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Stand: 02.10.2026

Spiegel: AfD-Wahlkampf in Sachsen-Anhalt aus Fraktionsgeld bezahlt?

Link Beschreibung

Der Spiegel berichtet am 30. September 2026 (Dietmar Hipp, Peter Maxwill), dass mehrere Staatsrechtler die Gültigkeit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom 6. September anzweifeln. Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagt, der AfD-Wahlkampf sei "großteils aus Fraktionsmitteln finanziert" worden, vor allem über die "Bürgerdialoge" der Landtagsfraktion mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Das sei "offensichtlich rechtswidrig" und könne eine erfolgreiche Wahlanfechtung ermöglichen. Fabian Michl und Joachim Wieland stützen die Einschätzung, Christoph Möllers verweist auf die hohe Hürde einer Wahlwiederholung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Spiegel-Artikel gibt Rechtsauffassungen von Staatsrechtlern wieder, keine gerichtliche Feststellung. Die zentralen Zitate lassen sich über andere Berichte nachvollziehen: n-tv: Staatsrechtler halten Sachsen-Anhalt-Wahl für anfechtbar und taz: Illegale Wahlkampffinanzierung geben Schönbergers Aussage wörtlich wieder, die Junge Freiheit zitiert zusätzlich Michl und Wieland.

Was feststeht. Das Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt untersagt es Fraktionen, ihre staatlichen Mittel "für Zwecke der Parteien" zu verwenden. Das zitieren sowohl die ARD-Sendung Kontraste als auch die taz (§ 2). Öffentlichkeitsarbeit auf Fraktionskosten ist erlaubt, im Mittelpunkt muss nach Kontraste aber die sachliche Information über die Fraktionsarbeit stehen. Ulrich Siegmund bestätigte Kontraste im April, dass die Fraktion für ihre Bürgerdialoge die Raummiete zahlt, und das seit zehn Jahren. Kontraste beobachtete auf den besuchten Veranstaltungen, dass Moderatoren Siegmund als Spitzenkandidaten und "hoffentlich unser neuer Ministerpräsident" ankündigten, zur Wahl aufriefen und das Regierungsprogramm vorgestellt wurde. Schönberger sah darin "ganz klar" unzulässige Partei- und Wahlwerbung. Die AfD-Landtagsfraktion antwortete Kontraste, sie setze ihre Mittel ordnungsgemäß ein, und verwies darauf, dass sie sich bei den Bürgerdialogen auch Fragen zum Regierungsprogramm stelle.

Was offen ist. Ob ein Verstoß vorliegt und ob er die Wahl ungültig machen würde, ist eine Rechtsfrage, die bisher kein Gericht und kein Landtagsausschuss entschieden hat. Schönbergers Satz, der Wahlkampf sei "großteils" aus Fraktionsmitteln finanziert worden, ist eine Wertung. Belegt ist in den frei zugänglichen Berichten die Übernahme der Raummieten für die Bürgerdialoge, eine Gesamtrechnung des Wahlkampfs nennen sie nicht. Die Junge Freiheit, die dem Vorwurf ablehnend gegenübersteht, gibt ihn so wieder: Von Februar bis Juni habe die Fraktion mindestens 18 solcher Veranstaltungen ausgerichtet. Frühere Gerichte ließen solche Rügen daran scheitern, dass sich der Fehler nicht auf das Ergebnis ausgewirkt habe. Angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge "könnte man dies" in Sachsen-Anhalt laut Schönberger "anders sehen", berichtet n-tv. Als Vergleichsfall nennt die Junge Freiheit die FDP-Kinokampagne "Freiheit bewegt" von 2012, bei der der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen eine Wahlprüfungsbeschwerde zurückwies, aber einen möglichen Rechtsverstoß erkannte.

Die Hürde Mandatsrelevanz. Möllers hält laut n-tv zwar einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb für möglich, sieht aber "kein handhabbares Kriterium für Mandatsrelevanz". Eine Neuansetzung der Wahl sei zudem ein so massiver Eingriff, dass er kaum angewendet würde. Die taz nennt als Maßstab eine "konkrete und nicht ganz fernliegende" Möglichkeit, dass der Fehler die Sitzverteilung beeinflusst hat, und als Gegengewicht das Bestandsinteresse des gewählten Parlaments. Wie die Abwägung ausgeht, könne heute niemand sagen.

Wie es weitergeht. Nach der FAQ der Landeswahlleiterin kann jede wahlberechtigte Person schriftlich beim Landtag Einspruch einlegen, spätestens einen Monat nach Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses im Ministerialblatt. Der Landtag entscheidet nach Vorbereitung durch den Wahlprüfungsausschuss, gegen seine Entscheidung ist die Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht möglich. Die Bekanntmachung stand laut taz am 1. Oktober noch aus, die Landeswahlleitung kündigte sie laut n-tv "in Kürze" an. Die taz rechnet für ein Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichts mit ein bis zwei Jahren.

Nicht nur die AfD. Kontraste wies im April darauf hin, dass auch ein Wahlaufruf von Heidi Reichinnek bei einer Veranstaltung der Linksfraktion nach Ansicht zweier Juristinnen bei strenger Auslegung problematisch sein könne. Ob er die Grenze überschreite, müssten die Landesbehörden prüfen. Der Landesrechnungshof prüft Fraktionsfinanzen erst nach Ende der Wahlperiode.

Fazit

Der Kern des Berichts ist belegt: Mehrere ausgewiesene Staatsrechtler halten die Verwendung von Fraktionsmitteln für die Bürgerdialoge der AfD Sachsen-Anhalt für rechtswidrig und die Wahl damit für anfechtbar, und Siegmund bestätigt die Kostenübernahme für die Räume. Dass die Wahl tatsächlich wiederholt werden muss, ist damit nicht gesagt. Dafür müsste ein Fehler festgestellt werden, der sich auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben könnte, und gerade das gilt als schwer nachzuweisen.