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Stand: 06.05.2026

Die Amokfahrt von Leipzig: Flüchtlinge stoppten den Todesfahrer

Falsch

Link Beschreibung

Am 4. Mai 2026 gegen 16:45 Uhr fuhr ein 33-jähriger Deutscher mit einem weißgrauen VW Taigo durch die Grimmaische Straße in Leipzigs Fußgängerzone - mit rund 70 bis 80 km/h. Das Fahrzeug kam an einem Poller nahe der Thomaskirche zum Stehen. Zwei Menschen starben: eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann. Sechs weitere wurden verletzt, insgesamt mussten rund 80 Personen betreut werden.

Den Tatverdächtigen hielten Geflüchtete auf: Ein Taxifahrer aus Algerien und ein Mann aus Libyen, zusammen mit weiteren Umstehenden, umstellten das Fahrzeug und verhinderten eine Flucht, bis die Polizei eintraf. Der Fahrer leistete keinen Widerstand und wurde noch im Auto festgenommen.

Bei dem Täter handelt es sich laut Leipziger Zeitung um Jeffrey K. (33), einen in Leipzig geborenen und aufgewachsenen deutschen Staatsangehörigen ohne jeden Bezug zu Afghanistan. Polizeipräsident René Demmler bestätigte: "Nach unseren Erkenntnissen ist dies ein deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren, und auch hier im Bereich wohnhaft." Jeffrey K. hatte sich vom 17. April bis 29. April 2026 freiwillig in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen. Ein politisches oder terroristisches Motiv schlossen die Ermittler aus; die Staatsanwaltschaft geht von einer Amoktat aus und ermittelt wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes.

Noch am Abend der Tat verbreitete der X-Account "FranceNews24" in einem Post die Falschbehauptung, beim Täter handele es sich um einen 31-jährigen Afghanen und ein terroristisches Motiv werde vorrangig verfolgt. Der Account imitiert mit blauem Haken den seriösen französischen Sender France 24, hat aber weder Website noch Impressum. CORRECTIV und dpa widerlegten die Behauptung bereits am 5. Mai 2026: Die Polizei hatte die deutsche Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen ab der zweiten Pressemitteilung explizit genannt. Zahlreiche Accounts auf X verbreiteten den Fake-Post dennoch weiter und nutzten ihn als "Beleg" für eine vorgebliche Vertuschung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Leipziger Zeitung berichtete als lokales Medium zeitnah und korrekt über die Amokfahrt. Zentral an dem Artikel ist die Dokumentation zweier Sachverhalte, die in der Online-Debatte verdreht wurden: die deutsche Staatsangehörigkeit des Täters und die Rolle von Geflüchteten bei seiner Festnahme.

Der X-Account "FranceNews24" verbreitete noch am Abend der Tat in einem Post auf X die Falschbehauptung, der Täter sei ein 31-jähriger Afghane und die Terrorismus-Spur werde "privilegiert" verfolgt ("Le conducteur, un homme d'origine afghane de 31 ans, a été interpellé. La piste terroriste est 'privilégiée'."). Der Account imitiert mit blauem Verifizierungshaken den seriösen französischen Sender France 24, hat aber weder Website noch Impressum und keinen redaktionellen Hintergrund. CORRECTIV und DPA-Faktencheck widerlegten die Behauptung am 5. Mai 2026. Die Polizei Leipzig hatte die deutsche Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen ab der zweiten Pressemitteilung explizit genannt. Zahlreiche Accounts auf X verbreiteten den Fake-Post dennoch weiter und nutzten ihn als vermeintlichen Beleg für eine Vertuschung.

Das Muster ist typisch für Desinformation nach Gewalttaten: Noch bevor offizielle Informationen vorliegen, werden Gerüchte über die Herkunft des Täters gestreut, die ein bestehendes Feindbild bedienen. Dass im konkreten Fall Geflüchtete den Täter an der Flucht hinderten, passt nicht in dieses Narrativ und wurde in den Falschmeldungen konsequent unterschlagen.

Jeffrey K. hatte sich vom 17. April bis 29. April 2026 freiwillig in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Amoktat aus und ermittelt wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes. Ein politisches oder terroristisches Motiv schlossen die Ermittler aus.

Fazit

Die Falschbehauptung ist widerlegt. Der Täter ist ein in Leipzig geborener Deutscher ohne Bezug zu Afghanistan. Die LZ-Berichterstattung ist korrekt, zeitnah und ordnet den Fall mit konkreten Quellen (Polizeipräsident, Staatsanwaltschaft) ein.