Link Beschreibung
NIUS veröffentlicht am 3. November 2026 die Vornamen von 71 Personen, die auf der Bremer Intensivtäterliste von Polizei und Staatsanwaltschaft stehen sollen, und folgert daraus, ein Großteil habe keinen deutschen Vornamen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Laut NIUS stammt die Liste von Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen und wurde am 29. Oktober erstellt. NIUS gibt an, die Liste liege dem Portal vor, und nennt nur Vornamen. Der Text nennt weder Staatsangehörigkeiten noch Geburtsorte. Die Herkunft leitet er allein aus den Vornamen ab. Ob die Liste echt ist und die Namen stimmen, lässt sich von außen nicht prüfen; eine Stellungnahme von Polizei oder Innenressort zur Veröffentlichung ist bislang nicht bekannt.
Ein Vorname sagt wenig darüber, welchen Pass jemand hat, wo er geboren wurde oder wie lange er in Deutschland lebt. Viele Menschen mit ausländisch klingenden Vornamen sind Deutsche, und die Staatsangehörigkeit ist etwas anderes als die Familiengeschichte. Die Zählung nach Vornamen taugt deshalb nicht als Aussage über Ausländer oder Zuwanderer.
Belastbarer sind die Zahlen des Senats. In seiner Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland vom Mai 2024 nennt er für das Jahr 2023 insgesamt 83 Intensivtäter in der Stadt Bremen, davon 31 mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die übrigen 52 verteilen sich auf 17 weitere Staatsangehörigkeiten, am häufigsten algerisch (8), türkisch, syrisch und marokkanisch (je 6). Wer neben der deutschen noch eine zweite Staatsangehörigkeit hat, führt die Senatsantwort bei der Aufstellung der Straftaten als Deutschen. Für die aktuelle Liste von 2026 liegt keine solche Aufschlüsselung vor.
Dass ein erheblicher Teil der Bremer Intensivtäter keinen deutschen Pass hat, ist also nach den amtlichen Zahlen von 2023 richtig. Der Befund trägt aber nur für die Staatsangehörigkeit, nicht für Vornamen, und er sagt nichts über Ursachen. Wichtig ist auch, wie jemand auf die Liste kommt. Nach der Senatsantwort werden Personen berücksichtigt, denen fünf oder mehr Gewalt-, Rohheits- oder Eigentumsdelikte in den vergangenen zwölf Monaten vorgeworfen werden. Dazu kommen die aufzuwendende kriminelle Energie, eine individuelle Risikoeinschätzung und die Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Entscheidend ist also der Tatvorwurf, nicht eine rechtskräftige Verurteilung. NIUS spricht dennoch von "Tätern", obwohl der Text bei den Kriterien selbst von Tatverdacht schreibt und einräumt, dass nicht für alle registrierten Taten rechtskräftige Urteile vorliegen.
Fragwürdig ist auch die Veröffentlichung an sich. Die Liste ist ein internes Arbeitsinstrument von Polizei und Staatsanwaltschaft, und die Senatsantwort verweist darauf, dass Daten früherer Listen nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht werden. Dass eine solche Liste an ein Medium gelangt, ist eine Frage des Datenschutzes.
Fazit
Ob der Satz als Zählung stimmt, lässt sich nicht prüfen, denn die Liste selbst liegt nur NIUS vor. Die Behauptung ist teils zutreffend, teils irreführend: Dass viele Bremer Intensivtäter keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, stützt die Senatsantwort für 2023 (52 von 83). Vornamen sind dafür aber kein tragfähiger Maßstab, und die Einstufung beruht auf Tatvorwürfen, nicht auf Verurteilungen.
