Link Beschreibung
Ein QUER-Reel (Bayerischer Rundfunk) von Stephanie Probst mit Ausschnitten aus einem Welt-TV-Interview mit Alice Weidel, in dem diese den Verfassungsschutz angreift. Weidel bezeichnet dessen Mitarbeiter als "schmierige Stasi-Spitzel" und behauptet, die AfD sei eine demokratische Partei, die zu Unrecht beobachtet werde.
"Dieser Verfassungsschutz,, diese schmierigen Stasi-Spitzel."
"In keinem demokratischen Land der Welt gibt es eine ähnliche Inlandsmeinungspitzel über Wachungsbehörde wie im Deutschland dem Verfassungsschutz."
Das QUER-Reel stellt dem gegenüber, dass die AfD selbst Methoden der Einschüchterung und Denunzierung einsetzt: Meldeportale gegen Lehrkräfte, die sich kritisch über die AfD äußern, wurden in mehreren Bundesländern von der Partei gefordert oder eingerichtet. Weidel greift zudem den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stefan Kramer persönlich an, nachdem dieser die neue AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" zur Beobachtung empfohlen hatte.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Weidels Stasi-Vergleich ist sachlich falsch und rhetorisch gezielt irreführend.
Der Verfassungsschutz ist eine rechtsstaatliche Behörde mit gesetzlichem Auftrag: Er dokumentiert extremistische Bestrebungen aller politischen Richtungen, unterliegt parlamentarischer Kontrolle und ist an Recht und Gesetz gebunden. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz antwortete auf Weidels Attacke, sein Amt folge "dem klaren Pfad des Rechtsstaats und der demokratischen Kontrolle" und sei "ein klares Gegenmodell zu Nachrichtendiensten totalitärer Systeme, also auch der Stasi." Vergleichbare Verfassungsschutzbehörden existieren in vielen demokratischen Ländern: MI5 in Großbritannien, DSN in Österreich, AIVD in den Niederlanden.
Weidels Behauptung, die AfD sei eine gewöhnliche demokratische Partei, die ohne Grund beobachtet wird, widerspricht der gerichtlich bestätigten Faktenlage. Das OVG NRW erklärte im Mai 2024 die Einstufung der AfD als "Verdachtsfall Rechtsextremismus" für rechtmäßig; das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der AfD dagegen am 20. Mai 2025 endgültig zurück (Pressemitteilung BfV). Das Bundesamt stufte die AfD in der Folge als "gesichert rechtsextremistisch" ein. In vier Bundesländern gelten die AfD-Landesverbände bereits als gesichert rechtsextremistisch.
Der Verfassungsschutzbericht beobachtet im Übrigen nicht nur die AfD: Linksextreme Netzwerke, die "Hammerbande", islamistische Gruppen und die Klimaprotestbewegung "Letzte Generation" sind ebenfalls verzeichnet. Weidels Darstellung, der VS schieße sich auf die AfD ein, ist daher falsch.
Die Doppelmoral ist offensichtlich: Weidel nennt den Verfassungsschutz "Stasi-Spitzel", während ihre eigene Partei in mehreren Bundesländern Meldeportale für Lehrkräfte betreibt, die sich kritisch über die AfD äußern. Das ist Denunzierung durch die Partei, die gleichzeitig Denunzierung vorwirft. Dazu kommt, dass die AfD sehr viele ehemalige Stasi Mitarbeiter in der AfD unter gekommen sind. (1. Correctiv über Stasi und AfD, 2. Bundestag, AfD lehnt Stasi Akten Überführung ins Bundesarchiv ab, 3. AfD Abgeordneter ist Stasi Spitzel Klaus)
Fazit
Weidels Aussagen sind in mehreren Punkten falsch: Der Verfassungsschutz ist kein Stasi-Äquivalent, er ist nicht einzigartig im demokratischen Vergleich, und die Beobachtung der AfD ist gerichtlich bestätigt rechtmäßig. Die Stasi-Rhetorik dient der Delegitimierung einer unabhängigen Kontrollinstanz, die ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt.
