Link Beschreibung
FragDenStaat-Recherche von Aiko Kempen, veröffentlicht am 9. Juli 2026. Grundlage sind interne Dokumente der TU Berlin und der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, die Frag den Staat per Informationsfreiheitsgesetz erhalten und öffentlich gemacht hat. Der Kern: Der linke Studierendenkongress "Take back the Future" durfte Anfang Juni 2026 nur mit umfangreichen Programmänderungen an der Technische Universität Berlin stattfinden. Ein AfD-naher Anwalt hatte in einem Hinweis- und Warnschreiben sieben Programmpunkte beanstandet und mit rechtlichen Schritten gedroht; die TU-Leitung verlangte anschließend die Streichung oder Verlegung von 14 Punkten, also doppelt so viele. Betroffen waren unter anderem ein Vortrag des Soziologen Andreas Kemper zu Björn Höcke sowie die Vorführung eines antifaschistischen Films, die der AfD-Anwalt gar nicht als problematisch markiert hatte.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Vorgang ist gut dokumentiert: Frag den Staat hat die internen TU- und Senatsverwaltungs-Dokumente sowie den Text der IFG-Anfrage veröffentlicht. Aus den Unterlagen ergibt sich der zentrale Befund der Recherche: Die Technische Universität Berlin-Leitung ging weit über das hinaus, was der AfD-Anwalt in seiner Abmahnung forderte. Der Anwalt beanstandete sieben Programmpunkte, die TU verlangte 14 Streichungen oder Verlegungen.
Beispiele, die nur die TU, nicht aber der AfD-Anwalt beanstandet hatte, sind der Vortrag "Björn Höcke: Enthüllung eines Faschisten" des Soziologen Andreas Kemper, ein Impuls zu Strategien der Neuen Rechten, die Vorführung eines antifaschistischen Films sowie ein Vortrag über Widerstandsformen gegen Faschismus. Der Höcke-Vortrag wurde am Ende in "Warum man Björn Höcke einen Faschisten nennen darf" umbenannt; Gerichte haben die Bezeichnung Höckes als Faschist mehrfach als zulässiges Werturteil eingestuft (u.a. Verwaltungsgericht Meiningen 2019).
Die TU begründete ihr Vorgehen mit dem staatlichen Neutralitätsgebot und der "ständigen Verwaltungspraxis". Interne E-Mails zwischen Hochschule und Senatsverwaltung, die FragDenStaat zitiert, zeigen jedoch, dass die Prüfung des Programms unmittelbar nach Eingang des Anwaltsschreibens begann und die TU-Leitung die Argumentation des AfD-Anwalts in ihrer eigenen Kommunikation übernahm, unter anderem mit dem Ziel, "dem Risiko vorbeugen, dass Dritte rechtliche Schritte einleiten".
Die Sekundärberichterstattung bestätigt den Befund und stützt die rechtliche Einordnung, dass das Neutralitätsgebot hier nicht greift. Der Der Tagesspiegel berichtete am 11. Juni 2026 vom Streit um den Kongress und der drohenden Absage sowie nach der Einigung vom Kompromiss: Vier auf den Wahlkampf bezogene Panels wurden aus TU-Räumen ausgelagert, zehn weitere umbenannt. Die taz – die tageszeitung kommentierte den Vorgang als Einknicken vor der AfD und ordnete ihn in eine Reihe ähnlicher Fälle wie die Stadtbibliothek Magdeburg ein. Der Humanistische Pressedienst dokumentierte den Ablauf und die Kritik daran.
Deutlich Position gegen die TU-Entscheidung bezog die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin: "Staatliche Neutralität bedeutet nicht, demokratische und antidemokratische Positionen gleichzusetzen." Der von FragDenStaat zitierte Rechtswissenschaftler Max Lenz hält den Eingriff der Universität rechtlich für nicht tragfähig: Die Aussagen auf dem Kongress seien "keine Aussagen der TU", die studentischen Veranstaltenden seien keinem Neutralitätsgebot verpflichtet, und "die AfD hätte hier keine rechtliche Handhabe gehabt". Zustimmung erhielt Präsidentin Fatma Deniz laut FragDenStaat nur von einer Seite: vom wissenschaftspolitischen Sprecher der Berliner Die "Alternative für Deutschland", der ihr für das Einschreiten dankte.
Der Kongress selbst fand vom 12. bis 14. Juni 2026 mit rund 1.700 Teilnehmenden statt. Getragen wurde er vom Sozialistisch-Demokratischen Studierendenverband (SDS, Linkspartei-nah) und der Initiative "Studis gegen Rechts" der TU Berlin.
Fazit
Belastbare, quellengestützte Recherche mit veröffentlichten Primärdokumenten. Das reine Faktum "14 statt 7" ist damit gut belegt und wird von der Sekundärberichterstattung getragen. Die politische Bewertung, ob die TU-Leitung vorauseilend eingeknickt ist, bleibt Interpretationsfrage; die Faktenlage stützt die Kritik aber deutlich.
