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Interaktive Aufbereitung und Volltext des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Verfassungswidrigkeit der Die "Alternative für Deutschland", vorgestellt am 25. Juni 2026 in der Bundespressekonferenz. Das achtköpfige Team aus Juristinnen und Juristen, Rechtsextremismus-Fachleuten und Datenanalystinnen und -analysten wertete über drei Millionen Datenpunkte aus (Wahlprogramme, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen, 2,9 Millionen Social-Media-Posts) und stützt das Ergebnis auf mehr als 2.500 Belege.
Kernergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz, weil sie nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte vor dem Bundesverfassungsgericht demnach wahrscheinlich Erfolg. Die Ergebnisoffenheit der Untersuchung wurde durch die Staatsrechtler Christoph Möllers und Sophie Schönberger bestätigt.
Begleitend hat Frag den Staat die rund 2.500 Belege als durchsuchbare "AfD-Datenbank" veröffentlicht. Primärbeleg: Pressemitteilung der GFF vom 25. Juni 2026.
