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Stand: 27.03.2026

Ist der US-Einsatz in Venezuela wirklich 'komplex'? Völkerrechtler ordnet ein

Link Beschreibung

SZ-Rechtsexperte Ronen Steinke widerspricht Friedrich Merz, der die Rechtslage zum US-Militäreinsatz in Venezuela als "komplex" bezeichnete. Als Völkerrechtler ordnet Steinke ein, wie die Situation juristisch tatsächlich zu bewerten ist.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Im Reel erklärt Ronen Steinke, Rechtsexperte der Süddeutschen Zeitung, die Völkerrechtslage zum US-Militäreinsatz in Venezuela, einem Angriff, bei dem US-Kräfte Ende 2025/Anfang 2026 Nicolás Maduro festnahmen. Friedrich Merz hatte die Rechtslage öffentlich als "komplex" bezeichnet; Steinke widersprach dem direkt: "Die ist gar nicht komplex." Er ordnet ein, dass es sich um eine illegale Festnahme eines amtierenden Staatschefs handle, die gegen das Gewaltverbot aus der UN-Charta verstoße (Art. 2 Nr. 4). Zwar sei Maduro ein diktatorischer Staatschef, der für Verbrechen gegen die Opposition verantwortlich sei, das ändere aber nichts an der Rechtslage, da niemand von außen das Recht habe, eine Regierung gewaltsam auszuwechseln. Als Warnung ergänzt Steinke: Wenn das zur Regel würde, könnte auch Putin dies als Begründung für gewaltsame Regierungswechsel nutzen.

Steinkes Einschätzung deckt sich mit der breiten Expertenmeinung: Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) stellte ebenfalls fest, der Einsatz verstoße gegen das Völkerrecht. Die UNO selbst bewertete den Militäreinsatz als Untergrabung des Völkerrechts, laut taz. Die Bundeszentrale für politische Bildung fasst den Hintergrund zusammen: Ein US-Haftbefehl gegen Maduro wegen Drogenhandels aus dem Jahr 2020 rechtfertigt einen Militäreinsatz nach Völkerrecht nicht. Correctiv analysierte die Rechtslage ebenfalls und kam zum selben Schluss.

Fazit

Steinkes Einschätzung, der US-Einsatz in Venezuela ist ein klarer Völkerrechtsbruch, keine "komplexe" Frage, entspricht dem Konsens der Völkerrechtslehre und wird von mehreren unabhängigen Institutionen geteilt. Merz' Zurückhaltung beim klaren Benennen des Sachverhalts ist politisch motiviert, juristisch aber nicht haltbar.