Link Beschreibung
FragDenStaat meldet am 17. Juli 2026, dass der CSD Sonneberg per Eilantrag gegen Auflagen des Die "Alternative für Deutschland"-Landrats Robert Sesselmann vorgegangen ist. Sesselmann hatte der Demonstration mit einem elfseitigen Auflagenbescheid alles untersagen wollen, was nicht explizit angemeldet war (etwa Plakate und Kundgebungsmittel vor und nach der Demo). Das Verwaltungsgericht Meiningen gab dem Eilantrag statt und erklärte den überwiegenden Teil der Auflagen für rechtswidrig. FragDenStaat und die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützten den Veranstalter über ihr Programm "Gegenrechtsschutz".
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Verwaltungsgericht Meiningen gab dem Eilantrag der CSD-Veranstalter am 17. Juli 2026 in sechs von sieben strittigen Punkten statt (Az. 2 E 1396/26 Me), wie queer.de berichtet. Aufgehoben wurden unter anderem die Pflicht zur Identitätsfeststellung der Ordner, die Beschränkung auf vorab angemeldete Kundgebungsmittel, presserechtliche Kennzeichnungspflichten für Druckwerke sowie detaillierte Vorgaben zu Material und Maßen von Fahnenstangen und Transparenten. Das Gericht begründete dies damit, es habe den Auflagen teils vollständig an einer Begründung, teils an einer für das Gericht nachvollziehbaren Gefahrenprognose gefehlt. Bestehen blieb lediglich das Verbot von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Vermummung.
Robert Sesselmann wurde 2023 in der Stichwahl mit 52,8 Prozent der Stimmen (gegen Jürgen Köpper, CDU, 47,2 Prozent) als erster AfD-Politiker Landrat eines deutschen Landkreises. Der Fall reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen zwischen CSD-Veranstaltern und AfD-geführten beziehungsweise AfD-nahen Behörden ein, etwa auch beim CSD Dresden, wo die sächsische Landesdirektion die Versammlung im Frühjahr 2026 kurzzeitig ihren Status als Versammlung entziehen wollte. In beiden Fällen unterstützte "Gegenrechtsschutz", ein gemeinsames Projekt von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Veranstalter mit kostenloser Rechtsberatung und Prozessfinanzierung. Das Programm richtet sich an Betroffene autoritären Verwaltungshandelns, die sich juristische Gegenwehr sonst nicht leisten könnten.
Der Fall zeigt, wie behördliche Auflagen genutzt werden können, um unliebsame Versammlungen faktisch zu verhindern, wenn Amtsträger mit AfD-Parteibuch über Genehmigungen entscheiden. Ohne den Eilantrag hätte der elfseitige Auflagenbescheid den CSD in seiner angemeldeten Form praktisch unmöglich gemacht.
Fazit
FragDenStaats Kernaussage ist zutreffend. Das Verwaltungsgericht Meiningen erklärte den überwiegenden Teil der Auflagen des Landkreises Sonneberg für den CSD für rechtswidrig, wie queer.de unabhängig bestätigt.
