Link Beschreibung
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am 7. Mai 2026 (Az. VG 2 K 410/25), dass die Bundestagsverwaltung der AfD eine einbehaltene Sachspende von rund 2,35 Millionen Euro nicht zurückzahlen muss. Die AfD hatte angegeben, über 6.000 Wahlkampfplakate im Bundestagswahlkampf 2025 seien vom Österreicher Gerhard Dingler als Sachspende finanziert worden. Das Gericht sieht Anhaltspunkte, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle der eigentliche Geldgeber ist: Er überwies Ende Dezember 2024 rund 2,6 Millionen Euro als "Schenkung" an Dingler. Laut t-online enthielt der Schenkungsvertrag keinerlei Angaben zum Verwendungszweck. Die österreichische Geldwäschemeldestelle hatte den deutschen Verfassungsschutz auf die Transaktion hingewiesen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft eine der größten Parteispendenaffären der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es ist nicht das erste Mal, dass der Name Henning Conle in Verbindung mit verdeckten Zahlungen an die Die "Alternative für Deutschland" auftaucht.
Der Immobilienunternehmer Conle (Jahrgang 1944, Duisburg) besitzt die deutsche und die Schweizer Staatsbürgerschaft und lebt in Zürich und London. Sein auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätztes Vermögen stammt aus einem großen Zürcher Immobilienportfolio. Laut Lobbypedia konnten ihm seit 2016 mehrfach illegal verdeckte Parteispenden an die AfD nachgewiesen werden.
Die Vorgeschichte ist lang: Bereits 2015 suchte Conle den Kontakt zur damaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry. CORRECTIV berichtete 2021, dass Petry Conle mehrfach traf, unter anderem im Dezember 2015 in seiner Villa in Küsnacht bei Zürich, gemeinsam mit dem damaligen Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen. Conle signalisierte demnach Bereitschaft zur anonymen Finanzierung, wollte aber nicht persönlich in Erscheinung treten.
In den Jahren danach flossen über die Schweizer Werbeagentur Goal AG und vorgeschobene Strohleute Wahlkampfhilfen an mehrere AfD-Funktionäre. Besondere Bedeutung erlangten die Ermittlungen zur Weidel-Spende von 2017: Rund 132.000 Euro flossen gestückelt über Schweizer Pharmakonten an den Wahlkreisverband Bodensee. Der Rechtsanwalt des Überweisenden räumte ein, die genannten Spender seien Strohmänner gewesen. Die Ermittlungen gegen Alice Weidel wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, die AfD musste laut ZDF rund 396.000 Euro als Strafzahlung an die Bundestagsverwaltung leisten.
Im aktuellen Fall überwies Conle dem österreichischen Ex-FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler am 24. Dezember 2024 rund 2,6 Millionen Euro per Schenkungsvertrag ohne erkennbaren Grund. Drei Wochen später meldete Dinglers Anwalt der AfD eine Sachspende in Form von 6.395 Großflächenplakaten im Wert von rund 2,35 Millionen Euro. Die österreichische Geldwäschemeldestelle leitete daraufhin eine Information an den deutschen Verfassungsschutz weiter, der die Bundestagsverwaltung informierte.
Das Gericht wies die AfD-Klage im Wesentlichen ab. Die entscheidende Rechtsfrage war nicht, ob die AfD von der Strohmann-Konstruktion wusste, sondern ob die Herkunft der Spende zum Zeitpunkt der Annahme unklar war. Laut Pressemitteilung des VG Berlin stellte das Gericht "gewichtige objektive Anhaltspunkte" für einen anderen wahren Spender fest, insbesondere die zeitliche Abfolge und der Schenkungsvertrag "ohne erkennbare Schenkungsmotivation". Das Parteiengesetz verbietet Spenden, deren Spender nicht feststellbar ist. Einen Bescheid der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, mit dem sie die AfD im August 2025 zur Zahlung an den Bundestag verpflichtete, hob das Gericht allerdings auf: Klöckner habe zu einem solchen Bescheid keine Befugnis gehabt.
AfD-Schatzmeister Carsten Hütter verteidigte die Partei: Man habe sich bei der FPÖ und in Dinglers Wohnort erkundigt. "Wir haben da relativ viel Recherche betrieben", sagte er laut LTO. Die AfD erwägt eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
LobbyControl-Experte Aurel Eschmann wies in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2026 auf ein strukturelles Problem hin: Die Bundestagsverwaltung habe keine eigenen Ermittlungsbefugnisse und sei auf Informationen ausländischer Behörden angewiesen, um solche Konstruktionen aufzudecken. Das eigentliche Skandalon sei weniger die Strohmann-Konstruktion als die Tatsache, dass Millionenspenden in Deutschland überhaupt legal seien. LobbyControl fordert eine Spendenobergrenze von 50.000 Euro pro Person und Jahr.
Fazit
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seinem Urteil klargestellt: Wer nicht sicher weiß, wer tatsächlich hinter einer Parteispende steckt, darf sie nicht annehmen. Das klingt banal, ist aber ein wichtiger Schritt. Die AfD hatte versucht, das Geld mit dem Argument zurückzubekommen, sie habe nach bestem Wissen gehandelt. Das reichte dem Gericht nicht.
Der Fall ist zugleich symptomatisch für die Grenzen des deutschen Parteienrechts: Erst eine österreichische Behörde musste die entscheidende Information liefern. Und selbst wenn das Urteil rechtskräftig wird, hat die Plakatkampagne ihre Wirkung längst entfaltet. Henning Conle, der angebliche Hintermann, wurde in diesem Verfahren rechtlich nicht belangt. Die AfD zahlt den Preis, nicht der mutmaßliche Financier.
Die Forderung nach einer Spendenobergrenze ist seit Jahren überfällig. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Ländern ohne harte Begrenzung.
