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Stand: 11.03.2026

Faeser: Es gab keinen Grund es liegen zu lassen (AfD Gutachten)

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Zitat: (Tippfehler korrigiert)

Laut der geschäftsführenden Innenministerin Nancy Faeser wurde das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD dem Ministerium am Montag zugeleitet. "Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass es daran keinerlei Änderungen durch das Bundesministerium gab", so die SPD-Politikerin im ARD-Brennpunkt. "Es gab keinen Grund, es liegenzulassen oder andere Dinge damit zu tun." Es gelte allein die fachliche Einschätzung.

Zur Frage einer etwaigen Veröffentlichung des Gutachtens sprach die 54-Jährige von einer "sehr schwierigen Entscheidung". Bislang sei das nie getan worden, so Faeser unter Verweis auf den Schutz von Quellen. Mit der gerichtlichen Prüfung seien die Rechte aller gewahrt.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Faesers Aussage, das Gutachten sei ohne Änderungen durch das Ministerium weitergeleitet worden, ist eine politisch relevante Selbstauskunft, keine unabhängig belegbare Tatsachenbehauptung. Sie weist damit den Vorwurf zurück, das Ministerium habe das Verfassungsschutzgutachten zur AfD politisch beeinflusst oder zurückgehalten. Die Formulierung "Es gab keinen Grund, es liegenzulassen" ist auffällig, weil sie implizit einräumt, dass es theoretisch einen solchen Spielraum gegeben hätte.

Die Tagesschau berichtet sachlich aus dem ARD-Brennpunkt-Format. Das Liveblog-Format ist für Nachrichtenverifizierung weniger geeignet als ein redaktionell geprüfter Artikel, da Aussagen nur paraphrasiert oder aus dem Zusammenhang gerissen erscheinen können. Dennoch ist Faesers Kernaussage klar dokumentiert.

Fazit

Gute Primärquelle für Faesers öffentliche Position zur Frage politischer Einflussnahme auf das Verfassungsschutzgutachten. Die Aussage ist glaubwürdig dokumentiert, aber naturgemäß nicht unabhängig verifizierbar.

Verwendungen

Faktenchecks