Link Beschreibung
Bericht der taz – die tageszeitung über ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 28. Mai 2026. Ein 56-jähriger Rechtsextremist wurde zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er einen 81-jährigen Rentner mit einem Messer niedergestochen hatte. Anlass des Angriffs: Der Rentner hatte den Mann darauf angesprochen, dass er Sticker der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" verklebte.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Am 2. September 2025 beklebte der mehrfach vorbestrafte Ulrich C. (56) in Magdeburg öffentliche Flächen mit Aufklebern der Kleinpartei "Der III. Weg". Der 81-jährige Wolfgang P. stellte ihn wegen der Schmierereien zur Rede. C. reagierte mit Pfefferspray und stach dem Rentner anschließend ein Messer rund 15 Zentimeter tief in den Oberkörper, wobei er die Lunge durchbohrte. P. überlebte nur, weil ein Passant und Rettungskräfte sofort eingriffen. Der Rentner lag im künstlichen Koma, ein Lungenflügel musste entfernt werden, er ist seither auf Schmerzmittel und einen Rollator angewiesen. (taz: Magdeburger Rechtsextremist stach zu (28. Mai 2026))
Das Landgericht Magdeburg verurteilte C. am 28. Mai 2026 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren und drei Monaten Haft. Als Beweise dienten unter anderem DNA-Spuren von C. an einem Sticker am Tatort sowie kistenweise passende "III. Weg"-Aufkleber in seiner Wohnung. Die Verurteilung bestätigt auch die Volksstimme, die C. als bereits verurteilten Mörder bezeichnet.
Der Tat ging eine lange rechtsextreme Biografie voraus: C. war seit seiner Jugend in der Szene aktiv, unter anderem in Verbindung mit der NPD. Bereits 2009 hatte er einen Mitbewohner im Streit um 50 Euro mit einem Messer getötet und war dafür zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Zur Tatzeit stand er unter Führungsaufsicht. Die Partei "Der III. Weg" gilt als eine der radikalsten Gruppierungen im rechtsextremen Spektrum, propagiert den "politischen Kampf" und organisiert Kampfsporttraining; ihre Mitglieder sind wiederholt durch Gewalt aufgefallen. (taz: Rechte Gewalt (24. April 2026))
Fazit
Der Bericht gibt ein durch das Gerichtsurteil belegtes Geschehen wieder. Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags, die Tatumstände und die rechtsextreme Vorgeschichte des Täters sind durch die Gerichtsverhandlung und mehrere Medienberichte gedeckt. Der Fall zeigt, wie aus dem alltäglichen Verkleben von Propaganda-Stickern tödliche Gewalt werden kann, wenn Bürger Rechtsextreme zur Rede stellen.
