelische Kräfte in der Partei zurückführt. Mit einer von außen "gestohlenen Wahl" haben diese Streitigkeiten nichts zu tun. Das Video vermischt damit drei unterschiedliche Ebenen: einen unbelegten Wahlbetrugsverdacht, eine verzerrt dargestellte verfassungsrechtliche Möglichkeit und einen innerparteilichen Richtungsstreit, unter dem gemeinsamen, zugkräftigen Label "Diebstahl".
Fazit
Die Rahmung "gestohlener AfD-Sieg" ist irreführend. Die AfD hat die Wahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent tatsächlich gewonnen, aber die absolute Mehrheit knapp verfehlt. Anzeichen für eine Manipulation gibt es nicht. Dass andere Parteien eine Zusammenarbeit ablehnen, gehört zur normalen Regierungsbildung, und dass über einen Bundeszwang debattiert wird, ist politische Auseinandersetzung. Ein Diebstahl des Wahlergebnisses ist beides nicht. Der Bundeszwang selbst setzt einen konkreten Rechtsverstoß voraus und wurde noch nie angewendet, er ist kein Mittel gegen ein unliebsames Wahlergebnis.
