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Stand: 10.07.2026

EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch

Komplex

Link Beschreibung

netzpolitik.org-Bericht (09.07.2026) über die Abstimmung im EU-Parlament, mit der die im April 2026 ausgelaufene Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie (Verordnung 2021/1232, "Chatkontrolle 1.0") wieder in Kraft gesetzt wurde. Sie erlaubt Anbietern wie Meta/WhatsApp, Microsoft und Google, private Chats freiwillig nach Material sexueller Kindesmissbrauchsdarstellungen (CSAM) zu scannen. 314 Abgeordnete stimmten gegen den Rats-Vorschlag; für eine formale Ablehnung wären in der zweiten Lesung 360 Nein-Stimmen (absolute Mehrheit) nötig gewesen, die Verordnung gilt damit als angenommen, obwohl eine relative Mehrheit dagegen votierte. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) hatte die zweimal gescheiterte Regelung Ende Juni zurück auf die Tagesordnung geholt, das Verfahren galt als Dringlichkeitsverfahren. Ein Grünen-Änderungsantrag zum Ausschluss verschlüsselter Kommunikation wurde angenommen. Erik Marquardt (Grüne): "Das ist ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz". netzpolitik ordnet den Vorgang als "miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten" ein.

Faktenfackel Bewertung

Was ist "die Chatkontrolle"? Zwei verschiedene Vorhaben mit demselben Namen

Der Begriff "Chatkontrolle" wird in der öffentlichen Debatte für zwei unterschiedliche EU-Vorhaben verwendet, die oft vermischt werden:

Chatkontrolle 1.0 (Verordnung 2021/1232): Eine seit 2021 mehrfach befristet verlängerte Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie. Sie erlaubt Anbietern wie Meta, Microsoft und Google, private Chats, E-Mails und Cloud-Inhalte ihrer Nutzer:innen freiwillig nach bekanntem oder unbekanntem Material sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. "Freiwillig" bedeutet: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Scannen, die Anbieter dürfen es nur ohne Verstoß gegen den Datenschutz tun.

Chatkontrolle 2.0 (Verordnung 2022/0155 COD): Ein separates, seit Jahren verhandeltes Gesetzesvorhaben für eine dauerhafte, verpflichtende Regelung. Ursprünglich sah der Kommissionsvorschlag vor, Anbieter zum Scannen aller Inhalte zu zwingen, auch solcher, die noch verschlüsselt werden sollen (Client-Side-Scanning). Diese Verhandlungen laufen weiter und sind von der Abstimmung am 9. Juli 2026 nicht betroffen.

Die am 9. Juli 2026 beschlossene Regelung betrifft ausschließlich Chatkontrolle 1.0, die freiwillige Variante.

Was wurde am 9. Juli konkret beschlossen?

Die im April 2026 ausgelaufene Ausnahmeregelung wurde in einer zweiten Lesung im EU-Parlament in geänderter Form wieder in Kraft gesetzt, bis April 2028. Laut der offiziellen Pressemitteilung des EU-Parlaments gab es an diesem Tag zwei Abstimmungen: In der ersten stimmten 314 Abgeordnete für die Ablehnung des ursprünglichen Ratsstandpunkts, 276 dagegen, 17 enthielten sich. Weil in der zweiten Lesung eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen wäre, scheiterte die Ablehnung trotz relativer Mehrheit. Ein von der Grünen-Fraktion eingebrachter Änderungsantrag, der Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich vom Geltungsbereich ausnimmt, wurde angenommen. Über diesen geänderten, um die Verschlüsselungs-Ausnahme ergänzten Standpunkt stimmte das Parlament danach ein zweites Mal ab: 276 Abgeordnete stimmten für dessen Ablehnung, 286 dagegen, 30 enthielten sich, auch hier ohne die nötige absolute Mehrheit von 360.

Diese zweite Abstimmung ist die Quelle der Zahlen 276:286:30, die unter anderem ZDFheute und heise online berichten. Die erste Abstimmung mit 314:276:17 ist die Zahl, auf die sich netzpolitik.org und die Berliner Zeitung beziehen. Beide Abstimmungen sind Teil desselben Verfahrens: Erst wurde über den unveränderten Ratsvorschlag abgestimmt, dann, nach Annahme des Grünen-Änderungsantrags, über den geänderten Text.

Der nun beschlossene Text geht als Standpunkt des Parlaments zurück an den Rat der EU-Staaten, der binnen drei Monaten zustimmen oder einen Vermittlungsausschuss einberufen muss.

