Zur Quelle "t-online" springen
Stand: 17.07.2026

NSU-Unterstützerin Susann E. in Dresden zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Link Beschreibung

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die NSU-Unterstützerin Susann E. am 17. Juli 2026 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung. E. hatte Beate Zschäpe im Untergrund mehrfach ihre Identität geliehen, ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche überlassen und bei der Anmietung des Wohnmobils geholfen, das der NSU beim letzten Raubüberfall nutzte. Das Gericht blieb deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft (vier Jahre) zurück; die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Kerndaten des t-online-Berichts sind durch die Gerichtsberichterstattung des Fachportals Legal Tribune Online bestätigt: Das OLG Dresden verhängte am 17. Juli 2026 (Az. 5 St 3/25) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB in drei Fällen sowie Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen. Der Generalbundesanwalt hatte vier Jahre Haft gefordert, was eine Bewährungsaussetzung ausgeschlossen hätte; die Verteidigung plädierte auf Freispruch, die Angeklagte selbst schwieg im Prozess.

Bei der 45-jährigen Angeklagten handelt es sich um Susann Eminger, Ehefrau von André Eminger, der 2018 wegen Unterstützung des NSU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der jetzige Prozess hat eine längere Vorgeschichte: 2024 hatte das OLG Dresden die Eröffnung eines Hauptverfahrens zunächst nur wegen des Beihilfevorwurfs zugelassen, was das Landgericht zuständig gemacht hätte. Der Generalbundesanwalt legte dagegen erfolgreich Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein, der einen hinreichenden Tatverdacht auch hinsichtlich der Unterstützung der terroristischen Vereinigung sah. Das OLG bejahte in seinem Urteil nun den dafür nötigen bedingten Vorsatz, gestützt unter anderem auf die enge Freundschaft der Angeklagten zu Beate Zschäpe. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die fehlenden Vorstrafen der Angeklagten sowie die insgesamt fünfzehnjährige Verfahrensdauer seit dem Auffliegen des NSU 2011.

Fazit

Der Bericht gibt das Urteil des OLG Dresden korrekt wieder; Strafmaß, Anklagepunkte und die noch fehlende Rechtskraft decken sich mit der Berichterstattung des Fachportals Legal Tribune Online. Eine isolierte Falschbehauptung liegt nicht vor, weshalb dieser Quellenlink ohne separate Faktencheck-Bewertung bleibt.