Zur Quelle "watson" springen
Stand: 21.05.2026

watson über Kammergericht-Urteil: Potsdamer Geheimtreffen darf "Deportationskonferenz" genannt werden

Wahr

Link Beschreibung

Facebook-Post von watson.de zum Geheimtreffen in Potsdam (November 2023), das CORRECTIV im Januar 2024 öffentlich machte. Der Beitrag berichtet, dass der 10. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin II aufgehoben hat: Philipp Ruch, Gründer des Zentrums für politische Schönheit, darf das Treffen weiterhin als "Deportationskonferenz" bzw. "Potsdamer Deportationskonferenz" bezeichnen. Antragsteller der Verfügung war der Jurist Ulrich Vosgerau.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der watson-Beitrag gibt die Berichterstattung von CORRECTIV korrekt wieder. Das Kammergericht Berlin (10. Zivilsenat) hob mit Beschluss vom 8. Mai 2026 (Az. 10 U 1/26) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin II auf, die Philipp Ruch verboten hatte, das Potsdamer Treffen als "Deportationskonferenz" zu bezeichnen. Das Gericht wertete Ruchs X-Post vom 8. Oktober 2025 als zulässige Meinungsäußerung: Der Beitrag sei "keinesfalls aus der Luft gegriffen", sondern beruhe auf "hinreichender, zutreffender Tatsachengrundlage". Die Begriffe "Ausweisung" und "Remigration" teilten "im Kern das Element der erzwungenen" Ausreise.

Anlass des Verfahrens war ein CORRECTIV-Bericht vom 19. Mai 2026, der die Entscheidung des Gerichts dokumentiert. Vosgerau hatte in dem Verfahren mit zwei eidesstattlichen Versicherungen argumentiert, Martin Sellner und andere Teilnehmer hätten "zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant". Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Vosgerau trägt die Kosten beider Instanzen; das Verfahren ist abgeschlossen, weitere Rechtsmittel sind nicht zulässig.

Das Urteil reiht sich in eine Serie von Gerichtsverfahren ein, mit denen Ulrich Vosgerau und andere Teilnehmer des Treffens seit 2024 versuchen, die Berichterstattung zu beschränken. Diese Klagen sind bislang im Kern gescheitert.

Fazit

watsons Kernaussage, das Kammergericht habe die Verwendung des Begriffs "Deportationskonferenz" für erlaubt erklärt, ist korrekt und durch die primäre CORRECTIV-Berichterstattung sowie die Urteilsinformationen (Az. 10 U 1/26) belegt.