Der Verfahrenstrick: warum eine Mehrheit gegen den Vorschlag nichts half

Der eigentliche Streitpunkt ist nicht nur der Inhalt der Regelung, sondern das Verfahren. Ende März 2026 hatte das Parlament die Verlängerung der Ausnahmeregelung bereits einmal abgelehnt, wodurch sie am 3. April 2026 auslief. Der Rat der EU-Staaten schickte den praktisch unveränderten Vorschlag daraufhin zur zweiten Lesung zurück ans Parlament. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola setzte das Thema Ende Juni erneut auf die Tagesordnung und beantragte gemeinsam mit der EVP-Fraktion ein Dringlichkeitsverfahren, um noch vor der Sommerpause abzustimmen. Dieses Verfahren ist parlamentarisch unüblich in dieser Verfahrensphase und war laut Berliner Zeitung auch bei der zuständigen Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) umstritten, die von einem "unlauteren Manöver" sprach.

Entscheidend ist die Mehrheitsregel der zweiten Lesung: Um den Standpunkt des Rates abzulehnen oder zu ändern, braucht es laut EU-Parlament nicht die Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Abgeordneten (einfache Mehrheit), sondern die absolute Mehrheit aller Parlamentsmitglieder, derzeit 360 Stimmen. Das gilt unabhängig davon, wie viele Abgeordnete tatsächlich im Saal sind oder abstimmen. Weil an einem Donnerstag kurz vor der Sommerpause traditionell weniger Abgeordnete anwesend sind als sonst, ist die absolute Mehrheit an solchen Tagen besonders schwer zu erreichen. Mit 314 beziehungsweise 276 Ja-Stimmen gegen die Ratsvorschläge blieb das Parlament beide Male unter dieser Schwelle, obwohl in der ersten Abstimmung deutlich mehr Abgeordnete für als gegen die Ablehnung stimmten (314 zu 276). Diese Mehrheitsregel ist keine Erfindung der Befürworter der Chatkontrolle, sondern gilt für jede zweite Lesung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU gleichermaßen, wie die Verfahrensübersicht des EU-Parlaments zeigt. Der eigentliche "Trick" liegt also nicht in der Abstimmungsregel selbst, sondern darin, dass die EVP-Fraktion um Roberta Metsola und den Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber (CSU) das bereits zweimal abgelehnte Vorhaben gezielt zu einem Zeitpunkt mit geringerer Abgeordneten-Präsenz erneut zur Abstimmung brachte und dafür ein Dringlichkeitsverfahren nutzte, dessen Voraussetzungen (unvorhergesehene Dringlichkeit) mehrere Abgeordnete wie der fraktionslose Martin Sonneborn im Plenum bestritten.

Was bedeutet das für Nutzer von WhatsApp, Signal, Google und Co.?

Für Menschen, die Messenger und Online-Dienste nutzen, ändert sich durch die Abstimmung Folgendes:

  • Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten (etwa in Signal, Threema oder WhatsApp-Chats zwischen Nutzer:innen) bleiben von der Regelung ausdrücklich ausgenommen. Das ist eine direkte Folge des Grünen-Änderungsantrags, der in der ersten Abstimmung angenommen wurde. Anbieter dürfen den verschlüsselten Inhalt dieser Nachrichten weiterhin nicht einsehen oder scannen.
  • Unverschlüsselte Inhalte wie Cloud-Speicher (etwa Google Fotos, Microsoft OneDrive), unverschlüsselte Chats oder E-Mails dürfen die Anbieter weiterhin freiwillig auf bekanntes und unbekanntes Missbrauchsmaterial scannen und Treffer an Behörden melden. Das ist keine neue Befugnis, sondern die Fortsetzung der seit 2021 geltenden und im April 2026 ausgelaufenen Praxis.
  • Es gibt weiterhin keine Pflicht für die Anbieter zu scannen, nur eine datenschutzrechtliche Erlaubnis dazu. Die EVP-Fraktion erklärte laut Berliner Zeitung, acht von zehn Ermittlungen zu Kindesmissbrauchsmaterial seien durch Hinweise von Plattformen ausgelöst worden. Die Bundesregierung wiederum habe nach demselben Bericht seit dem Auslaufen der Regelung im April keinen außergewöhnlichen Rückgang solcher Meldungen festgestellt, ein eindeutiger Beleg für eine akute Schutzlücke in der Zwischenzeit liegt damit nicht vor.
  • Der Streit um eine verpflichtende Kontrolle auch verschlüsselter Inhalte (Chatkontrolle 2.0) ist damit nicht entschieden. Die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission laufen laut netzpolitik.org parallel weiter, das EU-Parlament lehnt darin bislang eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation ab.

Framing-Fund: Wenn Berichte "Chatkontrolle 1.0" und "2.0" vermischen

Ein Vergleich mehrerer Berichte zeigt, dass die Unterscheidung zwischen der befristeten, freiwilligen Regelung (1.0) und der noch verhandelten, dauerhaften Regelung (2.0) in Teilen der Berichterstattung verschwimmt.

Golem betitelt seinen Bericht mit "Die anlasslose Chatkontrolle ist wieder da". Der Begriff "anlasslos" trifft inhaltlich zu: Die Scans erfolgen ohne individuellen Verdacht gegen einzelne Nutzer:innen. Die Formulierung "ist wieder da" kann jedoch den Eindruck erwecken, es handle sich um eine neue, verschärfte Maßnahme, während tatsächlich lediglich eine bereits von 2021 bis April 2026 geltende Praxis fortgesetzt wird.

