Link Beschreibung
Scharf zugespitzter Tichys-Einblick-Artikel von Sofia Taxidis zur schriftlichen Urteilsbegründung des LG Berlin II, mit dem Tenor, das Gericht habe die Correctiv-Erzählung zum Potsdamer Treffen "zerlegt" und Correctiv habe "als Quelle für echte Journalisten ausgedient". Der Text zitiert ausgiebig Anwalt Carsten Brennecke ("glatt gelogen", "vernichtende Urteilsbegründung") und verallgemeinert das Urteil zu einem Generalangriff auf Mainstream-Medien, die sich der Erzählung angeschlossen hätten. Rahmt das Urteil als rechten "Sieg" über die Correctiv-Recherche und blendet aus, dass nur zwei bis drei spezifische Formulierungen betroffen sind, Correctiv Berufung eingelegt hat und das LG Hamburg die Recherche in parallelen Verfahren gestützt hat.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das LG Berlin II untersagte CORRECTIV am 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25) drei Aussagen aus der Potsdamer-Treffen-Recherche, darunter die Passage über einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" sowie die Behauptung, Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Doppelstaatern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Gericht wertete diese Formulierungen als unzulässige Tatsachenbehauptungen ohne hinreichende Tatsachengrundlage und rügte zudem die unvollständige Darstellung der Correctiv-Berichterstattung. Correctiv hat Berufung zum Kammergericht Berlin angekündigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Tichys-Einblick-Artikel stellt dieses Urteil als pauschale Bestätigung dar, die gesamte Correctiv-Recherche zum Potsdamer Treffen sei "gelogen" und habe "keinen Bestand". Das ist irreführend aus mehreren Gründen:
Nur spezifische Formulierungen, nicht die Recherche insgesamt. Das Urteil untersagte zwei bis drei konkrete Aussagen aus dem langen Originaltext. Der Kern der Correctiv-Recherche, dass beim Potsdamer Treffen über Remigration in großem Maßstab diskutiert wurde und Martin Sellner sein Konzept vorstellte, ist gerichtlich nicht widerlegt. Correctiv selbst formulierte in seiner Stellungnahme, der Bericht "schildert ein Treffen, das stattgefunden hat. Das ist unstreitig." (Correctiv: Wiederholte Klagen, gleiche Strategie, März 2026)
Widersprüchliche Rechtslage. Das LG Hamburg hatte im Dezember 2025 in parallelen Verfahren (Az. 324 O 6/25, 324 O 7/25) die Klagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen Correctiv vollständig abgewiesen und die Formulierung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" ausdrücklich als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. (Beck-aktuell: LG Hamburg, Dezember 2025) Die Hamburger Pressekammer begründete dies damit, dass der Gesamttext mit wörtlichen Zitaten den tatsächlichen Ablauf des Treffens nachvollziehbar mache. Zwei Gerichte, zwei gegenteilige Urteile zur selben Formulierung: Die endgültige Klärung liegt beim Berufungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt die inhaltliche Einordnung. Der Bundesgerichtshof wertete Sellners Remigrations-Konzept für Staatsbürger im Kontext des COMPACT-Verfahrens als "menschenwürdewidrig" und als faktische Ausbürgerung - also genau das, was Correctiv inhaltlich beschrieb. Das Urteil des LG Berlin betrifft die sprachliche Verpackung, nicht die inhaltliche Substanz.
Einseitige Quellenwahl. Der Artikel stützt sich ausschließlich auf die Einschätzung von Klägeranwalt Carsten Brennecke, der als Partei des Verfahrens ein offensichtliches Interesse an der maximalen Interpretation des Urteils zu seinen Gunsten hat. Gegendarstellungen von Correctiv oder unabhängige juristische Einordnungen werden nicht berücksichtigt.
Der LTO-Kommentar zur Urteilsbegründung ordnet die Spannung zwischen den beiden Gerichten nüchtern ein: Das LG Hamburg sah die zusammenfassenden Epilog-Passagen als erkennbare Wertungen im Kontext des Gesamttexts, das LG Berlin als eigenständige Tatsachenbehauptungen. (LTO: So begründet das LG Berlin II die Correctiv-Niederlage) Welche Lesart rechtlich zutrifft, ist offen.
Fazit
Das Urteil des LG Berlin II ist ein reales juristisches Ereignis und kein reines Framing - konkrete Formulierungen in der Correctiv-Recherche wurden als unzulässig untersagt. Der Tichys-Einblick-Artikel nutzt dieses Urteil aber als rhetorischen Generalangriff und verschweigt systematisch die widersprüchliche Hamburger Entscheidung, die laufende Berufung sowie den Umstand, dass das Treffen selbst und seine politische Stoßrichtung gerichtlich nie bestritten wurden. Das Framing "Correctiv hat als Quelle ausgedient" ist eine politische Schlussfolgerung, die das Urteil nicht hergibt.