Deutlicher wird die Vermischung im Bericht von Junge Freiheit: Der Artikel ordnet der Abstimmung vom 9. Juli neben dem CSAM-Scanning auch eine "verpflichtende Altersverifikation" für Plattformen und App-Stores sowie eine "Pflicht zur Vorabprüfung von Inhalten" (Upload-Filter) zu. Diese Elemente kommen weder in der Pressemitteilung des EU-Parlaments zur Abstimmung noch in der Berichterstattung von netzpolitik.org, ZDFheute, heise online oder der Berliner Zeitung vor. Sie beschreiben eher Bausteine, über die im Rahmen der separaten, dauerhaften Regelung (Chatkontrolle 2.0) und angrenzender EU-Digitalgesetze verhandelt wird, nicht den am 9. Juli verabschiedeten Text.

Apollo News kommentiert den Vorgang in einem Meinungsbeitrag scharf, bleibt inhaltlich aber näher an der 1.0-Regelung ("anlasslos die Chats von Millionen Europäern durchsucht"), ohne die verpflichtende Verschlüsselungs-Kontrolle der Chatkontrolle 2.0 zu behaupten.

Die Vermischung wirkt in beide politische Richtungen. Sie kommt in rechten und rechtskonservativen Portalen ebenso vor wie in Teilen der Kritik von netzaktivistischer Seite, wo "die Chatkontrolle" pauschal als eine zusammenhängende Bedrohung beschrieben wird, obwohl es sich um zwei rechtlich getrennte Verfahren mit unterschiedlichem Stand handelt. Für die Einordnung der Abstimmung vom 9. Juli 2026 ist die Unterscheidung wichtig: Beschlossen wurde eine befristete, freiwillige und nicht verschlüsselungsbrechende Verlängerung, nicht die dauerhafte, verpflichtende Chatkontrolle 2.0.

Kritik von allen politischen Seiten

Die Kritik am Verfahren kam nicht nur von netzpolitischen Organisationen, sondern quer durch das politische Spektrum. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft sprach laut netzpolitik.org von einem "miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten". Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club bewertete die Entscheidung laut netzpolitik.org als "herben Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung". Aus dem EU-Parlament selbst äußerten sich unter anderem Erik Marquardt (Grüne, "ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz"), Fabio De Masi (BSW) gegenüber der Berliner Zeitung: EU-Parlament verabschiedet Chatkontrolle ("Es wird abgestimmt, bis das Ergebnis passt"), sowie der fraktionslose Martin Sonneborn, der von Jubel in der EVP-Fraktion berichtete. Auch die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan kritisierte laut Junge Freiheit das Verfahren als "demokratischen Skandal", allerdings aus anderer Motivation als die Bürgerrechtsorganisationen. Die europäische Digital-NGO EDRi äußerte sich differenzierter: Simeon de Brouwer sagte netzpolitik.org zufolge, trotz der formalen Verlängerung sende das knappe Abstimmungsergebnis "ein deutliches Signal gegen Massenüberwachung" an die Verhandlungsführer:innen der Chatkontrolle 2.0.

Fazit

Am 9. Juli 2026 hat das EU-Parlament über einen verfahrenstechnischen Umweg die Fortsetzung der freiwilligen CSAM-Scans (Chatkontrolle 1.0) bis April 2028 ermöglicht, obwohl in zwei aufeinanderfolgenden Abstimmungen jeweils mehr Abgeordnete für als gegen eine Ablehnung stimmten. Möglich wurde das durch die für die zweite Lesung geltende, grundsätzlich reguläre Mehrheitsregel (absolute statt einfache Mehrheit) in Kombination mit einem ungewöhnlich kurzfristig angesetzten Dringlichkeitsverfahren kurz vor der Sommerpause. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation bleibt durch einen angenommenen Grünen-Änderungsantrag ausdrücklich geschützt, unverschlüsselte Inhalte dürfen Anbieter weiterhin freiwillig scannen. Die netzpolitik.org-Einordnung als "Verfahrenstrick" ist durch die dokumentierten Abläufe gedeckt: Ein bereits zweimal abgelehnter Vorschlag wurde über ein selten genutztes Eilverfahren zu einem Zeitpunkt geringerer Abgeordneten-Präsenz erneut vorgelegt und damit trotz mehrheitlicher Ablehnung im Saal formal angenommen. Die weiterreichende, verpflichtende Chatkontrolle 2.0 mit möglichem Client-Side-Scanning ist von dieser Abstimmung nicht betroffen und wird weiterhin separat verhandelt. Berichte, die "die Chatkontrolle" ohne diese Differenzierung als einheitliches, bereits verschlüsselungsbrechendes Vorhaben darstellen, zeichnen ein ungenaues Bild der Rechtslage.